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Kindesunterhalt bei individuellem Umgangsrecht

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Kindesunterhalt bei individuellem Umgangsrecht

Guten Tag,
meine Frau und ich sind seit 3 Jahren getrennt. Die ersten beide Jahre hatten wir einen gemeinsamen RA und verstanden uns prächtig. Seit einem Jahr versucht sie nun mehr Unterhalt für sich und die Kinder zu erhalten.
Meine Fragen:
1. Die Kinder (4,12,14) sind am Mittwoch und zwei Tage am WE bei mir. Die Gegenseite besteht dennoch auch die volle Zahlung des Kindesunterhalts. Meine Überlegung: Dieser Unterhalt dient doch ausschließlich den Lebensunterhalt der Kinder zu sichern. Trifft man nun, zum Wohle der Kinder, eine individuelle Umgangsregelung, welche von der Standardregelung abweicht, müsste man doch auch für den Unterhalts eine solche Lösung treffen. Meine Vorstellung wäre, dass ich z.B. 4/7 oder 5/7 der Düsseldorfer Tabelle bezahle, weil die Kinder drei Tage von sieben pro Woche bei mir sind. Denn dadurch entstehen ja auch mir Kosten, teilweise auch regelmäßige wie z.B. für zusätzlichen Wohnraum. Mein RA behauptet, dies sei nicht durchzusetzen.

2. Meine Frau und ich sind beide Beamte. Nun erhält Sie nahezu den gesamten Familienzuschlag, der zum Großteil für die Kinder bezahlt wird. Bisher konnte mir niemand erklären, Weshalb dieser nicht (hälftig) auf meine Unterhaltszahlungen angerechnet wird wie dies beim Kindergeld der Fall ist.
Für eine Antwort bin ich äußerst dankbar.



von fossybossy am 11.05.2011 00:12
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Kindesunterhalt bei individuellem Umgangsrecht
Hallo fossy,

quote:
Trifft man nun, zum Wohle der Kinder, eine individuelle Umgangsregelung, welche von der Standardregelung abweicht


Es gibt keine Standardregelungen, Umgang ist immer individuell gestaltet. Wenn ihr euch nicht auf ein wirklich hälftiges Wechselmodell einigen könnte, wirst Du immer den vollen KU zahlen müssen. Klingt doof ist aber so. Selbst wenn die Betreuung 55/45 sein sollte wird immer noch der volle KU fällig.

quote:
Mein RA behauptet, dies sei nicht durchzusetzen.


Womit er auch Recht hat.

Was den Familienzuschlag für Beamte angeht, kenne ich micht nicht wirklich aus. Dieser ist aber nicht mit dem Kindergeld zu vergleichen. Das Kindergeld dient der Deckung des Bedarfs des Kindes (vergl. § 1612b BGB). Hier gründet auch die hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt.

Wo die rechtliche Grundlage für den Familienzuschlag fußt ist mir nicht bekannt. Wissen vielleicht andere.

LG nero

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von nero070 am 11.05.2011 09:32
Status: Unsterblich (2132 Beiträge)
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>Kindesunterhalt bei individuellem Umgangsrecht

quote:
Bisher konnte mir niemand erklären, Weshalb dieser nicht (hälftig) auf meine Unterhaltszahlungen angerechnet wird wie dies beim Kindergeld der Fall ist.
Für eine Antwort bin ich äußerst dankbar.



OLG Karlsruhe Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 22.09.1999
Aktenzeichen: 2 UF 65/99
Dokumenttyp: Urteil

Die auf den Kindesunterhalt anzurechnenden Leistungen ergeben sich abschließend aus den §§ 1612 b und 1612 c BGB (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 58. Aufl., Vorbemerkungen zu diesen Bestimmungen, Rn. 6 m. w. N.). Danach scheidet beim kindbezogenen Anteil im Ortszuschlag (Familienzuschlag) eine Anrechnung aus; dies gilt auch, wenn -- wie hier -- sowohl der Barunterhaltspflichtige (Kläger) als auch der das Kind betreuende Elternteil (Mutter der Beklagten) im öffentlichen Dienst sind (vgl. hierzu Bundestags-Drucksache 13/7338, Seite 27, 28; eingehend Schumacher/Grün, Das neue Unterhaltsrecht minderjähriger Kinder, FamRZ 1998, 778, 784).



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von meri am 11.05.2011 09:47
Status: Unsterblich (4320 Beiträge)
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>Kindesunterhalt bei individuellem Umgangsrecht
fossybossy, du würdest dich wundern was dir von der deutschen Justiz blüht wenn du dich nicht imstande sehen solltest den Ansichten der Mutter komplett zu folgen.
Sie ist sich dessen sehr wohl bewußt, also sieh zu dass du sie bei Laune hälst. Nimm es ihr aber nicht übel, sie kann nichts dafür. Deine Frau geht nur den Weg, der ihr vom Gesetzgeber (mit voller Absicht)dazu geebnet wurde.



