Kindesunterhalt von Ex-Mann bei Neuheirat

8. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dreamteam47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Kindesunterhalt von Ex-Mann bei Neuheirat

Hallo,

für meine 15jährige Tochter bekam ich noch nie Unterhalt(Trennung vor 13 Jahren)von meinem Ex-Mann(arbeitslos).
Vor einem Jahr hat er neu geheiratet und ist seit ca.6 Monaten wieder voll berufstätig.Seine neue Ehefrau gebar ihren ersten Sohn und ist mit dem 2.wieder schwanger......
Kann ich nun mit Unterhalt für meine Tochter rechnen und was wird ihm als Eigenbadarf zugestanden?Habe leider keine Ahnung was er verdient,doch gehe ich von ca.2000 Euro brutto aus.

MfG

-----------------
"Gruss Dreamteam47






"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dreamteam47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
schön von dir zu hören.

Das erste Kind in der neuen Ehe ist jetzt 7 Monate alt.Wo kann ich meine Ansprüche geltend machen?Das Jugendamt (habe ich noch nicht schriftlich) ist der Meinung für meine Tochter steht bei dem geringen Einkommen meines Ex nichts zu.....

MfG Dreamteam :)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dreamteam47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Anfrage an den Arbeitgeber wurde vom JA schon vorgenommen,doch habe ich dazu keine weitere Info,nur telefonisch,dass "da nichts zu holen sei...."
Ansonsten besteht nur geringes Interesse an meiner Tochter seitdem eine neue Familie gegründet wurde.Meine Tochter ist darüber natürlich sehr traurig,auch wenn sie ihren Bruder sehr mag (!?!)

MfG

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen