Kindesunterhalt - Wie ist das möglich, dass ich immer mehr zahlen muss?

30. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
SimMichels
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Wie ist das möglich, dass ich immer mehr zahlen muss?

Seit Jan. 06 muss ich an meine 2 Kinder Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Ich besitze mit meiner Exfrau ein Einfamilienhaus, welches entgeldlos durch meine Exfrau und meinen Kindern bewohnt wird. Zwangsversteigerung wurde beantragt, ist aber noch nicht vollzogen. Ich wohne seit der Trennung in einer Mietwohnung. In 2006 wurde der Kindesunterhalt nach den Einkünften von 2005 minus den Darlehnstilgungen, Versicherungen und Grundbesitzabgaben für das Haus ermittelt. In 2006 habe ich jetzt ca. 4000 Euro brutto weniger verdient als in 2005 und deshalb habe ich den Kindesunterhalt anpassen lassen. Die Darlehnstilgungen etc. für das Haus sind in gleicher Höhe geblieben. Jetzt sollen angeblich die Darlehnstilgungen für das Haus vom Einkommen nicht mehr runtergerechnet werden und ich soll deshalb, weil ich auch noch aktuell wieder mehr Einkommen habe als in 2006, wieder mehr Kindesunterhalt zahlen, weil seit dem 1.4.07 ein neues Gesetz für Kindesunterhalt veröffentlich wurde, wo der Kindesunterhalt vor allen anderen Ausgaben steht. Meine Exfrau und die Kinder wohnen aber immer noch unentgeltlich in dem Einfamilienhaus, weil die Versteigerung immer noch nicht vorankommt. Wie ist das möglich, dass ich immer mehr zahlen muss? Warum muss meine Exfrau mir keine anteilige Miete für die Nutzung des Hauses zahlen? Warum werden die Tilgungen für die Darlehen aus 1993 für das Haus nicht mehr angerechnet?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Wer fordert denn hier mehr Unterhalt? Jugendamt? Anwalt der KM???
Für den Ku wird dein bereinigtes Einkommen zugrunde gelegt. Wieso die Darlehnnszahlungen erst berücksichtigt wurden, jetzt aber nicht mehr relevant sein sollen, kann ich nicht nachvollziehen. Dass die KM unentgeltlich im ehelichen Haus wohnt, ist allerdings für die Berechung des Ku unerheblich. Bei Eu wäre ihr ein Wohnwertvorteil anzurechnen.

Grüße

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#2
 Von 
SimMichels
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anwalt der KM fordert mehr KU. Bis zum 31.12.06 wurde ein Vergleich geschlossen. Ich habe danach einfach den KU nach dem Vergleich weitergezahlt. Nun bekam ich aber Post vom Anwalt der KM, der nun mehr KU fordert und mein Einkommen von 2005 zu Grunde legt, weil ich angeblich absichtlich weniger in 2006 verdient habe und die Schulden vom Haus als private Schulden sieht und deshalb nicht mehr in Abzug bringt. Bei den Schulden beruft er sich auf das neue Recht zum Kindesunterhalt.

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Gegnerische Anwälte fordern gern und gern viel ;) ... Lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Es kann zumindest mal nicht angehen, dass dir das Hausdarlehen nicht angerechnet wird, die Schulden stammen schließlich noch aus der Ehezeit. Gegnerische Anwälte behaupten auch gern, dass man absichtlich weniger arbeitet, um indirekt seinen Kindern zu schaden... Es besteht eine Auskunftspflicht alle zwei Jahre und du musst eine Einkommensveränderung melden, wenn sie um mehr als 5 % vom bisherigen Einkommen abweicht. Im Übrigen ist das neue Unterhaltsrecht noch nicht beschlossen.
Mach eine Gegenrechnung auf, wenn mehr rauskommt, als du jetzt an Unterhalt zahlst, dann biete den Betrag als Kompromiss an. Ansonsten kann ich dir nur raten, einen kompetenten Anwalt aufzusuchen.

Grüße

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#4
 Von 
Natascha123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
hoffe man kann mir hier ein wenig Licht ins dunkle bringen. Folgender Fall: Vater zahlt seid Juni 2016 regelmäßig den vom Jugendamt festgelegten Beitrag ans Kind. Dieser Beitrag wurde bis zum Mai 2017 festgelegt um dann erneut sein Einkommen zu prüfen. Der Vater hat dann auch ohne Ermahnung freiwillig seine Lohnabrechnungen von Juli 2016-Mai 2017 dem Jugendamt zugesandt. Jetzt hat er im Jahr 2016 Weihnachtsgeld bekommen. Nun sagt das Jugendamt das dieses - Rückwirkend- auf das Gehalt von Juni 2016 bis Mai 2017 draufgeschlagen wird und somit der Betrag steigt den er hätte zahlen müssen höher ist und er damit bis Mai 2017 zu wenig gezahlt hat und er deshalb ab Juni 2016 den zuwenig gezahlten Beitrag nachzahlen muss und das nicht gerade wenig. Ich verstehe ja das man wenn man zusätzlich Geld bekommt das bei einer Neuberechnung berücksichtigt und man dadurch in Zukunft dann mehr bezahlen muss, was auch akzeptiert wird, aber Rückwirkend etwas zu fordern finde ich schon komisch. Wie wird das dann bei der nächsten Zahlung von Weihnachtsgeld, muss dann wieder für das letzte Jahr alles nachgezahlt werden? Unterhaltsvorschuss bekommt die Mutter übrigens nicht sondern nur den Betrag der vom Jugendamt festgelegt wurde.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Natascha, bitte mach einen eigenen Thread auf!

wirdwerden

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