hallo zusammen, angenommen ein Vater zahlt für sein 14-jähriges Kind aus erster Ehe Unterhalt nach DD-Tabelle (Einkommensgruppe 4)und hat ein 1-jähriges Kind mit seiner 2. Ehefrau.
Frage: veringert sich durch das Kind aus 2.Ehe der Unterhalt für das 1.Kind?
Gruß mahle
Kindesunterhalt nach erneuter Heirat
28. April 2007
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Frage vom 28. April 2007 | 21:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt nach erneuter Heirat
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#1
Antwort vom 29. April 2007 | 01:01
Von
Status: Schüler (293 Beiträge, 19x hilfreich)
Hallo
Nicht automatisch. Kommt auf sein Einkommen und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten an. Ist er verheiratet?
Grüßle dream
#2
Antwort vom 29. April 2007 | 12:05
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ja, er ist verheiratet mit Ehefrau Nr.2, mit der er ein einjähriges Kind hat. Er ist unterhaltspflichtig gegenüber einem 14-jährigen Kind aus erster Ehe. Einkommen nach Einkommensgruppe 2 der DD-Tabelle. Unterhalt wird aus der 4. Einkommensgruppe bezahlt, also aus der Übernächsten, weil nur für ein Kind. Für die Ex-Ehefrau muß er keinen Unterhalt zahlen.
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#3
Antwort vom 1. Mai 2007 | 20:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
hat denn niemand ne Antwort auf meine Frage ?
Gruß mahle
#4
Antwort vom 1. Mai 2007 | 21:17
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1142x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 2. Mai 2007 | 00:59
Von
Status: Student (2621 Beiträge, 485x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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