Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung
Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung
Kindesvater hat seit ca. einem Jahr den Kindesunterhalt von monatlich 334 auf 100 Euro reduziert mit der Behauptung, er können nicht mehr zahlen, bzw. nur noch einen sehr geringen Betrag monatlich. Daraufhin hat mein Anwalt, der das Kind in der Sache vertritt, ein Zwangsvollstreckungsverfahren beantragt, das läuft.
Der Kindesvater ist in Deutschland als Freiberufler tätig, hat aber hier offiziell nicht genügend Einkommen, um den Mindest-Kindesunterhalt zu zahlen. Die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beziehen sich auf sein Einkommen in Deutschland, und da ist nichts zu holen.
Sein eigentliches Einkommen hat er im Ausland, dort hat er ein großes Grundstück mit ein paar Ferienhäusern, die er jedes Jahr vermietet, an Einzelpersonen und auch an einige größere Gruppen. Als er aufgehört hat Unterhalt zu zahlen, hat er seine Internetseite zu seinem Auslandsbesitz , wo alles drin stand mit Fotos, Beschreibung, Mietpreisen usw. verschwinden lassen. Später ist die Seite wieder drin gewesen, abgeändert unter anderem Namen für seinen Grundbesitz. allerdings keine Angaben mehr zu den Mietpreisen und auch keine Angaben mehr, dass ihm der Besitz gehört. Der Schlaumann. Meine PKH reicht nicht aus, um ein aufwändigeres zeitlich sehr langwieriges Verfahren in gang zu bringen, welches sich auch ins Ausland erstreckt, und die Frage ist sowieso, ob man dabei was erreicht.
Worum es nun geht: Ich erhielt ein Schreiben von seinem Anwalt. Er beantragt eine Abänderung der Verpflichtungsurkunde (die Urkunde was den Mindestbetrag für den Kindesunterhalt betrifft) von 295 auf 150 Euro monatlich. Wenn ich nicht zustimme, müsse er Abänderungsklage beantragen, und auf mich kämen dann evtl . Kosten zu. Danke Im Voraus für Eure Kommentare
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von Annerose am 03.12.2011 10:32
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>Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung
Zunächst einmal, Du hast ein Urteil, aus dem kann vollstreckt werden. Vielleicht sollte sich Dein Anwalt mal an das Heidelberger Institut für Familienrecht wenden (die wissen, wie man im Ausland vollstreckt) und tun das seit Jahren sehr erfolgreich. Allerdings muß wahrscheinlich der Unterhaltstitel vom Amtsgericht umgeschrieben werden. Damit er im Ausland vollstreckbar ist. Was habt Ihr denn versucht? Kontopfändung, Pfändungen bei Schuldnern von Männe?So, das wäre der erste Teil der Angelegenheit. Der zweite ist doch relativ einfach. Man weigert sich, diese Urkunde zu unterschreiben. Bittet darzulegen, wie die Einnahmen sind. Unter Hinweis auf die Auslandseinnahmen. Auch darzulegen, warum er bei so geringem Einkommen sich nicht um mehr bemüht hat. Wie oft er sich wo beworben hat, um seine schlechte finanzielle Lage aufzubessern. Das muss er nämlich!Und dann, wenn das alles erledigt ist, dann sieht man weiter.wirdwerden -----------------
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von wirdwerden am 03.12.2011 10:45
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>Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung
Wusste ich gar nicht, dass er sich bewerben muss, um seine Lage aufzubessern. Kann man das irgendwo nachlesen? Kommt es da auf das Alter an? Ich denke, in unserm Fall wird nichts zu machen und zu erwarten sein, denn er ist schon 60.
Was mein Anwalt genau im Einzelnen versucht hat, weiß ich nicht, jedenfalls Kontopfändung, aber auf dem deutschen Konto ist nichts drauf. Und seine Auslandskonten sind mir nicht bekannt.
Ich werde kommende Woche mal das Heildelberger Institut anrufen.
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von Annerose am 03.12.2011 11:46
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>Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung
Also folgendes. Die urkunde beläuft sich auf 295 Euro, so auch der Titel. Das ist das Mindeste an Unterhalt. Dann ist das Kind ( noch unter 17 und Schulpflichtig) aber älter geworden und es hat sich erhöht auf 334 Euro monatlich laut Düsseldorfer Tabelle. Das hat er ein paar Monate bezahlt, dann hat er angemeldet, dass er für den Betrag zahlungsunfähig sei und monatlich weiter nur noch 100 Euro aufbringen könne. Also hat er fast ein Jahr monatlich nur noch 100 bezahlt. Er hat das selbst so reduziert. Währenddessen habe ich die Sache einem Anwalt übergeben, der zum Zwangsvollstereckungsverfahren geraten und das dann auch in Angriff genommen hat. Das hat sich alles Monate hingeschleppt, ohne dass sich was ergeben hat. Der KV verlangt nun , dass ich der Abänderung der Urkunde von 295 auf 150 zustimme. Das heißt auch, dass er in Zukunft keine 100, sondern 150 bereit wäre zu zahlen. Was ist wenn ich das ablehne? Was sind das dann für Kosten, die auf mich zukommen, wenn er eine Abänderungsklage macht?
Geht das denn so einfach mit der Abänderungsklage, dass die Urkunde auf 150 herabgesetzt wird? Wie meinst Du das, einen Anwalt vor Ort beauftragen? Meinst Du hier in Deutschland (da hab ich schon einen, das läuft auf PKH) oder im Ausland? Ich habe aber kein Geld und auch keine Rechtschutzversicherung. Und ich glaube nicht, dass diesen Anwalt die PKH auch übernehmen würde.
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""-- Editiert Annerose am 04.12.2011 00:20
von Annerose am 04.12.2011 00:16
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>Kindesunterhalt Zwangsvollstreckung
Danke. Wenn er seine Vermögensverhältnisse (Einkommen) darlegen muss, und er macht das für seine Einnahmen in Deutschland, kommt tatsächlich nichts dabei heraus. Und was er im Ausland für Einkommen hat, wie soll man das nachweisen können? Es kann ja auch sein, dass er das alles vertuscht und verschwinden lässt. Parallel dazu, dass er den Unterhalt eigenmächtig von 334 auf 100 reduziert hat, hat er ja gleichzeitig auch seine Internet-Homepage über den Auslandsbesitz verschwinden lassen.
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von Annerose am 04.12.2011 11:41
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