Kindesunterhalt ab 18 Jahre

4. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
tdk01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt ab 18 Jahre

Hallo liebes Forum,

habe zwei Kinder aus erster Ehe. Davon wird nun ein Kind welches bei der leiblichen Mutter lebt 18 Jahre. Das Kind befindet sich in einer Berufsausbildung welche mit ca. 20 Jahre enden wird.
Ich habe zwischenzeitlich wieder geheiratet und wieder 1 Kind.
Meine Ex-Frau arbeitet halbtags. Ich habe immer nur
Kindesunterhalt bezahlt. Für beide Kinder 15 und 17 Jahre
560 Euro. Kindergeld hat immer Ex-Frau bekommen.

Muß ich jetzt weiterhin den Unterhalt zahlen für das nun 18 Jährige
Kind, oder wie läuft das jetzt weiter. Wie muß ich mich verhalten?

Vielen Dank.

Gruß



-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
henny
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 1x hilfreich)

servus
soweit ich weis ja
aber bestimmte veraussetzungen
sein lohn wird abgezogen, und der rest wird anteilig geteil zwischen dir und der mutter, da ihr beide jetzt bar unterhaltspflichtig seid nach eurem verdienst aufgeteilt

gruß henny

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Ab 18 ist auch Muttern barunterhaltspflichtig und Kind muss Dir seinen Bedarf, das Einkommen der Mutter und sein eigenes Einkommen nachweisen.
Im Prinzip wird das so laufen, dass das Einkommen von Dir und seiner Mutter zusammengerechnet wird, damit geht man in die DT und ermittelt den Bedarf. Von diesem Betrag ist das Kindergeld (154 €) abzuziehen sowie die Bezüge des Kindes (Lehrlingsgeld abzügl. 85 € berufsbedingte Aufwendungen). Der verbleibende Betrag wird unter Euch je nach Einkommen aufgeteilt, wobei ihr einen Selbstbehalt von 1000 € habt und bei Dir vorab noch der Unterhalt, den Du an Deine minderjährigen Kinder zu zahlen hast, von Deinem Einkommen abgezogen. Dabei wird auch das bei Dir lebende Kind berücksichtigt.
Da kann es durchaus sein, dass durch den Unterhalt für die minderjährigen Kinder schon Dein Selbstbehalt unterschritten wird und damit für das volljährige nichts mehr übrigbleibt.

Ganz wichtig: Normalerweise kannst Du ab 18 erst einmal die Zahlungen einstellen und abwarten, bis Kind Unterhalt fordert. Das gilt jedoch nur, wenn kein Titel oder nur ein befristeter bis zum 18. LJ besteht. Besteht jedoch ein unbefristeter Titel muss dieser schleunigst abgeändert werden, da Ansprüche daraus gepfändet werden können. Deshalb die Zahlungen in diesem Fall nicht einfach einstellen!
Und außerdem: Zahlungen sind ab 18 auf das Konto des Kindes zu leisten, die Mutter hat keinen Anteil mehr an diesem Geld. Zahlst Du weiterhin an die Mutter, kann es passieren, dass das Kind später ankommt und sagt , es habe von Dir keinen Unterhalt bekommen. Das kann zu bösen Überraschungen führen.

-- Editiert von kuschelbaerr am 04.02.2005 12:58:11

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.672 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen