Kindesunterhalt nach erneuter Heirat

28. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
mahle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt nach erneuter Heirat

hallo zusammen, angenommen ein Vater zahlt für sein 14-jähriges Kind aus erster Ehe Unterhalt nach DD-Tabelle (Einkommensgruppe 4)und hat ein 1-jähriges Kind mit seiner 2. Ehefrau.
Frage: veringert sich durch das Kind aus 2.Ehe der Unterhalt für das 1.Kind?
Gruß mahle

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo

Nicht automatisch. Kommt auf sein Einkommen und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten an. Ist er verheiratet?

Grüßle dream

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mahle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, er ist verheiratet mit Ehefrau Nr.2, mit der er ein einjähriges Kind hat. Er ist unterhaltspflichtig gegenüber einem 14-jährigen Kind aus erster Ehe. Einkommen nach Einkommensgruppe 2 der DD-Tabelle. Unterhalt wird aus der 4. Einkommensgruppe bezahlt, also aus der Übernächsten, weil nur für ein Kind. Für die Ex-Ehefrau muß er keinen Unterhalt zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mahle
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hat denn niemand ne Antwort auf meine Frage ?
Gruß mahle

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.045 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen