Kindesunterhalt bei erneuter Heirat

18. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mariella
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt bei erneuter Heirat

Hallo,

bin neu hier, und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bin österreichische Staatsbürgerin und wurde 2001 geschieden, habe einen 11 jährigen Sohn aus dieser Ehe.

Nun lebe ich in Deutschland, und möchte dieses Jahr heiraten, einen Deutschen.

Mein Ex-Mann (auch Österreicher) zahlt Kindesunterhalt, an mich keinen Unterhalt.

Meine Frage nun: Muss er weiter den Kindesunterhalt zahlen, wenn ich wieder verheiratet bin?
Mein Sohn wird von meinem neuen Mann nicht adoptiert.

Danke für die Hilfe,
Lieben Gruß Mariella

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

ich verstehe zwar nicht warum er weiterzahlen muss nach der heirat aber in D müsste er weiterzahlen ...

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#3
 Von 
traurige
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Er muss weiter zahlen!
Die Heirat hat ja nichts mit dem Kind zu tun.
Wäre ja auch der Hammer wenn er nicht mehr für sein Kind sorgen müsste nur weil die Mutter wieder heiratet.

LG

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#4
 Von 
Mariella
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber mandozer!

Warum verstehst du nicht, dass er weiter zahlen muss?
Wenn ich heirate ändert sich nichts daran, dass mein Ex-Mann noch immer der leibliche Vater ist. Der natürlich Rechte und Pflichten hat.
Da mein zukünftiger Mann selbst 3 Kinder hat, an die er natürlich dann auch weiter Unterhalt zahlen muss. Ausserdem muss er an seine Ex-Frau auch noch Unterhalt zahlen, obwohl sein jüngstes Kind 15 Jahre ist. Sie aber der Meinung ist, dass sie nur Halbtags arbeiten gehen kann.
Ich bekomme keinen Unterhalt für mich, da ich mit meinem Lebensgefährten ja zusammen lebe. Gehe aber arbeiten, obwohl mein Sohn erst 11 Jahre ist. Habe damit aber kein Problem.

Vielleicht verstehst du mich jetzt ein bißchen, da das Geld ja für mein Kind ist und nicht für mich.

Lieben Gruß
Mariella

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#5
 Von 
SandraK
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Dir würde aber auch Unterhalt zustehen, so lange ihr noch keine 3 Jahre zusammenlebt und nicht verheiratet seid. Habe diesbezüglich vor kurzem meine Anwältin gefragt, da ich auch in einer neuen Beziehung bin.
Allerdings würde Dein Einkommen mit angerechnet werden.
Was die Ex angeht, würde ich mich mal rechtlich schlau machen, was ihr wegen dem EU machen könnt. Es kann ja nicht sein, dass sie nicht arbeiten kann, wenn das jüngste Kind schon 15 ist.
Ich habe selbst 3 Kinder, das jüngste ist 4 und suche einen Job. Allerdings will ich wegen dem Alter nur halbe Tage.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

@kanalmeister,
glaube nicht,das es mit härteren gesetzen
in österreich zutun hat,er muss weiter ku
zahlen,egal wo wer wohnt.

lg
pushy
:)

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#8
 Von 
Grease
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Kanalmeister

Also Herr Kanalmeister, du lässt hier schon echt unqualifizierte Beiträge ab.
Wenn du keine Ahnung hast, solltest Du Dich vielleicht ein bisschen zurückhalten.
Für KU-Zahlungen finden die Gesetze des Landes Anwendung, in welchem sich der Wohnsitz des Kindes befindet, das heißt in diesem Falle, deutsches Recht. Weiß ich zufällig, weil mein LG auch Österreicher ist und seine Tochter mit der KM hier in Deutschland lebt.

Grüße
Grease

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#9
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Bin ja noch neu hier. Erst Praktikant ;) .

Daher mal eine Frage: Herrscht hier immer so ein Umgangston?

Danke

-- Editiert von catchup am 28.04.2004 10:30:40

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#11
 Von 
Pole
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mariella,
bin Zahlvater meine Ex und ich sind beide polnische Bürger z.Z. wohnhaft in Deutschland.
Ich bezahle nur KU, weil sie nochmal geheiratet hat.
Nach Art. 17 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 EGBGB
"Bei gleicher Staatsangehörigkeit wird das gemeinsame Heimatrecht für die Scheidung
angewandt."

In meinem Fall wurde über das Verschulden der Parteien entschieden, um die Unterhaltsberechtigung zu regeln.
Vor polnischem Gericht waren wir gleich schuld und dementsprechend wurde KU halbiert. Soll das in Deutschland akzeptiert werden, dann zahle ich die Hälfte der Summe aus der Düsseldorfer Tabelle ???
Das gleiche müsste auch für Euch
gelten, also lese vielleicht die Regelungen
in Deinem Heimatsland.
mfG





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"piotrplaksin"

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