Kindesunterhalt bei neuem Partner - kann der leibliche Vater die Unterhaltszahlungen einstellen?

26. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
EduardZimmermann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt bei neuem Partner - kann der leibliche Vater die Unterhaltszahlungen einstellen?

Hallo an alle,

ich habe da ein Problem. Meine Freundin hat eine 15 jährigen Sohn, für den bekommt Sie Kindesunterhalt.
Wenn Sie mit mir jetzt in eine gemeinsame Wohnung (sie zu mir, ich zu ihr oder beide in eine neue Wohnung) zieht, kann der leibliche Vater die Unterhaltszahlungen einstellen? Muss ich dann für das Kind aufkommen, oder bleibt der Kindesunterhalt des leiblichen Vaters immer vorhanden, auch bei eheähnlicher Gemeinschaft?

Danke für Eure Mühe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Der Kindesunterhalt bleibt erhalten!

Die Problematik, die Sie vermuten, gibt es nur im nachehelichen Unterhalt usw, nicht jedoch beim Kindesunterhalt. Grundsätzlich muß man nicht für fremde, sondern nur für eigene Kinder aufkommen.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EduardZimmermann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Justice,

danke für die schnelle Antwort. Wenn ich das richtig verstanden habe, muß der leibliche Vater für den Kindesunterhalt bezahlen, auch wenn ich mit meiner Freundin eine gemeinsame Wohnung bewohne.
Sie bekommt keinen Unterhalt, Sie ist voll berufstätig.

Gibt es da einen Gesetzestext?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo,

der Unterhalt regelt sich nach den §§ 1601 ff. BGB . § 1601 BGB bestimmt, dass sich Verwandte in gerader Linie zum Unterhalt verpflichtet sind.

Du bist mit dem Kind ja nicht verwandt. Ihr könntet sogar heiraten, auch das würde an der Unterhaltspflicht für das Kind nichts ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
EduardZimmermann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle, ihr habt mir sehr geholfen.

Werde 123recht.net weiterempfehlen.

SUUUUUUUUUUUUUPER.......

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Nur adoptieren darfst du das kind nicht, dann ändert sich was.... ;)

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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

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