Hallo,
bin neu hier, und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin österreichische Staatsbürgerin und wurde 2001 geschieden, habe einen 11 jährigen Sohn aus dieser Ehe.
Nun lebe ich in Deutschland, und möchte dieses Jahr heiraten, einen Deutschen.
Mein Ex-Mann (auch Österreicher) zahlt Kindesunterhalt, an mich keinen Unterhalt.
Meine Frage nun: Muss er weiter den Kindesunterhalt zahlen, wenn ich wieder verheiratet bin?
Mein Sohn wird von meinem neuen Mann nicht adoptiert.
Danke für die Hilfe,
Lieben Gruß Mariella
Kindesunterhalt bei erneuter Heirat
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
ich verstehe zwar nicht warum er weiterzahlen muss nach der heirat aber in D müsste er weiterzahlen ...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo
Er muss weiter zahlen!
Die Heirat hat ja nichts mit dem Kind zu tun.
Wäre ja auch der Hammer wenn er nicht mehr für sein Kind sorgen müsste nur weil die Mutter wieder heiratet.
LG
Lieber mandozer!
Warum verstehst du nicht, dass er weiter zahlen muss?
Wenn ich heirate ändert sich nichts daran, dass mein Ex-Mann noch immer der leibliche Vater ist. Der natürlich Rechte und Pflichten hat.
Da mein zukünftiger Mann selbst 3 Kinder hat, an die er natürlich dann auch weiter Unterhalt zahlen muss. Ausserdem muss er an seine Ex-Frau auch noch Unterhalt zahlen, obwohl sein jüngstes Kind 15 Jahre ist. Sie aber der Meinung ist, dass sie nur Halbtags arbeiten gehen kann.
Ich bekomme keinen Unterhalt für mich, da ich mit meinem Lebensgefährten ja zusammen lebe. Gehe aber arbeiten, obwohl mein Sohn erst 11 Jahre ist. Habe damit aber kein Problem.
Vielleicht verstehst du mich jetzt ein bißchen, da das Geld ja für mein Kind ist und nicht für mich.
Lieben Gruß
Mariella
Dir würde aber auch Unterhalt zustehen, so lange ihr noch keine 3 Jahre zusammenlebt und nicht verheiratet seid. Habe diesbezüglich vor kurzem meine Anwältin gefragt, da ich auch in einer neuen Beziehung bin.
Allerdings würde Dein Einkommen mit angerechnet werden.
Was die Ex angeht, würde ich mich mal rechtlich schlau machen, was ihr wegen dem EU machen könnt. Es kann ja nicht sein, dass sie nicht arbeiten kann, wenn das jüngste Kind schon 15 ist.
Ich habe selbst 3 Kinder, das jüngste ist 4 und suche einen Job. Allerdings will ich wegen dem Alter nur halbe Tage.
--- Posting wurde vom Admin editiert
@kanalmeister,
glaube nicht,das es mit härteren gesetzen
in österreich zutun hat,er muss weiter ku
zahlen,egal wo wer wohnt.
lg
pushy
@Kanalmeister
Also Herr Kanalmeister, du lässt hier schon echt unqualifizierte Beiträge ab.
Wenn du keine Ahnung hast, solltest Du Dich vielleicht ein bisschen zurückhalten.
Für KU-Zahlungen finden die Gesetze des Landes Anwendung, in welchem sich der Wohnsitz des Kindes befindet, das heißt in diesem Falle, deutsches Recht. Weiß ich zufällig, weil mein LG auch Österreicher ist und seine Tochter mit der KM hier in Deutschland lebt.
Grüße
Grease
Bin ja noch neu hier. Erst Praktikant .
Daher mal eine Frage: Herrscht hier immer so ein Umgangston?
Danke
-- Editiert von catchup am 28.04.2004 10:30:40
--- Posting wurde vom Admin editiert
Hallo Mariella,
bin Zahlvater meine Ex und ich sind beide polnische Bürger z.Z. wohnhaft in Deutschland.
Ich bezahle nur KU, weil sie nochmal geheiratet hat.
Nach Art. 17 Abs. 1
i.V.m. Art. 14 EGBGB
"Bei gleicher Staatsangehörigkeit wird das gemeinsame Heimatrecht für die Scheidung
angewandt."
In meinem Fall wurde über das Verschulden der Parteien entschieden, um die Unterhaltsberechtigung zu regeln.
Vor polnischem Gericht waren wir gleich schuld und dementsprechend wurde KU halbiert. Soll das in Deutschland akzeptiert werden, dann zahle ich die Hälfte der Summe aus der Düsseldorfer Tabelle ???
Das gleiche müsste auch für Euch
gelten, also lese vielleicht die Regelungen
in Deinem Heimatsland.
mfG
-----------------
"piotrplaksin"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
43 Antworten