Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 

Kindesunterhalt: Auch bei reichen Eltern gibt es in der Regel nur Tabellenunterhalt

Von Rechtsanwalt Christoph Blaumer
29.1.2012 | Ratgeber - Recht | 434 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Kindesunterhalt, Besserverdiener, Bedarf

aber Nachweise über den hohen Bedarf können helfen

Schön, wenn die Eltern ein gutes Einkommen beziehen, dann sollte auch das unterhaltsberechtigte Kind davon profitieren. Möchte man meinen. Dass dies nicht unbedingt richtig ist, hat nun das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Beschluss v. 24.11.2011, 9 UF 70/11): Für zwei bei der Mutter lebende Kinder war ein Unterhalt von jeweils 800 EUR monatlich gefordert worden. Die Unterhaltstabelle sah in der höchsten Stufe aber nur einen erheblich niedrigeren Betrag vor.

Der höhere Unterhalt war mit dem für die Kinder gewohnten hohen Lebensstandard begründet worden, der monatlich für Brillenanschaffung einen Betrag von 50 EUR, für Urlaube 150 EUR, schulische und sportliche Aktivitäten 100 EUR Sonderbedarf pro Kind rechtfertige. Der barunterhaltspflichtige Vater war mit einem Einkommen von ca. 16000 EUR  "Besserverdiener". Dennoch rechtfertigt dies nach Ansicht des Gerichts nicht eine Erhöhung des Tabellenunterhalts, wenn nicht konkret nachgewiesen werde, für welche Positionen der Bedarf so hoch sein soll.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Christoph Blaumer
München

Erbrecht, Bankrecht, Immobilienrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Steuerrecht
 Pers. Direktanfrage 

Kosten für Urlaube, Sport, Nahrung, Kleidung und Wohnung sind mit den Höchstsätzen der Tabelle regelmäßig abgegolten. Lediglich für die Anschaffung von Brillen und Kontaktlinsen sah das Gericht einen geschätzten zusätzlichen Bedarf von 25 EUR monatlich je Kind. Tipp: Hat ein Kind notwendige hohe Ausgaben wie Privatschule, Studiengebühren, nicht erstattungsfähige Krankheitskosten etc., aber auch aufgrund des gewohnten Lebensstandards hohe Ausgaben für Miete, Fahrtkosten und ähnliches,  so ist dies genau mit Listen und Nachweisen zu dokumentieren, falls von einem (oder beiden) sehr gut verdienenden Elternteil(en) mehr als der übliche Unterhalt eingefordert werden soll.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?