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Kindesunterhalt nach neuer Eheschließung

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Kindesunterhalt nach neuer Eheschließung

Hallo
mein Lebensgefährte und ich überlegen zu heiraten. Wir sind beide geschieden. Meine 2 kinder leben bei uns. Er zahlt für 4 Kinder Unterhalt. Wie wirken sich die neuen Steuerklassen auf den Unterhalt aus,wenn wir in 3und 5 oder beide in 4 gehen würden?

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von schaf06 am 03.07.2011 17:21
Status: Praktikant (22 Beiträge)
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>Kindesunterhalt nach neuer Eheschließung
Es ist immer gut zu überlegen, welche Steuerklasse wer nimmt. Verdient ihr beide ungefähr gleich bietet sich die 4 an. Sollte dein neuer Mann erheblich mehr verdienen, würde er besser die 3 und du die 5 nehmen.
Du bekommst 1 Kind auf die Steuerkarte, dein Ex-Mann 1 Kind und dein neuer Mann auch 1 Kind.



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von Jungsche@123 am 03.07.2011 18:38
Status: Legende (207 Beiträge)
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>Kindesunterhalt nach neuer Eheschließung
Hallo schaf06,

Eigentlich dürfte eine Steuerklassenänderung keine Auswirkung auf den Unterhalt haben.

Bei einer Neuberechnung, alle 2 Jahre möglich wird wie
folgt gerechnet:

Durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate + Steuer
rückerstattung/12.

Es muss immer die günstigste ( für den Unterhalt) stkl.
gewählt werden.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""


von edy am 04.07.2011 00:48
Status: Unsterblich (1274 Beiträge)
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