Es ist nie falsch, kinderpornografische Internetseiten den zuständigen Behörden zu melden. Wenn Sie zufällig auf eine solche Seite gestoßen sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
In jedem Fall empfiehlt es sich, den Inhalt Ihres Cachespeichers zu löschen, sollten Sie die Seite über Ihren Internetbrowser aufgerufen haben. Ansonsten könnten dort möglicherweise die Inhalte der aufgerufenen Internetseiten gespeichert bleiben, und Sie machen sich deren Besitzes schuldig.
Sollte Ihnen unaufgefordert Kinderpornografie per E-Mail zugesandt werden, leiten Sie die entsprechende Nachricht mit Anhang an oben genannte Stellen weiter und löschen Sie die Mail von Ihrer Festplatte.
| Seite 1: | Einleitung |
| Seite 2: | Was ist strafbar? |
| Seite 3: | Was kann ich tun, wenn ich Kinderpornografie im Netz entdecke? |
| Seite 4: | Was tut das BKA? |

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