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Kinderunterhalt wenn beide Seiten verdienen?

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Kinderunterhalt wenn beide Seiten verdienen?

Hallo zusammen,

meine Tochter ist 13, Sohn 11. Beide Seiten sind wieder verheiratet, Ehegattenunterhalt liegt nicht an. Die Mutter arbeitet 60%, die Kinder sind bei ihr überwiegend (ca. 60% der Zeit).

Wird der Verdienst der Mutter irgendwie mitberechnet? Es besteht ja keine Notwendigkeit mehr für die Kinder zuhause zu bleiben. Oder geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Partner komplett den Unterhalt zahlt bei dem die Kinder nicht sind, unabhängig vom Verdienst des Anderen? Was wäre, wenn beide annähernd gleich verdienen? Reduziert das irgendwie den Satz der Düsseldorfer Tabelle?

Viele Grüße
B

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"Walk your talk"


von Büffel am 06.08.2012 15:12
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 191 weitere Beiträge zum Thema "Kinderunterhalt".


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>Kinderunterhalt wenn beide Seiten verdienen?
Egal, wieviel der betreuende Elternteil verdient und egal, wieviel der betreuende Elternteil die Kinder tatsächlich betreut: Kindesunterhalt bexahlt nur der nicht-betreuende Elternteil.

Beste Grüße,
capitano


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von Capitano am 06.08.2012 16:58
Status: Philosoph (735 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 14 User(n) bewertet)

>Kinderunterhalt wenn beide Seiten verdienen?
hallo büffel,

ich hatte vor einem jahr ein ähnliches problem wie du, da hilft es meisten einen rechtsanwalt persönlich zu fragen, die kennen sich natürlich aus und sind auch gute ratgeber .
bei mit hat auch ein ra geholfen,
vg

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-- Editiert dohal am 06.08.2012 17:03


von dohal am 06.08.2012 17:02
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kinderunterhalt wenn beide Seiten verdienen?
Sorry, aber bei der beschriebenen Konstellation sind die Chancen äußerst gering, dass ein RA da etwas rausholen kann (außer für sich selbst).

Grüße,
capitano


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von Capitano am 06.08.2012 17:07
Status: Philosoph (735 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 14 User(n) bewertet)

>Kinderunterhalt wenn beide Seiten verdienen?
Naja, ich betreue ja in 40% der Fälle!



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"Walk your talk"


von Büffel am 06.08.2012 17:12
Status: Praktikant (18 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kinderunterhalt wenn beide Seiten verdienen?
eben!
Kinder sind vermutlich beim betreuenden Elternteil gemeldet, oder (?)

Also, wenn du einen sehr guten RA findest und sehr viel Glück mit dem Gericht hättest.....

Man hat die Chance, darauf zu verweisen, dass die Düsseldrofer Tabelle KEINE Gesetzeskraft hat! Hat sie nämlich nicht!
Und daher darf sie nicht gesetzmäßig angewendet werden. Hier müsste sehr gut argumentiert werden, warum in Eurem speziellen Fall eine Abweichung von der als Richtlinie gedachten Tabelle vorgenommen werden sollte.

Ist aber ein schwieriges Unterfangen!

Beste Grüße,
capitano


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von Capitano am 06.08.2012 17:16
Status: Philosoph (735 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 14 User(n) bewertet)

>Kinderunterhalt wenn beide Seiten verdienen?
Hallo Capitano,
du liegst nicht ganz richtig, dass die Frau soviel verdienen kann was sie will, gebe mal in Googel ein wenn die Frau weit mehr verdient als der Vater.
Urteil vom 17.01.06-10UF91/05 es gibt auch Fälle wo der Vater keinen Unterhalt an die Mutter zu zahlen hat wenn die Mutter das dreifache verdient. Kann die gerne das Urteil zugehen lassen. In diesem Falle hat der Fragende aber keine Chance. Die Mutter erzieht, der Vater zahlst.Es darf kein erhebliches Ungleichgewicht aufkommen bezüglich der Einkommen.
Darin steht: ist das Einkommen des betreuenden doppelt so hoch wie das des eigentlich zum Barunterhalt verpflichtenden Elternteils, kann die Unterhaltsverpflichtung des Letztgenannten ganz entfallen

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von Mio2344 am 06.08.2012 18:12
Status: Senior (196 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Kinderunterhalt wenn beide Seiten verdienen?
Guten Abend,

das was Mio hier beschreibt, ist ja schon in den Leitlinien der OLG unter Punkt 12.3 beschrieben. Trifft aber wohl in dem vorgetragenen Fall nicht zu, da die KM nur 60% arbeitet.

Ich sehe keine Möglichkeit den KU zu reduzieren, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil zu 40% betreut. Sebst bei 49% bleit die volle Unterhlatsleistung bestehen.

Da würde ich auch keinen RA bemühen. Hat keinen Sinn. Da gewinnt nur der RA an seiner Kostennote.

LG nero

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von nero070 am 06.08.2012 20:04
Status: Unsterblich (2588 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 91 User(n) bewertet)

>Kinderunterhalt wenn beide Seiten verdienen?
quote:
Wird der Verdienst der Mutter irgendwie mitberechnet? Es besteht ja keine Notwendigkeit mehr für die Kinder zuhause zu bleiben. Oder geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Partner komplett den Unterhalt zahlt bei dem die Kinder nicht sind

Auch wenn ich mich wiederhole. Kinder kosten Geld, setzt man sie in die Welt, haben BEIDE Elternteile auch dafür zu sorgen. GRATIS- Kinder gibts nicht.

Kindesunterhalt ist dafür da um die Grundbedürfnisse zu decken. Legt man den KU auf Miete, Strom, Nebenkosten, Verpflegung, Bekleidung, Spielzeug u.v.m. um, ist wohl der jenige überwiegend in der finanziellen Pflicht bei dem das Kind lebt.

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"Ich "Erlöse" mich von Kommentaren, indem ich gerne Mal den Ignore-Link klicke."


von Marie-Sophie40 am 06.08.2012 20:26
Status: Legende (311 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 13 User(n) bewertet)

>Kinderunterhalt wenn beide Seiten verdienen?
@Marie-Sophie40

Sag das doch bitte mal einem Jobcenter.

Da hat das Kind Anspruch auf 219 oder 259 € (bis 7 und über 7)+ anteilige Wohnkosten.

Eiinahmen, auch Kindergeld werden vom Bedarf des Kindes abgezogen.

Andersrum gesagt. Mehr als maximal 300 € darf ein Kind lt. SGB II nicht kosten. Davon sind alle Kosten zu betreiten.

lg

Camper

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von Camper2011 am 06.08.2012 21:01
Status: Legende (364 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Kinderunterhalt wenn beide Seiten verdienen?
@ Camper,

ich weiß schon. Jedoch sind die "Zahlen" des Jobcenters bzw. des Gesetzgebers wohl eher Wunschdenken, als Realität.

Davon abgesehen, arbeiten in diesem Fall doch beide Elternteile. Der Unterhaltspflichtige, will wohl keinen KU mehr leisten, während das betreuende Elternteil und dessen Mann für die Kosten der Kinder alleine aufkommen soll.

Da läuft doch was falsch, finde ich.

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von Marie-Sophie40 am 06.08.2012 21:16
Status: Legende (311 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 13 User(n) bewertet)


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