Hallo,
muss der UV dem JA (Beistandsschaft) von sich aus etwa etwa wegen Beförderung sein Mehrverdienst mitteilen? Bestehender KU-Titel beim JA.
Und aus welcher Pflicht heraus, muss hier der Mehrverdienst dem JA mitgeteilt werden?
Normalerweise kommt das JA automatisch alle zwei Jahre auf den UV zur Einkommensüberprüfung zu. Meist Mitte des Jahres!
könnte der UV hier nicht noch bis zur Aufforderung der Einkommensüberprüfung warten ?
Gruss marxx
Kindesunterhalt Mehrverdienst
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wer ist denn der UV ? Du nmeinst KV
Je nach dem was für ein Titel existiert .Ein dynamischer ,beinhaltet die automatische Erhöhung bei EK veränderungen .Wenn du dies nicht machst ,kannst du nachträglich zur Zahlung aufgefordert werden ,und das tut in der Regel mehr weh !
Bei einem statischen würd ich erstmal abwarten
Mit UV meine ich den Unterhaltsverpflichteten. Es besteht ein dynamicher KU-Titel.
Und was ist mit folgendem Hinweis?
Normalerweise kommt das JA automatisch alle zwei Jahre auf den UV zur Einkommensüberprüfung zu. Meist Mitte des Jahres!
Könnte der UV hier nicht noch bis zur Aufforderung der Einkommensüberprüfung warten ?
Dann müsste der UV doch nicht ab Dezember 2007 nachzahlen, wenn die EK-Überprüfung erst im Juli 2008 wäre.
Wird hier dann nicht erst zum Juli 2008 eventuell ein höherer KU-Betrag angesetzt und zusätzlich zu diesem Zeitpunkt der UV in Verzug gesetzt mit allen rechtlichen Möglichkeiten?
Also nichts mit Nachzahlung der vergangenen Monaten?
-- Editiert von marxx am 04.01.2008 15:56:29
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Hi marxx,
eine Verschlechterung hätte auch keinen Aufschub bis da mal jemand nachharkt.
Nach meinem Wissen ist der UV aufgefordert Einkommensverhältnisse anzugeben.
Du kannst beim Amt für Jugend und Sport
(Jugendamt) anrufen und nachfragen, wie es im Fall der Fälle ausschaut.
Traust dich nicht?
Lass ne Frau anrufen;)
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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
--- editiert vom Admin
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