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von backe63 am 11.05.2011 21:02
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>Kindesunterhalt bei individuellem Umgangsrecht
Wir hatten doch neulich hier irgendwo den Fall, dass einem Vater 50,- *Verpflegungsgeld* beim Unterhalt angerechnet wurde, weil er sein Kind 1/4 des Monats bei sich hat.

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"gruß azrael"


von azrael am 11.05.2011 21:13
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>Kindesunterhalt bei individuellem Umgangsrecht
Vielen herzlichen Dank für die raschen und klaren Antworten. Leider sind sie allesamt auch äußerst frustrierend. Recht hat offensichtlich immer weniger mit Gerechtigkeit zu tun. Es ist mir völlig unverständlich, weshalb die Aufenthaltsdauer der Kinder beim Unterhaltspflichtigen keine Auswirkung auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts hat. Wenn die Kinder 3 bis 4 Tage pro Woche bei mir sind und sich wohl fühlen sollen, habe ich doch ähnlich hohe Ausgaben wie die Mutter und viel höhere als wenn sie nur alle 14 Tage bei mir wären. Jetzt ist mir auch klar, weshalb die Gegenseite ein Wechselmodell kategorisch ablehnt und die Richterin zustimmt mit der Begründung die Kommunikation zwischen den Eltern wäre hierfür zu mangelhaft. Unglaublich!

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von fossybossy am 12.05.2011 00:08
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Kindesunterhalt bei individuellem Umgangsrecht
Jahrzehntelange Lobbyarbeit mit rückgratlosen Speichelleckern.

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von backe63 am 12.05.2011 11:09
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>Kindesunterhalt bei individuellem Umgangsrecht

Hallo Fossy,

das Familienricht gibt Richtlinien vor, die den üblichen Lebensgewohnheiten (Kids bleiben bei der Mutter, Papa verdient) entsprechen, auf viele Fälle passen sollen und einfache Regelungen ermöglichen. Das diese Regelungen der Realität hinter her hinken ist nicht unbekannt, ändert aber nichts. Ebenso wie die Tatsache, dass Rechtsprechung nicht zwingend etwas mit dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden zu tun haben muss.

Übrigens ist es m.W. auch bei einer hälftigen Betreuung so, dass der Unterhalt sich nicht automatisch aufhebt, sondernfür jedes Elternteil berechnet wird. Es kann also dann auch sein, dass der Besserverdienende dem anderen noch Ku zahlen muss.

Wenn du deine Kinder mehr als den "üblichen" Umgang bei dir hast, ist das genauso dein Privatvergnügen, wie wenn sie bei dir eigene Zimmer haben, du mit ihnen in Urlaub fährst, ihnen vielleicht Klamotten für dein zu Hause kaufst, ihnen Taschengeld zukommen lässt und und und. Unterhaltsrechtlich völlig ohne Belang.

Ich habe noch den Spruch im Ohr, Papa soll doch froh und dankbar sein, dass die Kinder mehr als die normalen Umgangszeiten kommen dürfen (von Mamas Gnaden sozusagen). Ist er das nicht, oder möchte sogar noch den zusätzlichen finanziellen Aufwand vom Unterhalt einbehalten, ist er der "Böse" der seine Kinder nicht haben oder sehen möchte, dem die Kinder noch nicht mal ein paar Euro wert sind, bekommen die Kinder von der fürsorglichen Mama ein "Lunch-Paket" mit, weil der Papa sie ja nicht versorgen will usw...

Versuche, ggf. über eine Mediation, wieder Zugang zur Mutter zu finden und gemeinsam im Interesse der Kids eine vernünftige Lösung zu finden.


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"Viele Grüße mikkian"


von mikkian am 12.05.2011 11:56
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>Kindesunterhalt bei individuellem Umgangsrecht
Trends im Familienrecht anderer Länder

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von backe63 am 12.05.2011 12:18
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>Kindesunterhalt bei individuellem Umgangsrecht
Es geht dem TE auch darum, dass seine Ehefrau vermutlich 519,-EUR Kinderzuschlag nach dem BBesG, das Kindergeld und zusätzlich noch Kindesunterhalt erhält.

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von meri am 12.05.2011 12:20
Status: Unsterblich (4320 Beiträge)
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>Kindesunterhalt bei individuellem Umgangsrecht
Hallo ,

Meri schrieb:
quote:
Es geht dem TE auch darum, dass seine Ehefrau vermutlich 519,-EUR Kinderzuschlag nach dem BBesG, das Kindergeld und zusätzlich noch Kindesunterhalt erhält.

Ich denke der Kinderzuschlag ist ein Teil des Einkommens
der Mutter.Für die KU-Berechtigung spielt ihr Einkommen
hier aber keine Rolle !?
Würde der Vater hier als Zahlungspflichtiger diesen Zuschlag bekommen,würde sich das auf den zu zahlenden Unterhalt auswirken.

lg
edy

lg
edy


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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""


von edy am 12.05.2011 12:50
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