Kindesunterhalt rückwirkend neu berechnen da Einkommensänderung

26. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ernst-r.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt rückwirkend neu berechnen da Einkommensänderung

Hallo - wie alle hier habe ich eine Frage:

Mein Mann hat in den vergangenen Jahren Unterhalt an seinen jetzt 14 jährigen Sohn in Höhe von 288€ monatl. gezahlt.
Bis Okt. des Jahres 2002 war es wegen seines Einkommens auch mehr.
Er war selbständig und wurde bis Okt. 2002 danach berechnet.
Seit November 2002 ist er mit einem Gehalt von 700€ netto angestellt, da die Firma der Selbständigkeit insolvent ging.
Damals wollte er den Unterhalt neu berechnen lassen, doch eine Anwältin sagte ihm, dass er mit einer Neuberechnung nicht viel weniger zahlen würde. Also belies er es dabei und zahlte weiter 288€.
Nun verlangt die Kindesmutter rückwirkend einen höheren Unterhalt.
Kann mein Mann - also der Kindsvater - rückwirkend geltend machen, dass der Unterhalt seinem Einkommen nach geregelt wird?
Also rückwirkend das Einkommen seit Nov.2002 bis jetzt nachweisen und evtl. sogar auch die Differenz zurück verlangen?
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestunterhalt für ein Kind von 14 Jahren?
Wenn ein Unterhaltsberechtigter rückwirkend Gelder fordern kann, muß doch der Verpflichtende auch das Recht haben zu sagen: Nein, ihr müßt mein Einkommen berücksichtigen, oder?!
Falls dies möglich ist, wie müßte man da vorgehen?

Ich würde mich tierisch über Antworten freuen, da ich eine Grundlage brauche, um dem Anwalt der Gegenpartei ein Schreiben schicken zu können.:)
Danke schonmal und viele Grüße
ernst-r.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Sache ist etwas merkwürdig. Wenn der Mann ein Nettoeinkommen von 700 Euro hat, wie kann dann die Anwältin sagen, daß sich nicht ändert? Da der Selbstbehalt bereits bei 890 Euro liegt, erscheint das mehr als fraglich... Gibt es vielleicht sonstiges Vermögen? Sonstige Einnahmequellen? Oder hat er tatsächlich nur 700 Euro ?

Gruß Justice

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"justice"

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#2
 Von 
ernst-r.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, er hat tatsächlich nur 700€. Die Anwältin meinte damals, dass der Unterhalt schon sinken würde, dafür aber das anteilige Kindergeld nicht mehr angerechnet werden könnte. Mein Mann war daher der Meinung, dass er dafür, dass es nur ein paar Euro sind nicht vor Gericht gehen bräuchte. Im Nachhinein war es wahrscheinlich falsch sich nicht weiter zu informieren... :(

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"ernst-r."

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#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Rückwirkend kann er keinen Unterhalt zurückverlangen.

Gezahlter Unterhalt gilt als Verbrauch.

Ich rate Euch, dringend einen Anwalt aufzusuchen, und eine Neuberechnung machen zu lassen.

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#4
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Oh ja es war falsch nichts zu unternehmen - er hätte die Anwältin wechseln müssen.

Von was lebt er denn?
Ein Erwerbsloser hat ja schon einen Selbstbehalt von 770€!

Er sollte schnellstens eine Neuberechnung veranlassen bzw. eine Abänderung des Titels vornehmen. Natürlich kann ihm fiktiv ein Nebeneinkommen angerechnet werden, damit er wenigstens den Mindestunterhalt zahlen kann. Das Kindergeld kommt ja eh erst VOLL zur Anrechnung, wenn 135 Prozent des Regelbetrages gezahlt werden können.
Wenn er gerichtl. vorgehen muss, wird er sicherlich PKH bekommen.

Gruß Thessa

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ernst-r.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, wir haben noch mal beim Jugendamt angerufen - die meinten evtl wäre eine rückwirkende Berechnung möglich (mit Zustimmung der Mutter :)
Ich glaub das können wir knicken...
Er schreibt erstmal ihren Anwalt an und dann gucken was passiert...
Anschließend zum Anwalt - PKH bekommt er.
Von was er lebt?
Von mir - ich bin selbständig - aber wir haben Gütertrennung - ich zahle seit Jahren den Unterhalt seines Kindes.
Habe selbst ein Kind, das Unterhalt bekommt und wir haben noch zwei eigene Kinder.


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"ernst-r."

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#6
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Ja das denke ich, dass die Kindesmutter da nicht mitspielt. Naja irgenwie würde ich das auch nicht, denn gezahlt und ausgegeben ist es ja.

Aber ich ich hoffe, dass es nun schneller geht, vielleicht könnt ihr ja den laufenden Unterhalt vorerst auf Eis legen, aber wenn ein Titel existiert dann muss gezahlt werden.

Was die Zahlung des Kindesunterhaltes angeht, so zahle ich auch für die 2 Kinder(15+18Jahre)meines Mannes. Er ist leider noch arbeitslos und bekommt seit Jan.05 kein ALG2 weil ich ja soooo;-) viel verdiene. Habe selbst auch noch einen 18 Jährigen Sohn zu Hause dessen Unterhalt auch weniger geworden ist.

Wir haben für den Vollj. Sohn meines Mannes die Abänderung des Titels beantragt, tja und es dauert und dauert....seit Aug.05 - Gerichtsverhandl.März 06 angedacht.Toll nicht und solange muss eben gezahlt werden.

Also ich hoffe bei euch geht das alles einbißchen fixer denn ihr habt ja noch 3 Kids zu Hause sitzen!!

Gruß Thessa

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#7
 Von 
ernst-r.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja mal sehen - Problem ist nur, das die Ex uns für die Nachforderung für zwei Jahre breits einen Gerichtsvollzieher auf den Hals gehetzt hat (sie hat ja den alten Titel). Mein Mann hat jetzt erstmal ihren Anwalt angeschrieben und ein Angebot unterbreitet. Er wäre bereit Unterhalt ohne Berücksichtigung seines knappen Einkommens in alter Höhe weiter zu zahlen, sie solle auf die Nachforderung verzichten. Wäre sie dazu nicht bereit, müsse er eine eidesstattliche Versicherung abgeben (durch die Insolvenz ist da eh nichts mehr zu verlieren). Immerhin geht es hier um knapp 2400 €!
Die meldet sich alle paar Jahre mal - immer dann wenn das Geld knapp wird - und will mich dann anzapfen - auch weil ich ja soooviel verdiene...
Was denken manche eigentlich - Selbständigkeit heißt doch nicht gleich Reichtum!
Da wird natürlich nicht gefragt was der Exmann mittlerweile verdient - interessiert ja nicht - der war damals halt zu blöd um das ändern zu lassen.
Wir wollten und haben Unterhalt gezahlt und dafür wird man immer wieder geärgert.
Ich habe auch einen Titel für meine Tochter. Aber bevor ich dem den Gerichtsvollzieher hinschicke frage ich doch erstmal nach, inwieweit ich berechtigt bin mehr Unterhalt zu verlangen!
Und wer bezahlt den guten Mann?-Vater Staat! Also wieder wir!



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"ernst-r."

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