Kindesunterhalt bei längerer Reise ohne Wohnsitz im Inland

3. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Anna123123Anna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Kindesunterhalt bei längerer Reise ohne Wohnsitz im Inland

Hallo,
ich plane derzeit eine Reise mit meinem Kind (noch nicht schulpflichtig!). Ich habe mir überlegt während der Reisezeit meine Wohnung aufzugeben, da wir nach dem Urlaub meinetwegen berufsbedingt sowieso umziehen werden.
Nun frage ich mich welche Konsequenzen dies 1. auf den Anspruch meiner Tochter auf Kindesunterhalt ggü. ihren Vater hat und 2. ob weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht.
Bzgl. des Kindergeldes habe ich bereits erfahren, dass längere Reisen kein Problem sind, wenn ein Wohnsitz in DE existiert. Allerdings weiß ich halt nicht, wie es ist, wenn kein Wohnsitz in DE vorhanden ist.

Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und verbleibe mit vielen Grüßen!
Anna123123Anna

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

mal eine ganz andere Frage!

Zitat:
ich plane derzeit eine Reise mit meinem Kind (noch nicht schulpflichtig!)
Nimmt der Vater sein Umgangsrecht wahr?
Wenn ja, ist er dann damit einverstanden, dass das über längere Zeit nicht geht? Sollte er damit nicht einverstanden sein, wirst du dich von dem Gedanken der längeren gemeinsamen Reise wohl eher verabschieden können, da du den Umgang gewährleissten, als auch unterstützen musst!

Wenn nein, solltest du daran denken, der Vater kann auf einmal ein Umgangsinteresse bekommen. Dies solltest du alles bei deinen Planungen mitbedenken ;)

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, wie lange die Reise dauert. 3 Wochen, kein Problem. Dann wird eben ein Umgang nachgeholt. Die zweite Frage ist, wer das Sorgerecht hat. GEmeinsam, oder nur die Mutter? Und die dritte natürlich auch, wie man dann, wenn die Reiserei vorbei ist, sofort eine Wohnung finden soll, sie sofort einrichten, so dass alles im Interesse des Kleinkindes vorhanden ist?

Ich reise mit meinem Kind über Monate (?) rum, habe keinen festen Wohnsitz, einfach nur so, weil mir danach war, das ist keine gute Grundlage für irgendein Amt. Für mich stimmt die Reihenfolge einfach nicht. Zunächst ist angesagt, eine Wohnung zu finden, so dass man nicht wirklich obdachlos wird. Dann kann man rumreisen. Und dann sieht man weiter. Das ist so die allgemeine Vorstellung von verantwortungsvollem Handeln gegenüber einem Kind.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anna123123Anna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank erst mal vorweg für die Antworten! Sie beantworten zwar meine Frage nicht, aber trotzdem Danke.

Also Umgang zum Vater besteht nicht. Obwohl ich mich mehrfach darum bemüht habe, ist es auf seitens des Vaters (berufl. sehr viel beschäftigt und hadert wohl noch mit der Trennung, will mich jedenfalls nicht sehen müssen). Ich habe das alleinige Sorgerecht! Treffe auch seit der Geburt meines Zwerges schon (selbst als mein Ex und ich noch zusammen waren) alle Entscheidungen alleine. Somit denke ich, dass es mir überlassen ist zu entscheiden, ob und wie lange wir reisen. Das wichtigste ist dabei immer, dass mein Zwerg an erster Stelle steht! Warum sollte ich auf Reise weniger gut für mein Kind sorgen können? Das ist ja Quatsch! Ganz im Gegenteil! Es ist doch förderlich, weil es den Horizont des Kindes erweitert!

Der Vater ist übrigens über die Reise informiert! Auch wenn kein Kontakt besteht, soll er zumindest wissen, wenn unser Kind außer Lande ist...!

