Kindesunterhalt bei nicht eingetragenem Kind

16. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Raedsche
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt bei nicht eingetragenem Kind

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage in Bezug auf die Angabe des Unterhalts bei der Lohnsteuer.

Ich habe einen Sohn und zahle seit der Geburt jeden Monat den Unterhalt. Die Mutter und ich waren nie zusammen und sind es auch nicht. Ich bin momentan auch noch nicht offiziell als Vater eingetragen, obwohl ich durch ein Test weiß das es mein leiblicher Sohn ist. Somit steht mein Sohn auch nicht als halbes Kind auf der Steuerkarte.
Die Mutter erhält jeden Monat Kindergeld.

Meine Frage ist, ob ich das Kind bzw. den Unterhalt irgendwie bei der Steuer angeben kann und wenn ja in welcher Form.

Grüße
Raedsche

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Kindesunterhalt ist steuerlich nicht absetzbar.

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"Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !"

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