Kindermöbel (beschädigte/falsch gelieferte Teile)

10. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
summo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindermöbel (beschädigte/falsch gelieferte Teile)

Hallo zusammen!

Ich versuche mich insgesamt kurz zu fassen, jedoch möglichst nichts auszulassen.
- 6. Januar 2017, Bestellung ... am selben Tag erhielt ich die Auftragsbestätigung
- 12. Januar, Abholung der Ware durch eine Spedition beim Interhändler
- 13. Januar, Erhalt des Links für die Sendungsverfolgung ... Ich stelle fest, dass die Lieferung an die Rechnungsadresse verschickt wurde und nicht an die Lieferadresse
(Sendung konnte an die richtige Adresse umgeleitet werden)
- 16. Januar, Anlieferung der Ware
(mehrere offensichtliche Schäden, welche vom Fahrer fotografiert und auf dem Lieferschein vermerkt wurden ... weitere mehrere verdeckte Schäden)
Meiner Meinung nach war die Ware schlecht / unzureichend - gegen mögliche Beschädigungen - verpackt. Unter dem Karton war eine Schaumstoff"folie" und das wars leider auch schon. Keine Polsterung in Form von Styropor oder sonst was.
- Reklamation erfolgte am selben Tag per Mail inkl. Fotos
- 20. Januar, ich nehme telefonisch Kontakt mit dem Händler auf ... Ersatzteile bisher nicht verschickt ... aus Kulanz wird mir ein Bücherregal (aus der selben Möbelserie) zum halben Preis angeboten.
- 3. Februar, Spedition meldet die Ersatzlieferung zum 6. Februar an
- 6. Februar, Fahrer der Spedition ruft an ... er möchte abladen, aber keiner macht die Tür auf
(der Internethändler hat wieder an die Rechnungsadresse verschickt ... ich muss meine reguläre Arbeitszeit unterbrechen ... fahre Heim ... Ware wieder beschädigt ... Fahrer quittiert mir den Schaden ... beim Auspacken stelle ich fest, dass die Ersatzlieferung unvollständig ist, denn der Wickelaufsatz fehlt)
- am selben Tag reklamierte ich nochmals per Mail
- 7. Februar, telefonische Kontaktaufnahme mit dem Internethändler
(mir wird ein nachträglicher Preisnachlass von 10% angeboten, als Entschuldigung)
- 10. Februar, telefonische Kontaktaufnahme mit dem Internethändler
(bislang wurde kein erneuter Versand der Ersatzteile veranlasst)
- 13. Februar, telefonische Kontaktaufnahme mit dem Internethändler
(bislang wurde kein erneuter Versand der Ersatzteile veranlasst)
Noch schlimmer, der "Sales-Manager" hat den Versand gestoppt ... er befürchtete die Ware würde wieder beschädigt ankommen und seine Marge wäre ausgeschöpft

(am 14. Februar verschickten meine Partnerin und ich ein Einschreiben - welches von uns beiden unterschrieben wurde - in dem wir die Geschäftsführer zur Erfüllung des Kaufvertrages auffordern ... Frist bis zum 21. Februar.)

- 23. Februar, Erhalt der 2. Ersatzlieferung ... wieder unvollständig, da Wickelaufsatz fehlt. Reklamation telefonisch aufgegeben ...
- 24. Februar, Versand des Wickelaufsatzes per Paketdienst
- 27. Februar, Erhalt des Wickelaufsatzes (jedoch komplett falsche Serie, inkompatibel mit meiner Wickelkommode)
- 1. März, Versand des nächstes Wickelaufsatzes
- 6. März, Erhalt des richtigen Wickelaufsatzes
Nun ist alles da und vollständig.
Problem:
Der Händler möchte nun weder einen Preisnachlass gewähren, noch das Bücherregal zum halben Preis ausliefern. Er bietet mir eine Erstattung von 20 EUR an, wenn ich die ganzen falsch und defekt angelieferten Teile selbst entsorge. Wenn mir das zu wenig erscheint, dann bekomme ich nichts ... soll alles wieder sauber verpacken und er veranlasst dann die Abholung durch eine Spedition.

Ist das echt alles? (Verzögerungsschaden?!?) Kann man da nichts machen? Ich musste immerhin ständig hinterher telefonieren, Mails schreiben, meine Arbeitstätigkeit unterbrechen und seit Wochen kann ich meine Garage nicht nutzen, weil alles voll gestellt ist mit Möbelteilen!

Danke schon mal für eure Mühe und Geduld diesen Text zu lesen und darauf zu antworten!

