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Kinderpornografie im Internet - 3/4
stu vom 08.02.2001   |   89043 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht

Was kann ich tun, wenn ich Kinderpornografie im Netz entdecke?

Es ist nie falsch, kinderpornografische Internetseiten den zuständigen Behörden zu melden. Wenn Sie zufällig auf eine solche Seite gestoßen sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können die Seite entweder dem zuständigen Landeskriminalamt (LKA) Ihres Bundeslandes melden oder gleich dem BKA per E-Mail (info@bka.de).
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, Anzeige bei einer anonymen Meldestelle zu machen, die u. a. vom Kinderschutzbund ins Leben gerufen wurde. Von dort aus wird Ihre Meldung dann ans BKA weitergeleitet.

In jedem Fall empfiehlt es sich, den Inhalt Ihres Cachespeichers zu löschen, sollten Sie die Seite über Ihren Internetbrowser aufgerufen haben. Ansonsten könnten dort möglicherweise die Inhalte der aufgerufenen Internetseiten gespeichert bleiben, und Sie machen sich deren Besitzes schuldig.

Sollte Ihnen unaufgefordert Kinderpornografie per E-Mail zugesandt werden, leiten Sie die entsprechende Nachricht mit Anhang an oben genannte Stellen weiter und löschen Sie die Mail von Ihrer Festplatte.

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Seite 1: Einleitung
Seite 2: Was ist strafbar?
Seite 3: Was kann ich tun, wenn ich Kinderpornografie im Netz entdecke?
Seite 4: Was tut das BKA?


Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Einleitung
  • 2) Was ist strafbar?
  • 3) Was kann ich tun, wenn ich Kinderpornografie im Netz entdecke?
  • 4) Was tut das BKA?
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