Wer kann was dazu sagen oder mir helfen?
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, soll laut Rechtsprechung ein pauschaler Unterhaltsanspruch i.H.v. 640.- € bestehen, sofern diese nicht im elterlichen Haushalt wohnen.
Wie setzt sich dieser Anspruch zusammen, ist dieser Anspruch von beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu tragen? Auch wenn ein Elternteil nicht zahlen kann, da nur ein geringes Einkommen erzielt wird? Muß dann der andere Elternteil die volle Summe alleine trage? Zählt die Düsseldorfer Tabelle?
Kann vom Elternteil was nicht Leistungspflichtig ist, da geringes Einkommen verlangt werden eine Vollzeitarbeit anzunehmen?
Für die Antworten und Beiträge bedanke ich mich schon jetzt - schnelle Antwort(en) wären wünschenswert, da Handlungsbedarf besteht.
DANKE
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Kindesunterhalt für Kinder über 18 Jahren
12. September 2009
Thema abonnieren
Frage vom 12. September 2009 | 18:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt für Kinder über 18 Jahren
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#1
Antwort vom 12. September 2009 | 18:49
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 140x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 12. September 2009 | 20:34
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
quote:
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, soll laut Rechtsprechung ein pauschaler Unterhaltsanspruch i.H.v. 640.- € bestehen, sofern diese nicht im elterlichen Haushalt wohnen.
Was macht das Kind denn?
quote:
Wie setzt sich dieser Anspruch zusammen, ist dieser Anspruch von beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu tragen?
Nein, der Restbedarf nach Abzug des Kindergeldes und der Ausbildungsvergütung wird je nach Leistungsfähigkeit gequotelt.
Ist nur ein Elternteil leistungsfähig, muss er nicht mehr leisten, als den Unterhalt der seinem Einkommen nach DT entspricht.
Der Link vom Dromedar ist bestimmt auch hilfreich.
LG Nero
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