Kindesunterhalt/UVG und Verbraucherinsolvenz

15. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
rbd1976
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt/UVG und Verbraucherinsolvenz

Hallo.

Ich bin persönlich mit knapp 30.000 Euro in den Schulden und überlege nun,eine Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz zu beantrgaen,da ich überhaupt kein Land mehr sehe und die Schulden von Tag zu Tag ins unermessliche steigen.
Dazu meine Frage,was kann in Die Insolvenz alles mit einfliessen,denn ich möchte gern erfahren,ob es sich rechnet,diese zu beantragen.
Hier folgende Forderungen:
1. Unterhaltsvorschuss 1.Kind (ca. 6000 Euro)
2. Unterhalts-Rückstand 1.Kind ( ca. 9000 Euro)
3. Unterhaltsvorschuss 2.Kind ( ca. 2000 Euro)
4. Forderung Arbeitsagentur (zuviel gezahltes ALG,Übergangsbeihilfe ( ca. 3000 Euro)
5. Mietrückstände (ca. 4000 Euro)
6. Bankkredit (ca. 4000 Euro)
7. Versandhäuser (ca. 1000) Euro

Ich habe wie beschrieben 2 Kinder,denen ich zum Unterhalt verpflichtet bin, 13 Jahre und 3 Jahre.Werden die angefallenen Unterhaltsrückstände mit weggemacht?Mein einkommen beträgt ca 1000 Euro netto,bin ich da pfändbar?
Danke für Eure erste Hilfe im voraus.
Mit freundlichen Grüssen,
rbd1976

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nobody74
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Du bist ein ganz toller Vater!
Kinder in die Welt setzen und nicht mal mit seinem eigenen Leben klarkommen.
Und sich zum guten Schluss noch vor der Verantwortung drücken wollen.
Sorry,aber da geht mir echt der Hut hoch
:kotz:

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#2
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

na deine Pfändungstabelle ist ja eine ganz gar lustige...camperle


bei 2 Kindern und 1.000,- netto gibbet für die Gläubiger gar nix

und selbst ohne die gäbe es lediglich 10,40


Mahlzeit

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#4
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

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#6
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Danke süssä...ich fürchte nur ES versteht es nicht...

:cheers:

ist nämlich Insolvenzrecht und dat Camperle kann die einzelnen Rechtsgebiete bekanntlich nicht auseinander halten...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Camperle...du erzählst dünnes...

geht der TE in die Inso sind alle Forderungen auch die Rückstände Insoforderungen...

und in der Inso gilt § 850 d ZPO nicht für angemeldete Forderungen...sondern nur für Neuforderungen und da hatter grad keine

basta

ergo bleiben ihm Minimum 989,99 ohne Kids und 1579,99 mit...

nachzulesen, falls es dich interessiert in § 89 Inso...aber nur falls...

e

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#9
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

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