Kindesunterhalt / Schulden / Heirat

3. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
vornüber
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindesunterhalt / Schulden / Heirat

hallo zusammen,
ich beabsichtige meinen Freund zu heiraten, allerdings werfen sich damit einige Fragen auf...
Die Situation ist die, mein Freund hat bereits eine Tochter (13) und ist für sie unterhaltspflichtig, da er eine Zeit lang mal nicht zahlen konnte haben sich auch Unterhaltsschulden aufgebaut, die er jetzt mit einer Lohnpfändung büßen muss... außerdem hat er auch weiterhin noch einiges an Schulden...
jetzt meine Fragen:
wie sicher ich mich bei einer Heirat am besten ab?
wird mein Einkommen, ihm bzgl der Lohnpfändung angerechnet?
da ich mehr verdiene, muss ich dann seine Unterhaltsschulden / Schulden mittragen?
vielen Dank schon einmal!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Vornüber,

warum wollt ihr heiraten?? Lass es, solange er noch unterhaltspflichtig ist...

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vornüber
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

@mikkian... warum?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vornüber
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

das würde ja heißen, dass kein Mann der bereits Kinder hat und für diese Unterhaltspflichtig ist heiraten darf!?!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

...natürlich darf er heiraten. Am besten eine Frau, die gut verdient.:)

SEINE Schulden bleiben seine!

Allerdings trägst du indirekt zu ihrem Abbau bei.

Grüßle


-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Vornüber,

den Erläuterungen, die freundlicherweise Camper und Loddar übernommen haben, habe ich nichts mehr hinzuzufügen. Aber wenn du noch konkretere Fragen hast - nur zu!

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vornüber
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

danke für eure bisherigen Antworten...

hab im Inet noch einiges dazu nachgelesen und bin darauf gestoßen, dass es sogar passieren kann, dass sein Selbstbehalt gekürzt wird, nur weil er mit mir zusammen wohnt... stimmt das?
wie ist das wenn er mal arbeitslos wird? muss ich dann weiterzahlen?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Vornüber, direkt musst du natürlich nicht zahlen, weil es seine Schulden und seine Unterhaltsverpflichtung sind/ist.

Aber ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, dein Einkommen fließt damit in Berechnungen ein und sein Selbstbehalt kann in der Tat gekürzt werden. Damit bist du ggf. indirekt *mit dran*.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jenni1008
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich bin 22 Jahre alt und mein Erzeuger hat noch 15.000 Euro Unterhalt offen.Ich habe auch einen Titel den ich gerne Vollstrecken möchte, den auf dem Normalen Weg funktioniert es nicht mit Ihm.
Ich habe mich auch schon Erkundigt und dann würde mir gesagt das ich mich mit dem Gericht in München in Verbindung setzen muss.(Mein erzeuger lebt dort), ich lebe in berlin.
Ist das Richtig, kann das Verfahren nicht auch in berlin Stattfinden?
Habe ich anspruch auf Prozesskostenhilfe?, ich habe einen befristeten Job und ein monatliches Einkommen von ca. 1.100 Euro Netto.

Über eine Antwort die mir weiterhilft würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße
jenni

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

--auf dem Normalen Weg funktioniert es nicht mit Ihm.--

Wie ist denn das gemeint? :???:

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jenni1008
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Das ich schon in Telefonischem Kontakt mit Ihm stand und er immer nur geredet hat das er zahlt, mal hat er und dann wieder nicht.Also muss ich andere wege gehen.

lg

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Wenn ein vollstreckbarer Titel besteht, findet kein Verfahren mehr statt.

Mit dem Titel kann man, wie unter:

www.der-gerichtsvollzieher.de beschrieben, vollstrecken lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jenni1008
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Information.

Was kommen da für Kosten auf mich zu.Sehe ich überhaupt noch einen Cent?
Und wie lange zieht sich solch eine Vollstreckung ca. hin?

lg

1x Hilfreiche Antwort

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