Kindesunterhalt 18 Jahre und 21 Jahre

5. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nomar
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Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt 18 Jahre und 21 Jahre

Ich hab da mal eine Frage.
Meine Kinder Tochter 21 und Sohn fast 18 bekommen Unterhalt von ihrem Vater. Mangelfall. Unterhalt ist vom Gericht tituliert. Das Mädchen hat die Schule vor einem Jahr abgebrochen, ist mit ihrem Freund in eine andere Stadt gezogen. Dort hat sie 5 Monate ein Praktikum gemacht mit Aussicht auf Lehrstelle. Hat das Praktikum beendet und ist mit ihrem Freund ins Ausland gegangen. Nach 2 Monaten zurück. Dann haben beide bei mir gewohnt. jetzt haben beide wieder eine Wohnung. Sie geht auf 400€Basis arbeiten. ( ist ja OK) und kümmert sich nicht mehr um eine Ausbildung.Unterhalt und Kindergeld bekommt sie immer noch.
Mein Sohn 18 geht noch aufs Gymnasium, wohnt bei mir. Kann ich den Unterhalt für ihn neu titulieren lassen? Laut Telefonauskunft vom Anwalt sind beide gleichberechtig.
Ich seh da nicht mehr durch.

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9 Antworten
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guest123-1035
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#2
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guest123-1954
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#3
 Von 
guest123-1035
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Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#4
 Von 
Nomar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.
Hab mich gefreut. :)
Dies Sache ist allerdings sehr verzwickt.
das Mädchen ist seit rückkehr aus dem Ausland bei mir gemeldet. wohnt aber bei ihrem Freund und gibt 300€ zur Miete dazu. Ihre Post geht bei mir ein, wie z. B. bewerbungsabsagen usw. , aber seit einigen Wochen meldet sie sich nicht bei mir, weil sie ja arbeitet.Sie ist beim AA als ausbildungssuchend gemeldet. Kindergeld erhält vater und gibt es voll an sie weiter.
KG für den Sohn erhalte ich. ich zahle keinen barunterhalt an sie, da ich sage, sie kann noch zu haus wohnen(mein Einkommen würde auch nicht ausreichen). Vor zwei jahren hatten wir das schonmal, da sagte die Anwältin, wenn der Unterhalt neu berechnet wird, würde sie mehr bekommen, da sie einen Anspruch von 850 Euro hat. Durch die mangelfallberechnung hätte mein Sohn dann weniger bekommen. Wollte sein vater damals auch nicht.
Ich sehe das so, dass der Junge jetzt Anspruch auf seine vollen Unterhalt hat, auch evtl. von mir noch und die Tochter bekommt dann das was übrig bleibt. Aber lt. tel. Auskunft Anwalt wäre das nicht so!!!!! Hab versucht mit em Vater zu reden. Antwort. sollen beide Kinder zusehen, dass sie Lehrstelle bekommen, er zahlt nur noch bis sie 15 sind. leben ja schließlich auf seine Kosten.
Mein Sohn wollte mir Vollmacht zur Durchsetzung seiner Ansprüche geben, meint jetzt aber auch, wir lassen das, weil ja keinen Zweck.
Ich bin nur noch verwirrt und seh da ned durch!!!
:bang:

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#5
 Von 
Nomar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, meinte 25!

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#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#7
 Von 
Nomar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

:) DANKE für eure Antworten!!
Das mit dem Jugendamt ist ein guter Vorschlag. Werd ich hingehen. Ja, bei den Anwälten hab ich auch das Gefühl, die beraten einen nicht richtig.
Das meine Tochter(Gesamteinkommen 220 Unterhalt, 154 KG und 400 nebenjob) keinen Anreiz für eine Ausbildung sieht, ist auch meine Meinung. Momentan kommt sie ja bequem durchs Leben( in meinen Augen auf Kosten von ihrem Bruder). Leider habe ich nicht die Möglichkeit, das zu ändern. Und den vater interessiert es nicht(Sie wäre ja alt genug und kann mit dem Geld machen, was sie will). Der Anwalt sagt, kurze Unterbrechungen in der Ausbildungsuche darf man machen. Gewußt wie!!!
mein Sohn bekommt ja auch seinen Unterhalt (220 Euro) vom Vater und das KG von mir. Irgendwie werden wir das schon schaffen. Ging ja bis jetzt auch. Lieben dank nochmal für eure Antworten. ich dachte schon, dass ich das alles flasch sehe.

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#8
 Von 
Nomar
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Loddar`s Schwester

Danke nochmal für den Tip mit dem JA. hab da mal nachgefragt. Aussage: der Junge ist eindeutig priviligiert (weil Gymnasium). Wir sollen alle Unterlagen mal zusammenpacken und vorbeikommen. Er bekommt bis 21 Jahre Hilfe vom JA. Bei Tochter muß Nebeneinkommen an Anspruch (wenn überhaupt)angerechnet werden, da über 21. Klingt schon mal besser!
Brauchen wir nicht sinnlos geld für Anwalt, wo dann doch nichts bei rauskommt. ;)

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#9
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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