Selbständiger GmbH-GF, ein minderjähriges Kind, das leider bei der Mutter wohnt.
Gehalt netto: 2980,-
Wohnvorteil: 450,-
Immokredit: 700,-
Altersvorsorge 24% v. br.: 924,-
Leitlinien v. Oldenburg
Wie verrechnen ich diese Beträge mit dem Einkommen?
Die Gegenseite setzt den Immobilienkredit mit dem Wohnvorteil gleich, was absolut nicht ausgewogen ist, denn das Objekt war ein Abrissobjekt welches eigens für die Altersvorsorge gekauft und derzeit saniert wird und der Nachbar zahlt bei gleicher Wohnfläche und saniertem Haus eine Kaltmiete v. 460,-€.
Wäre es korrekt den Wohnvorteil vom Kredit abzuziehen und den Rest zum vollen Altersvorsorgebetrag (also 474,-) als Sanierungskosten in Abzug zu bringen, die fallen immer an wenn Zeit zum werken ist?
Altersvorsorge darf bei Selbstständigen, die nicht rentenversichert sind ja anderweitig stattfinden, kann ich diese als Sanierungskosten, soweit möglich bis zu den 24% abziehen?
Ich habe in meiner Berechnung noch andere Kosten, es geht mir jetzt nur darum, wie diese Positionen im Zusammenhang stehen.
Kindesunterhalt, bereingtes Netto bei Selbstständigem
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
dem Wohnvorteil darst du ( nach dem Trenungsjahr) nur die Kreditzinsen gegenrechnen nicht den Kredit.
lg
edy
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hallo edy,
wir waren nicht verheiratet, die immobilie habe ich mir ca. zweii jahre nach der trennung angeschafft, weil ich wegen selbstständigkeit keine andere altersvorsorge/rentenversicherung habe und es als ruine ein schnäppchen für mich als handwerker war. selbstständigkeit und hauskauf im gleichen monat sogar zufälligerweise.
ich lese immer, dass selbstständige 20% als AV bereinigen können, wozu auch immobiliene gehören. zusätzlich noch die 4%, des vorjahres-brutto, wie riester eben bei angestellten.
ist es also nicht möglich, die tilgung und die belegbaren sanierungskosten als altersvorsorge anzurechnen?
bevor ich das haus kaufte und auch noch bei trennung (unverheiratet) war ich angestellter und hatte eine riester-versicherung, ich verdiene abzüglich sämtlicher positionen als selbstständiger genausoviel netto wie als zuvor angestellter, die unterhaltsstufe hat sich eigentlich nicht erhöht, es sei denn ich wäre nicht abgesichert (bg bau, altersvorsorge), ich muss mich doch als selbstständiger genauso gegen die gefahren absichern können wie es als angestellter der fall war.
mein obiges netto ist nur abzgl. steuern u. soli, keine KV+pflege, av, rv...
danke schonmal...vg
Zitatich lese immer, dass selbstständige 20% als AV bereinigen können, wozu auch immobiliene gehören. zusätzlich noch die 4%, des vorjahres-brutto, wie riester eben bei angestellten. :
Das ist auch richtig.
Die Kreditbelastung ist in diesem Fall aufzuteilen:
die Zinsen werden direkt als Minusposition eingesetzt,
die Tilgung kann als Teil der sekundären Altersvorsorge eingebracht werden. Dabei die Höchstgrenze beachten.
Für die sek. Altersvorsorge gilt, dass nur tatsächlich gezahlte Beträge abgesetzt werden können, keine 24% Pauschale.
Berry
Zitat:Zitatich lese immer, dass selbstständige 20% als AV bereinigen können, wozu auch immobiliene gehören. zusätzlich noch die 4%, des vorjahres-brutto, wie riester eben bei angestellten. :
Das ist auch richtig.
Die Kreditbelastung ist in diesem Fall aufzuteilen:
die Zinsen werden direkt als Minusposition eingesetzt,
wo als minusposition? wie edy sagt, dem Wohnvorteil gegenrechnen oder direkt als AV vom möglichen Betrag (20 bzw. 24% vom brutto)?
Zitatdie Tilgung kann als Teil der sekundären Altersvorsorge eingebracht werden. Dabei die Höchstgrenze beachten. :
Für die sek. Altersvorsorge gilt, dass nur tatsächlich gezahlte Beträge abgesetzt werden können, keine 24% Pauschale.
also angenommen, es sind 500€ Tilgung und 200€ Zinsen, würden die 500€ direkt als AV gewertet können und der Zins würde den Wohnvorteil mindern? oder beides als AV und der Wohnvorteil würde abgezogen?
Können denn tatsächlich aufgewendete Kosten für die Sanierung (Material) ebenfalls als AV angesetzt werden? Das Haus wurde vor dem Kauf durch ein Gutachten als Abrissobjekt gewertet. Vermutlich werde ich noch zwei Jahre daran bauen (Eigenleistung). Es wird damit kein Vermögen angehäuft, lediglich notwendige Arbeiten durchgeführt um es bewohnbar zu machen.
ok, keine Pauschale. möglich wären die ~924€, die sich folglich zumindest aus der Tilgungsleistung (500€) zusammensetzt?
Hallo mipudi,
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J. Geike
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