Kinderunterhaltsregelung in EU

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.07.2015 07:18:52
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Kinderunterhaltsregelung in EU

Hallo,
mein Exmann ist inzwischen verheiratet und wohnt mit seiner Frau in Bulgarien.
In Deutschland ist es per Gesetz beschlossen, dass er nach Düsseldorfer-Tabelle den Unterhalt zahlen muß. Kurz nach einem Jahr ist er mit seiner Frau nach Bulgarien gegangen und behauptet, dass er den Betrag nicht zahlen kann und statt dessen zahlt er nur 100 €. Damals habe ich mich an Rechtsanwälte gewendet und man hat mir empfohlen, nicht zu unternehmen, weil das Verfahren in diesen Ländern lange dauern würde und für die Anwaltkosten mußte ich selbst auskommen. Inzwischen ist Bulgarien ein EU-Land und möchte euren Rat in Anspruch nehmen und erfahren, wie solche Fälle geregelt wären. Wie sind die Erfahrungen mit diesen Ländern?!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Nach offiziellen Angaben verdient ein Arzt in Bulgarien 500,-Leva, was wohl 250,-EURO sind. Laut Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen http://www.der-betrieb.de/pdf/BMF_6_11_2009_Laendergruppen.pdf gehört Bulgarien zur Ländergruppe 1/2. Was bedeutet: Die Lebenshaltung in Bulgarien sei 1/2 mal niederiger als in Deutschland.......was nicht richtig ist. In vielen Bereichen gleich oder sogar höher.....bei ..wenn überhaupt...einem Minieinkommen.
Ohne den obligatorischen Umschlag unter dem Tisch behandelt ein Arzt überhaupt nicht....trotz Krankenversicherung.Das ganze Land ist eigentlich in der Hand Mafiaähnlicher Strukturen.
Ob der Ex sich einen gefallen damit getan hat, nach dort umzusiedeln.....ich glaube nicht.

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#2
 Von 
guest-12307.07.2015 07:18:52
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Hinweise und Beispiele. Wie du auch geschrieben hast, ist es mir ganz rätzelhaft und unklar, ob er in Bulgarien lebt. Das Finanzamt gibt aus Datenschutzgründen keine Information und daus seiner Geldüberweisung kann man auch nichts erkennen. Heutzutage können die Überweisungen über mehre Geldinsitute laufen. Wie kann man in ERfahrung bringen, ob er auch tatsächlich nicht mehr in Deutschland lebt?
Seine Adresse in Bulgarien (Vielleicht Adresse der Verwandten von seiner Frau)hat er mir per Post mitgeteilt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

In Mannheim gibt es ein Institut für Unterhaltsforderungen ins Ausland:

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familierecht (DIJuF) e. V.
Vereinsnummer: 344 beim AG Heidelberg
Anschrift:
Poststr. 17
69115 Heidelberg
Wegbeschreibung
Telefon: 0 62 21/98 18-0
Telefax: 0 62 21/98 18-28

die behilflich sein können.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
martini22
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

ja, das DIJuF in Heidelberg könnte weiterhelfen. Allerdings kann man sich als Privatperson nicht an sie wenden. Das müßte z.B. übers Jugendamt laufen. Jugendämter sind Mitglieder beim DIJuF und können dessen Hilfe in Anspruch nehmen...bezahlen mußt allerdings du...ca. 120EUR anfängliche Gebühr + 20EUR pro DinA4 Seite falls Dokumente übersetzt werden müssen..und die DIJuf behält 10% des Unterhalts, den sie für dich rausschlagen.

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