LG, Alexander

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Der Händler möchte nun weder einen Preisnachlass gewähren, noch das Bücherregal zum halben Preis
Welchen Preisnachlass? Wie kommt man auf das Regal?

Was ich damit sagen möchte, diese Angebote haben schlichtweg nie existiert, wenn du anderer Meinung bist, müsstest du das beweisen können ;) Du hättest dir das schriftlich geben lassen sollen. So wird sich da Keiner dran erinnern und dann wars das auch.

Du musst halt jetzt überlegen, jetzt wo du alles hast, gibst du dich zufrieden mit 20Euro Nachlass, oder gibst du alles zurück? Das muss jetzt du entscheiden.

Zitat:
und seit Wochen kann ich meine Garage nicht nutzen, weil alles voll gestellt ist mit Möbelteilen!
Welchen finanziellen Schaden hat dir das zugefügt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Der Händler möchte nun weder einen Preisnachlass gewähren, noch das Bücherregal zum halben Preis ausliefern.

Oben lese ich nur, der Händler habe ein Bücheregal zum halben Preis angeboten und er habe einen Preisnachlass von 10% angeboten. Nirgends lese ich, dass der Kunde die Angebote auch angenommen hat. So lange der Kunde nicht annimmt, kann der Verkäufer sein Angebot zurückziehen.

Zitat:
Wenn mir das zu wenig erscheint, dann bekomme ich nichts ... soll alles wieder sauber verpacken und er veranlasst dann die Abholung durch eine Spedition.

Formal korrekt. Die Frage ist nur, ob man selbst verpacken muss, oder ob es reicht, die falsche/beschädigte Ware "zur Abholung bereit zu halten". Ich tendiere zu letzterem.

Zitat:
Ich musste immerhin ständig hinterher telefonieren, Mails schreiben, meine Arbeitstätigkeit unterbrechen

Zeitverlust/Zeitaufwand ist im deutschen Recht im Regelfall nicht ersatzfähig.

Zitat:
Ist das echt alles? (Verzögerungsschaden?!?)

Einen Verzögerungsschaden gibt es nur bei sogenannten Fixgeschäften. Der Klassiker ist die Lieferung einer Hochzeitstorte. Wenn die nicht rechtzeitig zur Hochzeitsfeier da ist, muss das Brautpaar nicht bezahlen und kann noch Schadensersatz verlangen (wobei es schwierig ist, den finanziellen Schaden von "Enttäuschung über verpatzte Feier" zu messen). So ist es hier ja nicht. Während eine Hochzeitstorte, die erst 1 Tag nach der Feier geliefert wird, wertlos ist, sind Kindermöbel ja nicht weniger funktionsfähig, wenn sie verspätet geiefert werden. (Falls sich die Lieferung so sehr verzögert, dass die Kinder aus dem Wickelalter rauswachsen und der Wickelaufsatz deshalb sinnlos wird, dann sieht es evtl. anders aus - aber so weit war es ja nicht.)

Zitat:
Kann man da nichts machen?

Zumindest auf rechtlicher Ebene sehe ich wenig Chancen.
Nachdem die zweite Nachlieferung nicht erfolgreich war, hätten Sie vom Kauf zurücktreten können. D.h. der Verkäufer hätte alles abholen müssen und Sie hätten den Kaufpreis zurückbekommen. Sie sind aber nicht vom Kauf zurückgetreten. Und jetzt, wo letztendlich doch alles da ist, können Sie nicht mehr zurücktreten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von summo):
Er bietet mir eine Erstattung von 20 EUR an, wenn ich die ganzen falsch und defekt angelieferten Teile selbst entsorge.

Warum nicht? Man kann das ganze ja bei eBay reinstellen, da findet sich oft jemand der das noch mal verwerten kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
summo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für alle Antworten!
Ich habe jetzt nochmals versucht, die ganze Angelegenheit vernünftig zu klären,
leider klappt das leider Oberhaupt nicht.
Daher habe ich mich dazu entschieden die ganzen Teile zurück zu senden.
Ich gehe mal fast davon aus, dass ihn die Abholung mehr kostet, als die 20 EUR Gutschrift ... laut ihm, soll ich die Ware wieder so verpacken, wie angeliefert.
Sprich: sauber in die alte Kartonage, umwickelt mit Luftpolsterfolie, stehend auf die Einwegpalette der Erstliegerung.
Kann er das tatsächlich verlangen?
Ich kann das schon wieder in einen Karton packen ... auch in Luftpolsterfolie ... Aber Einwegpalette und dann noch stehend?
Das ist doch schon pure Schikane!

Danke nochmals! Gruß Alexander

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