>Kindesunterhalt bei individuellem Umgangsrecht
Hallo Fossy,
das Familienricht gibt Richtlinien vor, die den üblichen Lebensgewohnheiten (Kids bleiben bei der Mutter, Papa verdient) entsprechen, auf viele Fälle passen sollen und einfache Regelungen ermöglichen. Das diese Regelungen der Realität hinter her hinken ist nicht unbekannt, ändert aber nichts. Ebenso wie die Tatsache, dass Rechtsprechung nicht zwingend etwas mit dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden zu tun haben muss.
Übrigens ist es m.W. auch bei einer hälftigen Betreuung so, dass der
Unterhalt sich nicht automatisch aufhebt, sondernfür jedes Elternteil berechnet wird. Es kann also dann auch sein, dass der Besserverdienende dem anderen noch Ku zahlen muss.
Wenn du deine Kinder mehr als den "üblichen" Umgang bei dir hast, ist das genauso dein Privatvergnügen, wie wenn sie bei dir eigene Zimmer haben, du mit ihnen in
Urlaub fährst, ihnen vielleicht Klamotten für dein zu Hause kaufst, ihnen Taschengeld zukommen lässt und und und. Unterhaltsrechtlich völlig ohne Belang.
Ich habe noch den Spruch im Ohr, Papa soll doch froh und dankbar sein, dass die Kinder mehr als die normalen Umgangszeiten kommen dürfen (von Mamas Gnaden sozusagen). Ist er das nicht, oder möchte sogar noch den zusätzlichen finanziellen Aufwand vom Unterhalt einbehalten, ist er der "Böse" der seine Kinder nicht haben oder sehen möchte, dem die Kinder noch nicht mal ein paar Euro wert sind, bekommen die Kinder von der fürsorglichen Mama ein "Lunch-Paket" mit, weil der Papa sie ja nicht versorgen will usw...
Versuche, ggf. über eine Mediation, wieder Zugang zur Mutter zu finden und gemeinsam im Interesse der Kids eine vernünftige Lösung zu finden.
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"Viele Grüße mikkian"
von mikkian am 12.05.2011 11:56
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