>Kinderunterhalt wenn beide Seiten verdienen?
eben!
Kinder sind vermutlich beim betreuenden Elternteil gemeldet, oder (?)
Also, wenn du einen sehr guten RA findest und sehr viel Glück mit dem Gericht hättest.....
Man hat die Chance, darauf zu verweisen, dass die Düsseldrofer Tabelle KEINE Gesetzeskraft hat! Hat sie nämlich nicht!
Und daher darf sie nicht gesetzmäßig angewendet werden. Hier müsste sehr gut argumentiert werden, warum in Eurem speziellen Fall eine Abweichung von der als Richtlinie gedachten Tabelle vorgenommen werden sollte.
Ist aber ein schwieriges Unterfangen!
Beste Grüße,
capitano
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von Capitano am 06.08.2012 17:16
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