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Kindesunterhalt wärend Rehamaßnahme

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Kindesunterhalt wärend Rehamaßnahme

Mich interessiert in wie weit Unterhaltszahlungen für ein Kind, bei einem längeren Reha aufenthalt eingestellt werden koennen, wenn überhaupt?


von Uweudisi am 27.09.2004 18:16
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Kindesunterhalt wärend Rehamaßnahme
Kommt drauf an ob Du einen Titel befriedigst oder ob Du Dich mit der Kindsmutter aussergerichtlich auf einen Betrag geeinigt hast.
Im ersten Fall mußt Du wie auch immer weiterzahlen.
Im zweiten Fall kannst Du mit der KM reden vielleicht lässt sie sich ja auf einen deal ein.
Wenn nicht rate ich Dir wie vereinbart zu zahlen sonst geht es Dir womöglich wie mir dass sie zum Anwalt rennt und im Endeffekt ein Unterhaltstitel bei raus kommt.

Ein weiteres Problem wird sein, ich hab damals die 67% vom letzten Netto vom Rentenversicherungsträger erst 6 Wochen später erhalten, das hat meine exe auch nicht davon abgehalten mir einen Titel aufzuzwingen.


von guest123-85 am 27.09.2004 19:30
Status: Senior (138 Beiträge)
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>Kindesunterhalt wärend Rehamaßnahme
Muß noch anfügen dass es natürlich auch drauf ankommt was für eine Rehamaßnahme Du machst eine medizinische oder eine berufliche ?
Oben gilt für eine medizinische.
Zahlst Du ans JA oder direkt an Sie ?
More input please.

-- Editiert von leinad am 27.09.2004 19:41:52


von guest123-85 am 27.09.2004 19:39
Status: Senior (138 Beiträge)
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>Kindesunterhalt wärend Rehamaßnahme
Hallo,
bin zwar noch eu hier, kann dazu aber aus eigener Erfahrung etwas dazu beitragen. Egal wie. KU hat Vorrang vor allem; es ist sogar so, dass wenn du nicht arbeitest, (was ja bei Reha nicht der Fall sein kann) fällst du beim Selbstbehalt auf den Satz eines Erwerbslosen (ich glaube 760 Euro). Wenn du Pech hast, kann dir sogar noch ein niedriger Satz zustehen, da du ja keine Unterkunft, Verpflegung usw. zu zahlen hast. (wohlgemerkt nur während dieses Zeitraumes der Reha) Dass ich damit keinen Mut mache ist mir bewußt, spreche aber aus eigener Erfahrung. Ich habe nach der Reha sofort eine Wiedereingliederungsmassnahme ergriffen; erst mal 3 Stunden täglich, damit erhöht sich dein Selbstbehalt wenigstens wieder auf 840,- +berufsbedingte Aufwendungen usw. (Nur so ein Tipp am Rande.

(ja, ich schreibe noch nach alter Rechtschreibung, und werde es auch beibehalten)

Hoffe, ich konnte helfen, für Fehler keine Haftung, kann nur von mir ausgehen.


von adrio am 27.09.2004 19:58
Status: Junior (64 Beiträge)
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