Kindesunterhalt schulden

20. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)
Kindesunterhalt schulden

Werden Schulden beim Kindesunterhalt angerechnet wenn sie für die erstausstattung Möbel Küche usw. aufgenommen wurden? 14.000€ wurde dafür ausgegeben.



Werden die bei Ja mit angerechnet? Kind ist 2 Jahre.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

War ja mal eine mickrige Erstaustattung - oder? Dafür kann jetzt das Kind verhungern, oder wie? Oder soll die Allgemeinheit diese Erstausstattung finanzieren?

wirdwerden

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#2
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
14.000€ wurde dafür ausgegeben.


Na dann findet der Gerichtsvollzieher doch sicher was pfändbares ! :respekt:

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#3
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@Clubdepot

Ohne nähere Infos kann die Frage nicht beantwortet werden. Insbesondere wichtig wären folgende Infos:
Ein regulärer Umzug oder ein trennungsbedingter Umzug?
Ist Unterhalt tituliert und wenn ja durch welche Art Titel und in welcher Höhe?
Wie wurden die 14.000,00 EUR finanziert, aus erspartem oder durch einen Kredit und wenn ja, wie hoch ist die monatliche Rate.
Wie hoch ist dein Einkommen?

Grüße, Borion

@Jenso1976

Bei lediglich 14.000,00 EUR für eine ganze Wohnung, mein Gott, was willst du denn da pfänden, Stuhl und Bett?

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#4
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Wie hoch ist dein Einkommen?


1250 € , woher ich das weiß ? Guckst Du hier klick

quote:
Bei lediglich 14.000,00 EUR für eine ganze Wohnung


Kann ja jeder mit seinem Geld machen was er will. Ich denke nur wenn man Verpflichtungen gegenüber seinem Kind hat, sollte und müssen diese zuerst erfüllt werden.

Und nicht 14000 € schulden machen und dann versuchen am Kindesunterhalt zu sparen. Im übrigen, Ikea verkauft auch gute Küchen :-)

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#5
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@Jenso1976

Da wir hier in einem Juraforum sind, denke ich, man sollte die Fragen nur juristisch beantworten, zumal man über viel zu wenig Informationen verfügt um sich ein objektives Urteil bilden zu können.

Wenn die Einkommensverhältnisse unverändert sind, ist die Sache jedoch soweit klar. Es wird (weiterhin) der Mindestunterhalt geschuldet, welcher bei derzeit 225,00 EUR liegt. Dies sollte dem Fragesteller aufgrund seines damaligen Threads eigentlich zwischenzeitlich auch bekannt sein.

Grüße, Borion

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#6
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

@ Borion. Es ist der erstauszug also aus dem Elternhaus in eine eigene Wohnung ein Kredit von 14.000 wurde aufgenommen für Küche Waschmaschine Kühlschrank Möbel usw. überwiegend Ikea die monatliche Rate beträgt 205€

gezahlt wird momentan 225€ + die fahrten zum abholen und rausgehen zb. zoo ect. Meine Frage ist ob ich dan nicht zu den Mängelfällen gehöre weil ich ja schließlich irgendwann von zuhause ausziehen muss kann ja nicht ewig im Elternhaus wohnen. 225€ Kindesunterhalt wird gezahlt mein gehalt liegt bei 1250€

Lebensversicherung 60
riester 60
handy 50
Schulden wegen auszug Möbel wohnungseinrichtung 14.000€ ->205 unterhaltvorschussrückzahlung an JA 30
auto Versicherung 70
Rechtschutz vers. 20
Sprit 150
Wohnung Miete 450 warm 50qm
Essen 150

Kann mir den keiner Helfen? Was würde mich das beim Anwalt kosten das auszurechnen zumal mein Vertrag immer Befristet und verlängert wird soll ich das jedes mal ausrechnen lassen?

@jenso1967 u. wirdwerden bitte raushalten wenn man nichts sinvolles zu diesem thread beitragen will

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#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

den Ausführungen von Borion kann ich mich nur anschließen.

