Kinderreiche Familie erhält keine Beihilfe für Schulbücher
AFP VOM 20.10.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 728 Aufrufe Mehr zum Thema:Schulbücher
Sozialgericht NRW verweist auf Arge-Darlehensangebot
Eine Familie mit zehn schulpflichtigen Kindern kann keine zusätzliche Beihilfe für den Schulbuch-Kauf verlangen, wenn der Träger der Grundsicherung zu diesem Zweck ein Darlehen anbietet. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen nach eigenen Angaben und widersprach damit anderslautenden Urteilen, unter anderem des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz. Das Urteil des Essener Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
In dem Fall in Nordrhein-Westfalen hatten zwei Kinder und die Mutter einer 13-köpfigen Großfamilie aus dem Kreis Höxter geklagt, die für jedes ihrer zehn schulpflichtigen Kinder pro Jahr 40 Euro Lernmittelbeitrag zahlen sollte. Außer der Erwerbsminderungsrente des Vaters und dem Kindergeld erhielt die Familie monatlich eine Regelleistung von 1339,99 Euro. Die beklagte Arge als Trägerin der Grundsicherung für Arbeitssuchende hatte sich mehrfach bereit erklärt, der Familie ein rückzahlbares Darlehen mit einer Tilgung von monatlich 50 Euro zu gewähren. Die Kläger beharrten aber auf einer nicht rückzahlbaren Beihilfe.
Darauf habe die Familie aber keinen Anspruch, entschieden die Essener Richter. Eine Erhöhung der vom Sozialgesetzbuch (SGB) II festgelegten Regelleistung sehe das Gesetz nicht vor. Geld für zusätzlichen Bedarf erkenne das Gesetz nur in genau umrissenen Fällen an, zu denen der Schulbuchkauf jedoch nicht gehöre. Ebenso wenig sahen die Essener Richter den Kreis Höxter als Träger der Sozialhilfe in der Pflicht.
Die Regelungen über die Grundsicherung für Arbeitslose trügen dem Bedarf der Kläger hinreichend Rechnung, urteilte das Gericht - zumal die Arge ihnen ein Darlehen mit niedriger Tilgung angeboten habe. Das grundrechtlich geschützte Recht der Kläger auf Teilhabe an Bildung sei zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen, weil die Schule ihnen die Schulbücher rechtzeitig zu Beginn des Schuljahrs ausgehändigt habe und nur die Bezahlung umstritten war. Zudem habe der Gesetzgeber inzwischen das SGB II geändert und gewähre Schülern jährlich zusätzliche Leistungen.
20. Oktober 2009 - 16.38 Uhr
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