Kindesmörder Gäfgen hofft auf Schmerzensgeld
AFP VOM 3.8.2011 | Nachrichten - Allgemein | 771 Aufrufe Mehr zum Thema:Gäfgen, Schmerzensgeld, Mord
Gericht will am Donnerstag über Forderungen entscheiden
Schmerzensgeld für einen Kindesmörder: Mit dieser Forderung wird Magnus Gäfgen noch einmal den Gerichtssaal füllen. Am Donnerstag will das Landgericht in Frankfurt am Main verkünden, ob ihm wegen Folterdrohungen eines Vernehmungsbeamten Schmerzensgeld und Schadensersatz zustehen. Ein Polizist hatte Gäfgen mit "unvorstellbaren Schmerzen" gedroht, damit er den Aufenthaltsort des von ihm entführten Jakob von Metzler verrät. Der Junge wurde später tot aufgefunden, Gäfgen verurteilt. Ungeachtet dessen seien die Drohungen der Polizei eine "unmenschliche Behandlung" Gäfgens gewesen, hatte bereits im vergangenen Jahr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt.
Seit ihn die Richter im Juli 2003 wegen erpresserischen Menschenraubs und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten, zieht Gäfgen durch die Instanzen: Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, erst eine kleine, dann die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Obwohl er seine Tat gestanden hatte, strebte er nach einer Wiederaufnahme seines Verfahrens, die ihm jedoch verwehrt blieb. Bessere Chancen hat Gäfgen womöglich mit seiner Forderung nach Wiedergutmachung für das, was ihm am 1. Oktober 2002 im Polizeiverhör widerfuhr.
Vier Tage zuvor hatte der damalige Jura-Student den elfjährigen Jakob von Metzler in seine Wohnung gelockt und getötet. Anschließend erpresste er von den Eltern eine Million Euro Lösegeld. An einer Straßenbahnhaltestelle fand drei Tage später die Geldübergabe statt. Die Polizei nahm Gäfgen wenige Stunden danach fest; sie hatte zunächst abgewartet, ob Gäfgen nach der Übergabe zu dem entführten Kind gehen würde.
Es folgte das Verhör, aufgrund dessen Gäfgen nun seine Forderungen erhebt: Auf Anweisung des damaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner drohte ihm ein Polizist bei seiner Vernehmung Gewalt an, damit er den Aufenthaltsort seines Opfers verrate. Die Fahnder glaubten zu diesem Zeitpunkt, dass der Junge noch lebe. Gäfgen führte die Ermittler schließlich zu einem Teich, in den er die Leiche des Kindes geworfen hatte. Beide Polizisten hatte das Frankfurter Landgericht aufgrund der Folterdrohungen bereits im Jahr 2004 zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt.
Gäfgen verlangt vom Land Hessen für das Verhalten seiner Beamten nun 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz. Die Drohungen von Gewalt und Schmerzen hätten ihn traumatisiert, argumentiert der heute 36-Jährige. Außerdem sei er im Verhör geschubst und geschlagen worden. Der beteiligte Polizist bestätigte die Drohungen in der akutellen Verhandlung erneut. Handgreiflich, so seine Aussage, sei er gegen Gäfgen allerdings nicht geworden. In diesem Fall steht Aussage gegen Aussage, denn Gäfgen und der Hauptkommissar waren bei besagtem Verhör alleine im Raum.
Nicht angemessen behandelt fühlte sich der verurteilte Kindesmörder mehrfach auch im neuerlichen Prozess um Schmerzensgeld. Zwei Mal stellte Gäfgens Anwalt erfolgreich Befangenheitsanträge gegen Gutachter. Zuletzt beantragte er Anfang der Woche, die zuständigen Richter an der vierten Zivilkammer wegen Befangenheit abzulehnen. Wird diesem Antrag nicht doch noch in letzter Minute stattgegeben, wird am Donnerstag das Urteil fallen. Der Gerichtssaal wird voll sein, wegen Magnus Gäfgen vielleicht zum letzten Mal.
03.08.2011 - 12:31 Uhr
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