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Kindesunterhalt - 1/1
26.1.2010   973 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Kindesunterhalt

Seit dem 01.01.2010 gelten für Thüringen die neuen Unterhaltssätze des OLG Jena. Diese führen durchschnittlich zu rund 13 % mehr Kindesunterhalt als bisher. Ursache ist die Erhöhung des steuerlichen Kindesfreibetrages durch das „Wachstumsbeschleunigungs-
gesetz.“

Musste ein Unterhaltsverpflichteter mit einem bereinigten Nettoeinkommen bis zu 1.500 Euro im Jahr 2009 für ein Kind bis fünf Jahre noch 199 Euro Kindesunterhalt zahlen, so sind es nun 225 Euro. Die Erhöhung des staatlichen Kindergeldes zum 01.01.2010 um 20 Euro von 164 Euro auf 184 Euro monatlich ist bei dieser Berechnung bereits berücksichtigt.

Wieviel ein Unterhaltspflichtiger tatsächlich bezahlen muss, ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalles und der Leistungsfähigkeit. Insbesondere die Frage, wie hoch das einzusetzende bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten ist, bedarf einer gründlichen Prüfung.

Wenn der Unterhalt bereits gerichtlich oder durch Jugendamtsurkunde als Prozentsatz vom Regelbetrag festgelegt ist, passt sich dieser automatisch den neuen Unterhaltsrichtlinien an. Wenn der Unterhalt lediglich als Zahlbetrag festgelegt ist, muss für den höheren Unterhalt ein neuer Unterhaltstitel geschaffen werden.

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