Kindesunterhalt / Existenzminimum etc...

18. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
gfeden
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt / Existenzminimum etc...

Hallo!
Mein Lebensgefährte und ich wohnen zusammen, er hat 2 uneheliche Kinder und verdient ca. 960 Euro im Monat. Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Es wurde vom JA geschrieben, da er ja nur die Hälfte der Mietkosten im Monat tragen muss (=150 Euro) und in der DD-Tabelle im Mindestbedarf (Existenzminimum) 360 Euro Mietkosten warm enthalten sind, sein monatlicher Mindestbedarf nun um 210 Euro gekürzt werden kann. Ist das wirklich so?
In dem Mietvertag sind allerdings in der "Warmmiete" (60 Euro NK) nur Müllabfuhr, Heizungswartung, etc. enthalten, nicht die eigentlichen Betriebskosten wie Gas und Strom, sind diese auf die Warmmiete aufzurechnen?
Werden Pflichtversicherungen bei der Unterhaltsberechnung vom Nettogehalt abgezogen?
Was sind allgemein berücksichtigungsfähige Schulden? Sind das allgemein Schulden, die gemacht wurden, bevor das Kind geboren wurde?
Desweiteren wurde Kindergeld von 35 Euro mit in die Unterhaltsberechnung einbezogen.
Wie sieht es aus, wenn wir heiraten, wird mein Einkommen / Erspartes mit einberechnet?
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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Alos,

wenn er real 960 Euro verdient...
dann belibt doch für die Kinder eh nix über !
Er hat doch einen Selbstbehalt gegenüber der Kinder von ca.900 Euro !!
Wenn man denn noch 5% für berufsbedingte Aufwendungen abzieht von den 960 Euro...
da ist doch nix mehr zu holen !!!
Alos, ich würde sagen,das JA will Euch verarschen!!
Dein Einkommen wird nicht mitangeechnet ..
Ich weiß es allerdings nicht genau...
Aber ich denke, es komemn noch User...
die sich besser auskennen !!
Aber bei 960 Euro...ist da nicht mehr viel drin.
Laßt Euch vom JA nicht ausnehmen !!!

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#2
 Von 
Mone73
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist tatsaechlich so, dass der Selbstbehalt um die halbe Warmmiete gekuerzt werden KANN.

Schulden werden nur beruecksichtigt, die waehrend der Ehe (trifft ja hier nicht zu) gemacht wurden, und die Kreditvertraege muessen von BEIDEN unterschrieben worden sein.

Hmm, die Pflichtversicherung - Du meinst Rente, Arbeitslosen, Krankenkasse, ... - die darfste nicht abziehen.

Dein Einkommen/Erspartes:
Hier ein Zitat von Ingrid von www.zweitfrauen.de (im uebrigen empfehlenswerte Seite)

'Bis jetzt habe ich noch nichts gefunden, dass bei der
Unterhaltsverpflichtung des Mannes/LG die Ersparnisse seiner Partnerin
mit hinzugerechnet werden. Bei einer Ehefrau evtl. die Zinseinkünfte –
da das ja Einnahmen sind, aber kaum der „Vermögensstamm“.

Nach der bisherigen Rechtsprechung darfst Du die totale Verweigerung
machen. Theoretisch könnte aber die Gegenseite eine Auskunftsklage
machen und dies als Präzedenzfall bis zum BGH oder BVerfG treiben. Wie
dort die Entscheidung fällt, kann Dir eh keiner sagen und dass die
Gegenseite ihre Neugier soviel Stress wert ist, glaube ich auch nicht.'

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
dein Erspartes wird ihm nicht angerechnet. DIREKT auch nicht dein Einkommen. Nur die Haushaltsersparnis - und diese ist bei euch ja wirklich gegeben! Und Strom- und Wasserkosten sind im Selbstbehalt enthalten. NICHT in den 360 EU Warmmiete!! Also wird der Abzug rechtens sein.

Wieso wurden 35 EUR Kindergeld einbezogen? Das würde bedeuten, dass er nach Einkommensstufe 3, Düsseldorfer Tabelle berechnet wurde. Ist aber auch völlig irrelevant, da sich bis Stufe 6 durch die anteilige Anrechnung nichts ändert.
Ob Schulden - egal, woher sie stammen - angerechnet werden, wirst du dem Richter überlassen müssen. Erfahrungsgemäß aber werden bei Mangelfällen selbst ehebedingte Schulden häufig NICHT angerechnet, damit der Mindestunterhalt gewährleistet bleibt. Selbst die berufsbedingten Aufwendungen ( i.d.R. 5% des Nettoeinkommens KÖNNEN - müssen aber nicht voll angerechnet werden. Der Richter hat hier einen relativ großen Entscheidungsspielraum.

@Mone,
Kreditverträge müssen nicht zwangsläufig von beiden unterschrieben worden sein. Entscheidend ist, ob die Schulden eheprägend waren und wer diese abzahlt.

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#4
 Von 
kkoppi
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Ehebedingte Schulden werden in der Regel auch nur dann anerkannt, wenn das davon Gekaufte dem Kind zugute kam.

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