Kindesmissbrauch im Beamten-Dienst führt zur Entlassung
AFP VOM 25.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1480 Aufrufe Mehr zum Thema:Missbrauch
Außerdienstlich fordert Bundesgericht Einzelfallentscheidung
Sexueller Missbrauch eines Kindes kann auch außerhalb des Dienstes für Beamte zur Entlassung aus dem Dienst führen. Das entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Geschieht der Missbrauch im Dienst, ist demnach die Entlassung die Regel. (Az: 2 C 83.08)
Zur Begründung erklärten die Leipziger Richter, sexueller Missbrauch gefährde die Entwicklung des Kindes und verletze "in besonders schwerem Maße dessen Menschenwürde und Persönlichkeitsrecht". Geschehe die Tat in Verbindung mit dem Dienst, sei daher die Entlassung aus dem Dienst beziehungsweise die Aberkennung des Ruhegehalts als "disziplinare Höchstmaßnahme" in der Regel gerechtfertigt.
Im Streitfall hatte ein Beamter im Ruhestand ein Kind missbraucht. Auch ein solcher Missbrauch außerhalb des Dienstes könne "die Integrität des Beamtentums unzumutbar belasten" und daher eine hohe Disziplinarstrafe rechtfertigen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Hier sei allerdings "unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände des Einzelfalls" zu entscheiden. Im konkreten Streitfall soll dies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nun nachholen.
25. März 2010 - 17.15 Uhr
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