Kindesunterhalt
Hallo, ich brauche unbedingt Eure Hilfe....Ein guter Freund hat heute eine Gerichtsverhandlung i.S. Kindesunterhalt gehabt, weil die KM mehr Unterhalt gefordert hat.
Zur Sachlage:
Seit dem 1.1.2006 lebt der KV von der KM getrennt und musste bisher für seinen Sohn 88 Euro (13 Jahre) und für seine Tochter 75 Euro (11 Jahre) direkt an die KM zahlen.
Die KM lebt mit beiden Kindern in dem gemeinsamen Haus. Das Haus soll jetzt im Sept. versteigert werden. Bisher wurden dem KV die Darlehnsverbindlichkeiten für das Haus i.H.v. insgesamt 369 Euro und die 1/4 jährlichen zu zahlenden Grundbesitzabgaben i.H.v. 237 Euro sowie die Gebäudeversicherung i.H.v. 29 Euro mtl. in Abzug gebracht. Ferner wurden ihm 290 Euro für Wegekosten zum AG in Abzug gebracht.
Nach der heutigen Gerichtsverhandlung soll der KV nun 222 Euro pro Kind zahlen, die Darlehnsverbindlichkeiten sollen nicht berücksichtigt werden, denn Kindesunterhalt geht vor Verbindlichkeiten laut Aussage des Richters. Die Grundbesitzabgaben und die Gebäudeversicherung werden nun wohl von der KM übernommen und die Wegekosten von 290 Euro werden weiterhin abgezogen. Das Problem ist jetzt nur, dass er bei einem Nettoeinkommen von 1.600 Euro jetzt unter 800 Euro nur noch für sich hat, wenn er die Darlehen für das Haus weiter bezahlen will. Der Richter meinte, er müsste selber wissen, ob er diese weiter bezahlt oder nicht. Der Anwalt vom KV will gegen das Urteil Widerspruch erheben, nur bis dahin muss mein Bekannter die 222 Euro pro Kind an die KM zahlen und sogar von Januar 2007 die Differenz nachzahlen. Das er aber die Grundbesitzabgaben für Feb. und die Gebäudeversicherung für 5 Monate schon bezahlt hat, interessiert wohl keinen.
Soll mein Bekannter jetzt sofort zur Schuldnerberatung gehen oder soll er mit den Banken sprechen oder was kann er tun.
Was wir auch nicht verstehen, dass die Nutzung des gemeinsamen Haus durch die KM, dem KV nicht positiv angerechnet wird....denn er musste sich schließlich eine Mietswohnung nehmen. Warum darf die KM unentgeltlich im Haus wohnen, obwohl ihm das Haus zur Hälte mitgehört?
von SimMichels am 10.05.2007 10:39
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>Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt muss der KV nicht mehr zahlen, weil die Ehefrau eigenes Einkommen hat. Aber warum werden jetzt die gemeinsamen Schulden für das Haus nicht mehr vom Einkommen des KV abgerechnet. Ist es denn richtig, dass der Richter urteilt, dass der KU vor allem steht und die gemeinsamen Schulden für das Haus jetzt nicht mehr bezahlt werden sollen? Stellt sich nur die Frage, wie sich die Banken, wo die Schulden noch bestehen, verhalten werden, wenn keine Zahlungen geleistet werden. Denn mein Bekannter hat keinen Bock darauf, negative Einträge bei der Schufa zu bekommen.
von SimMichels am 10.05.2007 11:22
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>Kindesunterhalt
Ich war vor über 10 Jahren in ähnlicher Situation.
Wenn der Verkaufstermin im September ist, dann ist es doch nicht mehr so tragisch.
Er kann nur noch hoffen, dass keine so hohe Restschuld übrig bleibt.
Ich habe damals auch noch eine Zeitlang abbezahlt, obwohl ich gar keine
Immobilie mehr besas.
Gruss
leinad
von guest123-1983 am 10.05.2007 11:43
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>Kindesunterhalt
Es ist doch wohl so, dass vom Einkommen 'berücksichtigungsfähige' Schulden ebenfalls abgezogen werden und der
Unterhalt sich aus dem bereinigten Nettoeinkommen berechnet.
Könnte es sein, dass das Urteil sie aufauf den Zeitpunkt bezieht, wenn das Haus aus der Schuldenbelastung weg ist?
von guest123-1542 am 10.05.2007 12:10
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