Kinderlärm am Sonntag

28. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
FrauW
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)
Kinderlärm am Sonntag

Hallo,
wieviel Kinderlärm müssen Nachbarn am Sonntag dulden?
Dürfen Kinder am Sonntag den mit dem Haus mitgemieteten Garten nützen?
Kann es den Nachbarn zugemutet werden, wenn sonntags von 15 bis 17 Uhr Kinder im Garten toben?
Stört das dann quasi die Sonntagsruhe?
Über Hinweise auf entsprechende Gesetze oder Urteile würde ich mich sehr freuen, damit ich weiß was ich das nächste Mal sage, wenn sich wieder jemand beschwert.
Danke!

MfG

FrauW

Ärgert der Nachbar?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Moin,
Kinderlärm ist grundsätzlich hinzunehmen, wenn es nicht gerade exzessiv ist.
Sogar die Ruhezeiten werden offensichtlich eingehalten. Die sind in der Regel von 13-15 Uhr.


Gesetze und Rechtsprechung sind immer kinderfreundlicher.
2011 sah sich die Politik sogar genötigt extra den Bewegungs- und Äußerungsdrang von Kindern per Gesetz zu schützen (Bundesimmissionsschutzgesetz, hier geht es speziell um Kitas u.ä, in Wohngebieten)

http://www.juraforum.de/lexikon/kinderlaerm

http://www.juraforum.de/lexikon/laermbelaestigung

Eine eventuell vorhandene Hausordnung könnte Einschränkungen beinhalten, die aber nicht immer vor Gericht durchsetzbar sind. Das wäre dann wiederum Mietrecht. Dürfte aber schwer für einen Vermieter sein Kinder per Kündgungsandrohung (oder Durchführung) wirksam vor Gericht zum Schweigen zu bringen.

Wenn einer meckert und mit Anwalt, Polizei oder NATO droht, solle er/sie doch mal die genaue Rechtsgrundlage nennen.
Die gibt es nicht wirklich.
Einfach Spieß umdrehen.

18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Das ganze nennt man sozialadäquaten Lärm und der ist auch Sonntags außerhalb der Ruhezeiten erlaubt.



Umweltmängel, unter die auch Kinderlärm fällt, sind laut Gesetz hinzunehmen.
Grundlage ist das sogenannte Toleranzgebot zu Kinderlärm (§ 22 Abs. 1a des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)).
Bei dem Lärm spielender Kinder handelt es sich um den "Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung", er ist damit sozialadäquat und zumutbar.
Bundesgerichtshof Az. VIII ZR 197/14



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Nicht alles muss niedergeschrieben werden... :crazy:

Fakt ist, dass ihr doch in einer Gemeinschaft lebt. Wenn also der Lärm einen entsprechenden Pegel ergibt, gibt es nunmal Stress.

Es geht dabei auch nicht um Recht haben, sondern vielmehr, dass das Zusammenleben immer schlechter wird. Ich rate daher eher dazu eine unnötige Eskalation zu verhindern, statt zu forcieren. Wie wäre es mit den Kindern in den Park zu gehen, damit sie sich auspowern? Oder andere Spiele finden?

Wie alles ist es ein Geben und Nehmen. Nimmt man aber nur (trotz gesetzlicher Akzeptanz), heißt das nicht, dass ihr langfristig damit glücklicht sein werdet.

34x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FrauW
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Antworten!
@asd1971: Es kann aber auch keine Lösung sein, dass unsere Kinder UNSEREN Garten am Sonntag nicht betreten dürfen, um z.B. Erdbeeren zu pflücken o.ä. und ja sie toben da natürlich auch mal, aber genau deshalb haben wir hier ja in einem Wohngebiet wo bis auf zwei Rentnerparteien lauter Familien wohnen.
Die Großen sind unter der Woche ohnehin bis 16:30 außer Haus, d.h. da gibt's schon jede Menge Ruhe.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Natürlich dürfen die das, aber Rücksicht nehmen kann man doch trotzdem, oder etwa nicht?

18x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FrauW
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Natürlich, darauf achte ich schon, aber reden wird ja noch erlaubt sein und ich achte ja darauf, dass sie eben in der Mittagszeit im Haus sind und sich ruhig beschäftigen. Zumal hier auch andere Familien ihre Kinder draußen in ihren Gärten toben lassen. Ich bekam schon Beschwerden, obwohl meine Kinder noch nichtmals zu Hause waren und definitiv im Garten nicht laut gewesen sein können.