@ Clubdepot

Welche Versicherungen Du für Riester, Auto und Leben Du angeben möchtest, alles darf nicht dazu führen, dass Du den Mindestunterhalt nicht leisten kannst. Diesen schuldest Du immer.

quote:
Meine Frage ist ob ich dan nicht zu den Mängelfällen gehöre


Nein, dazu gehörst Du nicht. Mangelfallberechnung wird vorgenommen, wenn es mehrere Unterhaltsberechtigte gibt. Hier scheint es nur eine Person zu geben. Außerdem seiest Du zunächst an Deine gesteigerte Erwerbsobliegenheit erinnert.

Also, bei Deinem Einkommen werden 225€ KU fällig.

LG nero

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#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ach,

dich hatten wir doch schon öfter...:)
Immer mit der gleichen Masche. Und immer so freundlich...

Also für dich auch sehr freundlich:

quote:
225€ Kindesunterhalt wird gezahlt mein gehalt liegt bei 1250€


Mach das weiter und gut ist.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#9
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Clubdepot!

Nero und Loddar haben im Ergebnis wohl recht, aber damit du es auch nachvollziehen kannst, hier auch einige Erläuterungen, warum dies so ist.

Vorab der Hinweis für dich, wir reden hier über den Unterhalt für ein minderjähriges Kind. Dies ist sowieso schon die höchste bzw. die strengsten Unterhaltspflicht, die es in Deutschland gibt. Und in dieser strengsten Unterhaltspflicht reden wir dann nur über den Mindestunterhalt (MU), da ist dann alles noch mal härter bzw. strenger.

Riester und Lebensversicherung sind freiwillige Verträge die du jederzeit problemlos kündigen könntest, der MU ist wichtiger.

Also Auto Versicherung über 840,00 EUR im Jahr?! Da kommt man zunächst mal auf den Gedanken, ob du bei einer (unnötig) teuren Versicherung bist und/oder neben der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Versicherung noch freiwillig eine Teilkasko oder Vollkasko Versicherung abgeschlossen hast. Davon unabhängig können Fahrtkosten zum Arbeitgeber eventuell durchaus einkommensmindernd berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür wäre, dass dir die Benutzung öffentlciher Verkehrsmittel unmöglich ist. Außerdem wäre zu prüfen, ob es dir bei deinem Umzug nicht möglich gewesen wäre näher an den Sitz deines Arbeitgebers zu ziehen.

Essen ist natürlich im SB enthalten.

Handy 50,00 EUR, meist du das ernst?! Bei einem Anbieter wie Simyo kannst du eine Stunde im Monat in alle Netze für ca. 5,00 EUR telefonieren!

Rechtsschutzversicherung ist eine freiwillig Versicherung die von dir jederzeit gekündigt werden könnte. Nebenbei bemerkt auch recht überflüssig, da sie viele Sachverhalte keine Leistung vorsieht. Sofern es beispielsweise zu einem Unterhaltsprozess kommt, wird dies von einer Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt.

In der Düsseldorfer Tabelle ist in deinem Selbstbehalt eine Warmmiete von 360,00 EUR enthalten. Wenn du eine Wohnung anmietest welche teurer ist, kann dies nicht zu Lasten deines Kindes gehen.

Die Ratenweise Tilgung von Unterhaltsrückständen bei der Unterhaltsvorschusskasse wird natürlich nicht einkommensmindernd beim lfd. Unterhalt berücksichtigt.

Die Kosten für die Einrichtung einer Wohnung nach dem Auszug aus dem Elternhaus dürften tatsächlich zwangsläufig und somit grundsätzlich berücksichtigungsfähig sein. Auch den Betrag von 14.000,00 EUR halte ich für angemessen, wobei man darüber geteilter Meinung sein kann und nicht sicher vorausgesagt werden kann, wie ein Richter entscheiden würde. Da allerdings Arbeitslosengeld II Empfängern abverlangt wird bis 25 Jahren im Elternhaus zu wohnen, wird man diesen Maßstab auch bei dir anlegen. Sofern es nicht bereits daran scheitert wird man davon ausgehen, dass du durch die häusliche Ersparnis, die durch die Wohnung im Elternhaus vorlag, in der Lage gewesen wärst den notwendigen Betrag anzusparen. Im Ergebnis werden diese Kosten kaum eine Reduzierung des MU rechtfertigen.

