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Kindesunterhalt nachträglich einfordern.

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Kindesunterhalt nachträglich einfordern.

Hallo,

es geht um folgenden Fall, ich bin nach der Trennung meiner Eltern bei meinem Vater aufgewachsen, ich meine meine Eltern haben sich scheiden lassen als ich 1 oder 2 Jahre alt gewesen bin. Habe außer in meiner Jugend fast nie Kontakt mit meiner Mutter gehabt.

Nach meinem aktuellen Stand, scheint es, dass meine Mutter noch nie Kindesunterhaltszahlungen an mich bzw. meinen Vater geleistet hat. (Habe mit 18 auch nie einen Antrag beim JA gestellt) Auch ist mir nicht bekannt ob in der Vergangenheit ein Titel o.ä. seitens meines Vaters gestellt wurde, da er mit mir über dieses Thema nicht spricht bzw. mit dem ganzen Stress wohl nichts zutun haben will.

Naja grundsätzlich hatte ich eigentlich persönlich auch nie das große Interesse daran meine Mutter durch Unterhaltszahlungen in evtl. finanzielle Probleme zu bringen, auch wenn mir das Geld quasi zustand, der damalige Stand war halt, dass Sie nie was gelernt hat und auch nie groß arbeiten gegangen ist. Hab nach der Schule meine Ausbildung gemacht und komme halt für mein eigenes Leben selbst auf.

Naja nichts desto trotz habe ich nun vor ein paar Jahren erfahren, dass meine Mutter in einem großen Haus mit Pool und sonstigen schicken extras lebt, womit der Gedanke, dass meine Mutter quasi am Hungertuch nagt wohl dahin sind.

Meine Frage die ich nun habe, kann ich den Kindesunterhalt von Ihr nachträglich einklagen (ich denke mal Rückwirkend für 28Jahre wird nicht drin sein) ein paar Jahre dennoch wären denk ich angebracht - finde dies ist mehr als gerecht.

Wie geht man in diesem Fall am besten vor?



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von Darka123 am 28.06.2011 13:25
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Kindesunterhalt nachträglich einfordern.
Hallo Darka,

das Vorhaben würde ich einmotten!

Unterhalt kann nur ab dem Zeitpunkt des Forderns nachtäglich geltend gemacht werden. Ab der Inverzugsetzung.

Dieses schein nie geschehen zu sein. Also auch kein Nachforderung möglich.

Wenn ein Titel besteht, das solltest Du herausfinden, können die Ansprüche der letzten 3 Jahre geltend gemacht werden. Es sei denn, es wurde immer regelmäßig die Vollstreckung versucht. Dann auch länger.

Das Deine Mutter im tollen Haus mit Pool woht, sagt noch nichts über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse aus. Vielleicht hat sie sich auch ´nen reichen Lover gesucht und läßt sich aushalten.

Lege Dein Leben und lass die Vergangenheit ruhen. Alles andere ist nur aufreibend und führt zu nichts.

LG nero



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von nero070 am 28.06.2011 20:43
Status: Unsterblich (2132 Beiträge)
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