>Kindesunterhalt rückwirkend nachzahlen?
Hallo,
ich gehe davon aus, dass dein Kind zwischen 6 und 11 Jahren ist.
In Einkommensstufe 1 ( 100% ) müsstest du 241 EU zahlen. In Stufe 2 wären 249 EU fällig. Hat man evtl. bei der letzten Neuberechnung festgestellt, dass du nach Stufe 2 zahlen müsstest?
Momentan aber irrelevant - jedenfalls, was die rückwirkende Zahlung angeht. Hier müssen lt. Titel "nur" 241 EU p. Monat nachgezahlt werden.
Was die künftigen Zahlungen angeht, solltest du - bevor du einen neuen Titel unterschreibst - prüfen lassen, ob die Berechnungen der Gegenseite korrekt sind. Hier wird nämlich häufig erstmal überhöht gefordert.
Auch musst du ( durch einen Anwalt ) prüfen lassen, welche Ausgaben dir evtl. einkommensmindernd angerechnet werden können. Grundsätzlich sollte dir ein Selbstbehalt von 840 EU verbleiben. ( Je nach Bundesland )
Bist du allein durch deine hohen Belastungen allerdings nicht in der Lage, unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes den Mindestunterhalt zu zahlen, wirst du dich wohl bemühen müssen, deine Kosten "runterzuschrauben". ( Umschuldung, günstigere Wohnung, Verminderung der Fahrtkosten etc... )
Du bist verpflichtet, den Mindestunterhalt zu zahlen. Da stehen "unnötig" hohe Belastungen hintenan.
Gruß
von teufelin am 26.03.2005 14:15
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