Die Reisedauer beträgt 3 Monate. Nach der Reise kommen wir erst mal bei meinen Eltern unter. Die haben genug Platz inkl. Einlegerwohnung :-)
Von dort aus kann ich mich um alles kümmern, weil ich dann auch gleich einen Babysitter habe :-) :-) :-)


Also mein Plan ist keine Alltagsfliege. Es ist alles durchdacht. Nur die Frage mit dem Wohnsitz bleibt! Ich finde es unsinnig in DE 3 Monate lang meine Miete weiter zu bezahlen, obwohl ich danach eh umziehen muss. Das sind immerhin fast 2.200€! :-S
Ganz im Gegenteil wegen der Kündigungsfrist würde das alles doch nur unnötig verzögern oder noch kostspieliger machen.
Ne, ne nach der Reise geht es da lieber zu meiner Familiy. Die sehe ich berufsbedingt (und weil wir zuweist weg wohnen, um sie mal eben besuchen zu können) sowieso zu selten. Außerdem ist so die Betreuung meines Zwerges gewährleistet, sodass ich Termine wie eine Wohnungsbesichtigung wahrnehmen kann und es die kostengünstigere Variante.

Hinzukommt, dass mein Zwerg und ich im letzten Jahr (nach dem mein Ex mich wortwörtlich von heute auf morgen vor die Tür - es war seine Whg. - gesetzt hat) das mit der Wohnungssuche und Co. schon durch haben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das alles klappt. Zumal wir ja jetzt deutlich bessere Bedingungen haben. Unsere Möbel sind ja vorhanden, werden nur eingelagert. :-)

Also liebe Leute, macht euch keine Gedanken! Es ist für alles gesorgt! Meine einzige Frage ist, wie ich das mit dem Wohnsitz machen soll :-S

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wieso meldest du dich denn eigentlich nicht einfach bei deinen Eltern an, wenn das nach der Rückkehr sowieso erfolgen soll?
Gib ihnen zusätzlich Postvollmacht und alles ist gut - oder?
Da du schon weißt, wann du zurück kommst und wo du dann wohnst, ist eine Abmeldung doch sowieso der falsche Weg.
Natürlich wirst du weiter Krankenkasse zahlen müssen (falls das der Grund war?) aber bei nur dreimonatiger Abwesenheit wird die sowieso Nachzahlungen verlangen, schätze ich.

Zusammengefasst gesagt: drei Monate sind nicht gerade eine allzu lange Reise.

-- Editiert von quiddje am 04.05.2016 11:35

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anna123123Anna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Natürlich wirst du weiter Krankenkasse zahlen müssen (falls das der Grund war?)


Nein, mit der Krankenkasse hat das nichts zu tun. Die wollen so oder so, dass ich weiterhin bezahle ;-)
Ich habe gelesen, dass man sich spätestens 2 Wochen nach dem Umzug abmelden muss. Da ich nach meinem Auszug aber nicht tatsächlich zu meinen Eltern ziehe, sondern erst mal im Ausland bin, will ich mich da nicht anmelden, weil ich nicht weiß, ob ich Anspruch auf Kindergeld habe. Anders ausgedrückt, wenn ich mich ummelde und dort gar nicht wohne, würde ich ja u.U. zu Unrecht weiter Kindergeld erhalten. Wenn mir das nicht zusteht, möchte ich das aber vermeiden.
Gleiches gilt für den Kindesunterhalt. Ich kenne mich da halt nicht aus. Ich möchte lieber vorab wissen, ob mir auch während der Reise Kindergeld und Kindesunterhalt zusteht, bevor ich das Geld ausgebe und am Ende dumm da stehe, weil ich es zurückbezahlen muss.

Mein Vorhaben ist wohl doch recht speziell. Ich habe gehofft, dass jemand vlt. schon in einer ähnlichen Situation war... Doch scheinbar kennt sich niemand damit aus :-(

3x Hilfreiche Antwort

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