Kindesvater zahlt zu wenig Unterhalt
Hallo!
Ich habe 2 Kinder mit meinem Ex und er zahlt nur 92 € Unterhalt für beide, obwohl ich Titel habe über einmal 87 € und einmal 79 €, allerdings sind die Titel schon 4 Jahre alt. Die Titel sind beim JA, weil die die haben wollten, weil ich UHV bekomme. Ich habe jetzt seine Einkommensnachweise angefordert, hat er auch geschickt, er verdient im Durchschnitt 1350 €. Er hatte vor Jahren mal Kurzarbeit und da hat er sich den Unterhalt kürzen lassen auf 92 € für beide. Obwohl die Titel vorhanden waren.
Ich bekomme zur Zeit noch UHV aber nur noch bis Nov 2011, denn dann heirate ich. Auch wird ihm eine Betreibsrente von 100 € pro Monat engerechnet, was ich eine Frechheit finde, da er nicht mal den Mindestunterhalt zahlt. Das JA meint jetzt, der neue Unterhalt müsste neu tituliert werden, nach deren Berechnung soll er 2 mal 134 € zahlen, ein Witz finde ich. Auch bekommt er ab Juli eine Lohnerhöhung und verdient dann über 1500 €, das will er aber nicht angeben. Das JA meint, da er ja erst sein Einkommen nachgewiesen hätte, könnte man das erst wieder in 2 Jahren neu berechnen, auch müsst er dann nichts nachzahlen. Ich kann mir das nicht vorstellen, das das stimmt, er würde da ja gutmachen und mehr Selbstbehalt haben, wenn man ihm die Lohnerhöhung nicht anrechnet.
Stimmt das alles? Stimmt das, das man ihm die Betreibsrente anrechnet und das die Lohnerhöhung nicht berücksichtigt wird?
LG
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von Tramnovi am 11.07.2011 00:51
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>Kindesvater zahlt zu wenig Unterhalt
Nein, die Beträge sind netto.
Von der Lohnerhöung weiß ich von meiner Schwester, der hat er das erzählt, weil er denkt, sie hat keinen Kontakt zu mir. Sie hat mir einen Skype-Chat mit ihm geschickt, darin beschreibt er ausführlich seinen ganzen Betrug. Abgesehen davon hat er mich noch aufgefordert, doch anzugeben, das er die Kinder alle 2 Wochen holt, was nicht stimmt. es wäre ja egal, da ich das Geld von der UHV-Stelle bekäme und er hätte somit mehr Geld, weil er dann Fahrkosten als außergewöhnliche Belastung absetzen könne. Ich wohne in Brandenburg, kein Ahnung zu welchen OLG das zählt.
Ich habe irgendwo gelsen, das der Kindesvater von sich aus angeben muss, wenn er mehr verdient und Lohnerhöhungen über 10 % sowieso angeben muss und dann vom neuen Lohn aus berechnet wird.
es kann ja wohl nicht sein, das erst in 2 Jahren neu berechnet wird und er in dieser Zeit mehr Geld hat und seine Kinder nichtmal den Mindestunterhalt bekommen, wozu gibt es eigentlich die Düsseldorfer Tabelle? Meiner Schwester ihr Ex muss auch für 2 Kinder zahlen, da hat das Familiengericht einfach den Mindestunterhalt minus den halben Kindergeldbetrag genommen und das muss er dann 2 mal zahlen, und der verdient weniger als mein Ex.
LG
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von Tramnovi am 11.07.2011 08:49
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>Kindesvater zahlt zu wenig Unterhalt
Das sind keine Gerüchte, er hat zu mir ja auch gesagt, das das so ist und er es nicht angeben will. Das neuste ist, das er jetzt seine Kosten für den
Unterhalt so gering wie möglich halten will und sich eine Riesterrente noch zulegen will, da die ja angeblich wieder angerechnet wird und er dann weniger zahlen muss.
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von Tramnovi am 11.07.2011 12:34
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>Kindesvater zahlt zu wenig Unterhalt
wenn ein Vater nie
Unterhalt gezahlt hat, können sich die Kinder davon befreien lassen, für ihn im alter aufzukommen. ja das gibt es. Das beste wäre er würde vorher ins gras beißen. bekommen sie wenigstens halbwaisenrente. Nichts für ungut, aber dieser staat unterstützt ja noch solche unterhaltsbetrüger wie meinen ex.
Er macht die Riesterrente nur deshalb um weniger Unterhalt zu zahlen, das ist Fakt. Und für diesen A.... sollen meine Kinder später zahlen, ich lach mich kaputt.
-- Editiert am 11.07.2011 22:13
von Tramnovi am 11.07.2011 22:11
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>Kindesvater zahlt zu wenig Unterhalt
Wem interessiert was ich verdiene, das hat nichts mit seiner Zahlungspflicht zu tun. Ich war auch heute bei der Unterhaltsstelle, etwaige Riesterenten werden bei ihm nicht mehr angerechnet, da er ja schon 100 € in eine Betriebsrente zahlt, da hat er dann wohl Pech, Und auch sie waren der Meinung, das gerichtlich klären zulassen, da er ja nicht mal den Mindestunterhalt zahlt, obwohl er den zahlen könnte.
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von Tramnovi am 12.07.2011 18:57
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