>Kindesunterhalt
Hallo Gaga,
der (unbefristete???) Titel geht mit Volljährigkeit auf das Kind über. Da die Karten durch die Barunterhaltspflicht beider Eltern dann eh neu gemischt werden, sollte das Kind den Titel herausgeben bzw. auf die Ansprüche verzichten.
Anschließend sollte es beide Eltern zur Zahlung von
Unterhalt auffordern. Zur Ermittlung des Unterhalts sind die Einkommensunterlagen beider!!! Eltern erforderlich.
Zieht das Kind aus, liegt der Bedarf bei 670 €. Davon ist das Kindergeld abzuziehen, das aber auch durch den beziehenden Elternteil weiter zu leiten ist. Der Rest wird nach Einkommenshöhe auf die Eltern aufgeteilt.
Bleibt das Kind bei einem Elternteil wohnen, kann dieses natürlich seinen Barunterhalt mit Kost und Logis verrechnen.
Zur Weiterleitung des Kindergeldes gelten die Ausführungen von hamburgerin. Diese wäre nur möglich, wenn aufgrund mangelnden Einkommens kein Unterhalt gezahlt werden kann.
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"Viele Grüße mikkian"
von mikkian am 22.06.2011 11:30
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