Kindesunterhalt - wie hoch ist der Selbstbehalt und werden Schulden angerechnet?

5. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Family5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - wie hoch ist der Selbstbehalt und werden Schulden angerechnet?

Hallo, leider habe ich im Forum noch keine treffende Antwort auf genau unseren Fall gefunden:

Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe, 13 und 16 Jahre alt, die bisher bei mir und meinem 2. Mann lebten. Mein 2. Mann und ich sind verheiratet und haben noch einen gemeinsamen 4jährigen Sohn. Mein geschiedener Mann war in Insolvenz und zahlt keinen Cent Unterhalt für unsere beiden Kinder. Dafür zahlen wir noch etwa 2.100,-- Euro monatlich an Schulden ab, hauptsächlich für die frühere Firma meines geschiedenen Mannes, weil ich für die Schulden dummerweise gebürgt hatte. Dies kann natürlich auch nachgewiesen werden. Es sind alles offizielle Bank-Kredite und nicht irgendetwas "unter der Hand".

Mein 2. Mann verdient 3.900,-- Euro netto und ich 1.200,-- Euro netto (Steuerklasse 5) halbtags.

Der 16jährige pubertiert aktuell sehr stark (es eskalierte jetzt mehrmals) und hat sich jetzt spontan entschieden, zu seinem leiblichen Vater zu ziehen, obwohl er ihn seit Jahren nur 2 Stunden im Monat (Gerichtsentscheidung) gesehen hat und nicht einmal zu den Umgangskontakten wollte.

Es ist vermutlich klar, dass das Kindergeld für den 16jährigen an den leiblichen Vater gehen wird.

Aber wie ist es mit der Unterhaltspflicht von mir gegenüber meinem Sohn? Soweit ich weiß, hebt sich der Unterhaltsanspruch meiner Tochter nicht gegen den meines großen Sohnes auf.

Mein Gehalt ist ja aber relativ gering und wir haben die hohen Schulden, die ich natürlich nicht allein abzahlen kann. Mein neuer Mann zahlt sie zu einem großen Teil ab. Sonst hätte ich direkt auch Insolvenz anmelden können.

Frage 1:

Muss ich für meinen großen Sohn trotzdem noch Unterhalt zahlen? Wenn ja, wie viel ungefähr? Wenn genug Geld da wäre, würde ich das tun, weil es ja für ihn ist, aber durch die hohen Schulden ist es so schon sehr schwer und die anderen beiden Kinder müssen ja auch noch versorgt werden und das eben auch, ohne, dass ich Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für die 13jährige erhalte.

Frage 2:

Wenn ich die Möglichkeit hätte, meine Arbeitszeit aufzustocken und dann ca. 1.700,-- Euro Nettogehalt hätte (was leider noch in weiter Ferne liegt, da die Dreijährige noch nachmittags betreut werden muss) - wie hoch wäre der Kindes-Unterhalt dann? Die Schulden müssen noch einige Jahre abgezahlt werden, dazu noch ein Eigenheim.

Mein Sohn könnte natürlich auch jederzeit zurück, wenn er sich wieder etwas "berappelt" hat.

Ich hoffe, ich habe es nachvollziehbar geschildert und freue mich auf Antworten :-)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
grundsätzlich besteht Unterhaltspflicht deinerseits. Dein Selbstbehalt beträgt zwar €1080, könnte allerdings gekürzt werden und du zum Vollzeitjob verpflichtet werden.
Ein besonderer Fall sind die ehebedingten Schulden. Meines Erachtens sollten diese voll anrechenbar sein und damit kein Unterhalt fällig sein.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Da stimme ich mit Andreas nicht so ganz überein. Grundsätzlich ist der Kindesunterhalt nicht reduzierbar, um Schulen abzutragen. Zumal diese Schulden ja nicht prägend waren. Sie sind ja entstanden, eben weil ein gewisser Standart gehalten werden sollte, sei es nun geschäftlich oder privat.

Zudem gibt es Gerichtsentscheidungen, die ganz klar sagen, dass eine Inso zuzumuten ist, wenn dadurch der Kindesunterhalt gesichert werden kann. Außerdem muss der Ehemann die Frau unterhalten. Der Selbstbehalt ist also deutlich geringer.

Ich denke auch, dass die Mutter hier die Ersparnis nicht richtig einschätzt. So 16-jährige sind richtig teuer. Sie wird es erst merken, wenn das Kind ausgezogen ist.

Mein Rat: Inso durchziehen, für das Kind Unterhalt zahlen, und gut ist. Bleibt unterm Strich mehr übrig als jetzt. Und das Kind ist versorgt. Es geht doch nicht nur um Unterhaltszahlungen, sondern die Eltern sollten doch auch den Ehrgeiz haben, das Kind nicht in Armut leben zu lassen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Mir wurde damals bei der Scheidung auferlegt, den Abtrag der ehebedingten Schulden, welche ich allein abtrug, so weit zu strecken, dass der Mindestunterhal gessichtert werden konnte. Das war alleredings 2001.

Heute würde ich auch dem Hinweis mit der PI als gängig sehen wollen.

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

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