Fazit: Es wird dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gelingen weniger als den MU zahlen zu müssen. Die einzige realistische Möglichkeit ist, dass ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist. Dies kann beispielsweise die Kindesmutter sein aber auch die Großeltern. Dazu wurde aber von dir bisher nichts vorgetragen.

Grüße, Borion

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#10
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

So das ist doch mal ne Antwort mit der man was anfangen kann!! danke erstmal dafür! Einen Satz raf ich nicht?und zwar:


"Die einzige realistische Möglichkeit ist, dass ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist. Dies kann beispielsweise die Kindesmutter sein aber auch die Großeltern. Dazu wurde aber von dir bisher nichts vorgetragen"
Dies kann beispielsweise die Kindesmutter sein aber auch die Großeltern????????????
Was meinst damit????????
Die Kindesmutter bezieht hartz 4 und lebt mit ihrem Freund zusammen hat in etwa 900€ im Monat
+ 1600€ Verdiehnt ihr Freund also mehr als genug höhö ö :(



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#11
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@Clubdepot

Bei deinem relativ geringem Einkommen besteht eine Unterhaltspflicht nur, sofern du deinem Kind gegenüber gesteigert zum Unterhalt verpflichtet bist. Gesteigert zum Unterhalt verpflichtet bist du aber nur, wenn kein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist.

Anderer Verwandter ist u.a. auch die Kindesmutter. Das Einkommen ihres Freundes ist aber erstmal uninteressant, da er nicht für dein Kind zahlen muss und ihr Einkommen müsste, da sie ja euer Kind betreut, im Bereich von ca. 2000,00 EUR liegen.

Eine Ersatzhaftung der Kindesmutter scheidet daher derzeit aus.

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Von sowas hab ich ja noch nie gehört?! gibts das irgendwo nachzulesen? Ab welchem Gehalt kann eine ersatzhaftung genommen werden?

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#13
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

was wäre wenn die mutter auch 1300e verdiehnen würde wie würde es dan aussehen?

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#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

... dann müsstest du immer noch zahlen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#15
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Ja, das ist erstaunlicherweise kaum bekannt, selbst bei den meisten Anwälte... Dabei steht das ausdrücklich in § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB

Die Ersatzhaftungspflicht des betreuenden Elternteils tritt ein wenn folgendes gilt:
EK betr. Elternteil - KU - 500,00 EUR > EK des nicht nicht betreuenden Elternteils.

Die reguläre Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils bleibt natürlich bestehen, aber die ist nicht so streng, z.B. liegt der Selbstbehalt nicht bei 900,00 EUR sondern bei 1100,00 EUR.

Die Ersatzhaftung von Großeltern berechnet sich anders.

Die Details kannst du in jedem guten (!) Unterhaltskommentar nachlesen.

-- Editiert am 22.06.2010 20:13

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#16
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Borion,

schön, dass du dem TE Hoffnungen machst...

Wird wohl nix bringen. Der TE sucht schon seit langen nur nach Wegen, nicht zahlen zu müssen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#17
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@Loddar

Ich habe ihm doch gar keine Hoffnungen gemacht sondern nur auf die grundsätzliche Möglichkeit der Ersatzhaftung hingewiesen. Wenn die von ihm geschriebenen EKs stimmen, liegt hier ganz eindeutig kein Fall von Ersatzhaftung vor.

Im Übrigen stellen nach meiner Erfahrung 80% der Väter bei diesen Einkommensverhältnissen ihre Arbeit ein und entscheiden sich von ALG II zu leben, da dies etwa aufs gleiche Netto hinausläuft. Wenn und solange jemand trotz eines so geringen EKs den MU zahlt, sollte man ihm daher auch die Rechtslage erklären.

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

nicht ganz ich hab monatlich in etwa 220€ mehr im Monat und das wenn man so rechnen will für 160Std Arbeit im Monat. Ich bin Stolz auf mich mh ... man wird abgezogen bis zum geht nicht mehr....

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