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Keine Sorge: Die Beschwerden der Nachbarn wg. der zwei Stunden tobender Kinder am Sonntagnachmittag bleiben rechtlich erfolglos. Und Rücksicht kann ja auch mal in die andere Richtung gehen, Kinder sind eben nicht zu überhören. Wenn eine Familie einen Garten hat, will sie mit den Kindern nicht in den Park zum spielen (falls es überhaupt einen gibt).
Euer Verhalten scheint aus der Schilderung rücksichtsvoll - es geht hier nicht um außergewöhnliche Terror-Kinder.

Frag doch mal den Nachbarn, auf welcher Grundlage hier die sonntägliche Totenstille gefordert wird.


7x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Es gibt Kinder und Kinder. Es gibt Kinder, die wirklich nur brüllen und schreien etc. Es gibt aber auch Kinder, die einfach nur reden und lachen und Fußball spielen. Letzteres unterstell ich der TS. Und da kann der Nachbar nichts unternehmen.

@asd1971: genau, es ist ein Geben und Nehmen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die anderen Nachbarn immer nur leise sind. Oder die sind schon tot. Warum wohn ich denn wo mit Garten? Damit meine Kinder da spielen können. Und Kinder, die ich kenne, die sind nicht besonders laut.

Meine Nachbarn gucken immer Fußball am WE. Und gröhlen bei jedem Tor. Beschwer ich mich auch nicht drüber sonntags. Warum? Weil ich dann a) selbst auch mal laut sein darf und einfach leben und b) es mich auch wirklich nicht stört.

Wer sich so über sowas beschwert, braucht meiner Meinung nach n Psychiater. Leben darf man noch. Auch sonntags.

-- Editiert von Yogi1 am 30.06.2015 04:54

12x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
guest-12323.06.2016 22:15:22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 11x hilfreich)

Da klinke ich mich doch gerne mal ein ...
Wir (4 Personen) wohnen in einer Wohnanlage (2 Häuser mit je 9 Parteien) und Garagenhof dazwischen. Als Highlight, die Anlage liegt am Hang und daher führt eine Rampe in den Garagenhof. Prädestiniert also für Bobby-Car und Co.

Ich bin der Meinung, dass ich meine Kinder aufgrund der Wohnanlage zu rücksichtsvollem und respektvollem Verhalten erziehe.
Meine Kinder sind im Vergleich zu den anderen Kindern in der Anlage am wenigsten im Garagenhof. Am Wochenende schaue ich, dass sie Samstags nicht vor 9, sonntags sogar nicht vor 10 in den Garten gehen ... und trotzdem.

ABER - wir hatten nun die 4. Eigentümerversammlung und jedesmal darf ich mir anhören, wie laut doch meine Kinder sind.
Ich habe das Gefühl, umso rücksichtsvoller ich auf die Nachbarn bin, umso mehr Prügel bekomme ich :-(
Insgesamt wohnen 9 Kinder in der ganzen Anlage - jedoch sind wir die einzigen Eigentümer mit Kindern. Müssen wir also auf der ETG-Versammlung immer als Sündenbock herhalten ?
Und wie schon geschrieben wurde, warum zieh ich in ein Haus/Wohnung mit Garten, damit ich ihn nicht benutzen darf/soll, weil sich jemand gestört fühlen könnte ?

Weil gerade von jenen Eigentümer die Beschweren kommen, die eigentlich mal vor ihrer Türe kehren sollten.
1) ein Rentner-Ehepaar, dass regelmässig ihren "Pinscher" im Garten sperrt und dieser natürlich kläfft, weil sie drinnen essen
2) ein Ehepaar, dessen Tochter (Studenten) eine Wohnung bewohnt und regelmässige Partys abhält
3) eine ältere alleinstehende Frau über uns, deren Putzfrau immer zur Mittagszeit (12-15 Uhr) kommt und putzt, als würde sie Möbel-Domino spielen, schwallartige Wassermassen über den Balkon kommen (ist doch bloss Wasser) etc. Gut gemeinte Gespräche sind hier bislang im Sande verlaufen

Ich würde mich gerne "wehren" - weiß aber grad nicht wie ...

10x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von DU2908):
Da klinke ich mich doch gerne mal ein ...


Hätten Sie mal die Klinke da gelassen, wo sie war...
Wieso muss man einen ein Jahr alten Beitrag wieder zum Leben erwecken??
Ist das seit neuestem der neueste Trend?
@Mods: Bitte schließen.

Ich empfehle mich.

-- Editiert von Seb_Weniger am 23.06.2016 08:24

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12323.06.2016 22:15:22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 11x hilfreich)

sehr hilfreiche Antwort - vielen Dank !

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Das anhängen an frmde Beiträge ist nicht zielführen.
Da es offensichtlich hier nicht um "Kinderlärm am Sonntag" geht, einfach neuen Beitrag aufmachen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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