Ein Ehepaar wird gemeinsam veranlagt. Der Ehemann hat ein Kind aus erster Ehe und zahlt dafür monatlichen Unterhalt. Das Kindergeld erhält die Ex-Frau.
Meine Frage: Kann das Ehepaar die Unterhaltskosten für das Kind von der Steuer absetzen (und wenn ja, in welcher Rubrik? Eventuell unter Unterhalt für nicht im Haushalt lebende Personen?)
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Kindesunterhalt von der Steuer absetzen?
13. August 2009
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Frage vom 13. August 2009 | 11:59
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Kindesunterhalt von der Steuer absetzen?
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#2
Antwort vom 13. August 2009 | 12:11
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Der Vater erhält aber kein Kindergeld. Dieses kriegt die Kindsmutter, und er zahlt quasi als Ersatz weniger Unterhalt. Die aktuelle Ehefrau des Vaters hat allerdings (ich versteh nicht genau, warum, man hatte ihr beim Standesamt gesagt, das sei eben Gesetz) auch einen halben Kinderfreibetrag auf dieses Kind. Sie muß also vermutlich Steuern nachzahlen.
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