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Kinderpornografie im Internet - 4/4
stu vom 08.02.2001   |   89034 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht

Was tut das BKA?

Das BKA hat eine Zentralstelle "Kinderpornografie" eingerichtet. Dort kümmert man sich z. B. darum, Ansatzpunkte für nationale und internationale Bekämpfungskonzepte zu entwickeln. Außerdem wirkt das BKA als nationales Zentralbüro für INTERPOL und EUROPOL - In dieser Funktion kümmert es sich um den Dienstverkehr zwischen den Polizeien des In- und Auslandes. Es leitet Informationen über Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie an die zuständigen Stellen weiter, da es selbst im Bereich der Verfolgung von Sexualdelikten keine Ermittlungszuständigkeit hat. Die Aufgaben des BKA sind eng umrissen und beziehen sich hauptsächlich auf international angelegte Verbrechensbekämpfung, wie z. B. die Verfolgung von terroristischen Organisationen. Sexualdelikte fallen unter die Zuständigkeit der jeweiligen LKAs.
Zur Informationsbeschaffung gibt es eine sogenannte "Netzpolizei", die mit Hilfe der Zentralstelle für anlassunabhängige Recherche in Datennetzen (ZaRD) Dateien und Provider auf kinderpornografische Inhalte überprüft. Dabei wurden kürzlich Straftäter in Großbritannien und Japan entdeckt und in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden überführt.
Des Weiteren bekommt das BKA Unterstützung von Providern, die mit Erkennungsprogrammen relevante Seiten aufspüren und die Informationen dann weitergeben. Auch Hinweise aus der Bevölkerung spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet.

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