>Kindesunterhalt wärend Rehamaßnahme
Hallo,
bin zwar noch eu hier, kann dazu aber aus eigener Erfahrung etwas dazu beitragen. Egal wie. KU hat Vorrang vor allem; es ist sogar so, dass wenn du nicht arbeitest, (was ja bei Reha nicht der Fall sein kann) fällst du beim Selbstbehalt auf den Satz eines Erwerbslosen (ich glaube 760 Euro). Wenn du Pech hast, kann dir sogar noch ein niedriger Satz zustehen, da du ja keine Unterkunft, Verpflegung usw. zu zahlen hast. (wohlgemerkt nur während dieses Zeitraumes der Reha) Dass ich damit keinen Mut mache ist mir bewußt, spreche aber aus eigener Erfahrung. Ich habe nach der Reha sofort eine Wiedereingliederungsmassnahme ergriffen; erst mal 3 Stunden täglich, damit erhöht sich dein Selbstbehalt wenigstens wieder auf 840,- +berufsbedingte Aufwendungen usw. (Nur so ein Tipp am Rande.
(ja, ich schreibe noch nach alter Rechtschreibung, und werde es auch beibehalten)
Hoffe, ich konnte helfen, für Fehler keine Haftung, kann nur von mir ausgehen.
von adrio am 27.09.2004 19:58
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