Kindesunterhalt mit was Bereinigen ???

17. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)
Kindesunterhalt mit was Bereinigen ???

Hallo !!

Mit Was kann mann den Nettolohn für Kindesunterhalt bereinigen ?

Versicherungen etc.........

Wird dies auch bei einem Mangelfall Berücksichtigt ? Oder wird dieses dann gar nicht mehr berücksichtigt ?

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-- Editiert Skorpion1175 am 17.07.2012 19:29

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15 Antworten
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#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

die Möglichkeiten zur Bereinigung des Einkommens im Bezug auf Kindesunterhalt findest Du in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG ab Punkt 10.

In der Regel sind das berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 5% des Netto-EK, oder wenn höher, die nachweisbaren Kosten.

Weiter können Aufwendungen zur sekundären Altersvorsorge in Höhe von 4% des Brutto-EK in Abzug gebracht werden. Dieses aber nur, wenn dadurch der Mindestunterhalt nicht gefährdet wird. Hierzu zählen z.B. Beiträge zur Riester-Rente oder LV mit Verrentungsoption.

LG nero

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#2
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo Nero ! Wir hatten glaub schon mal das vergnügen !!! Ok dann bringts wohlk nix............

weil ich habe ab november 3 Unterhaltspflichtige kinder ..............dann ist es eh ein mangelfall...........

wir dann nicht bereinigt ???

bringen allso neu abgeschlossene versicherungen nix mehr?

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wenn die neuen Versicherungen den Mangelfall vertiefen würden, finden diese keine Berücksichtigung.

Bei den berufsbedingetn Aufwendungen könnte verlangt werden diese zu verringern, z.B. durch Zuzug zur Arbteiststätte oder das Nutzen öffentlicher Verkehrmittel. Dieses kann aber, im Streitfall, nur von einen Familiengericht verlangt werden.

LG nero

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#4
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)

allso habe ich richtig verstanden ...............versicherungen würden dann gar nicht mehr berücksichtigt?


Ich habe in der letzten brecechnung vom mai 2012 ein durchschnittliches einkommen von...............1703,73

als bereinigtes einkommen wurde 1547,67 berechnet,


ich zahle nun für meine 15 tochter 334 euro............


Was zahle ich ab November nach 3 Kind ???

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

wie alt ist denn das 2. Kind?

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#6
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)

1 tochter unehelich wird november 16
2 sohn nun ehelich 10 monate
3 kind kommt im november 12

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#7
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Und schon wieder einer der sich keine Gedanken darüber gemacht hat wie er den seine Kinder "durchfüttert". Warum hieß die Frage denn nicht " wie kann ich mehr verdienen um meinen Verpflichtungen nach zu kommen?" Aber egal, der Staat wirds schon richten, ansonsten sollen alle sich einschränken, nur ich nicht.

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#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

unter Berücksichtigung des genannten, bereinigten Einkommen würde sich diese Berechnung ergeben:

K1 16J 334 x 597,67 / 781 = 255,60
K2 10M 225 x 597,67 / 781 = 172,18
K3 neu 222 x 597,67 / 781 = 169,89

Erstgenannter Betrag ist der Mindestunterhalt je Kind.
597,67€ ist die Verteilmasse.
781€ ist die Summer der Mindestunterhalte.

An das 16jährige Kind wären damit 255,60 zu leisten.

Vorausgesetzt der Mangelfall wird akzeptiert. Sind die bisherigen Ansprüche tituliert?

LG nero


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#9
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)

für die 16 jährige tochter ja............Titel vorhanden.

beide weiteren kinder in unserer Ehe ............

kann ich nun den Betrag von 255,60 nicht mehr angreifen ???

Gerade wie mit versicherungen .......sonstige bereinigungen (5 %)

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#10
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

HAllo,

ich weiß ja nicht wie das Einkommen bisher bereinigt wurde, aber zusätzliche Versicherungen bringen da nichts mehr. Wurden berufsbedingte Aufwendungen bisher berücksichtigt?

Wenn ein Titel über 334€ besteht, müsste Abänderung angestrebt werden. Da wäre es an Dir tätig zu werden. Bis dieser stattgegegben wird, ist der bisherige Betrag zu leisten.

Je nach Strenge des zustänigen Familiengerichts würde von Dir verlangt werden, Deiner gesteigerten Erwerbobliegenheit nachzukommen, um einem Mangelfall zuzustimmen.

LG nero

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#11
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)

Was wie wo ???? Ich arbeite 10-12 std am Tag in 5 Schicht ???? Wie soll ich da noch was machen ??? Lach............

Es steh im schreiben vom Mai .....


nach Neutrallstellung der Vermögensbildenden Leistungen , und nach Abzug von 5 % für Berufsbedingte Aufwendungen ergibt sich ein bereinigtes Einkommen , von mtl.1547,67.



Weiter erhält meine Frau nur Elterngeld , und dannach null einkommen . Die hat auch ab und an Hunger ........ :-)

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#12
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

demnach ist das Einkommen bereits bereinigt und somit unterhaltsrelevant.

quote:<hr size=1 noshade>Weiter erhält meine Frau nur Elterngeld , und dannach null einkommen . Die hat auch ab und an Hunger ........ :-) <hr size=1 noshade>


Deine Frau ist in der Berechnung nachrangig. Vergl. dazu § 1609 BGB . Die Unterhaltspflichten ggü. der minderjährigen Kinder ist vorrangig zu bedienen.

Wenn der Mangelfall durchdringt, verbleiben Dir doch immerhin 1.292,07€.

Eventuell steht euch ergänzendes Hartz4 zu. Damit kenne ich mich aber nicht aus. Da solltest Du mal das entsprechende Unterforum hier aufsuchen und unter Nennung der jetzt gewonnen Informationen nachfragen.

LG nero

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#13
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn ich es richtig verstehe leistet TE nur an seine Tochter Barunterhalt, das andere und das noch zu erwartende Kind leben mit ihm und seiner Frau im gemeinsamen Haushalt. Ob da die Unterhaltsberechnung von oben so zieht wäre nicht wirklich gewiss.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#14
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Stimmt amako. Sehe ich auch so.
@Skorpion; trotzdem mache ich mir vorher gedanken wie ich das Leben bezahlen soll. Du beschwerst dich das Ihr etwas zu essen haben wollt und auch irgendwie leben müsst. Das ist klar, aber was ist mit deinem ersten Kind? Muß das nicht von irgendwas leben? Soll es sich nicht auch am sozialen Leben beteiligen können?

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#15
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

quote:
Ob da die Unterhaltsberechnung von oben so zieht wäre nicht wirklich gewiss


Warum nicht? Möchtest Du hier noch einen Anteil Betreuungsunterhalt für den TS einfließen lassen? Ist in der Regel unüblich.

LG nero

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