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Kinderhilfe hält Strafrecht bei Missbrauch für unzureichend

AFP VOM 19.3.2010 | Nachrichten - Gesetzgebung | 1470 Aufrufe
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Missbrauch

Besitz von Kinderpornos nur "Kavaliersdelikt"

Vor dem Hintergrund der Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern in Schulen und kirchlichen Einrichtungen hat die Deutsche Kinderhilfe die Strafgesetze in diesem Bereich kritisiert. Bei Kinderpornografie und Kindesmissbrauch setze das deutsche Strafrecht das "fatale rechtspolitische Signal", dass etwa der Besitz kinderpornografischen Materials ein "Kavaliersdelikt" sei, sagte der Kinderhilfe-Vorsitzende Georg Ehrmann der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Es könne nicht sein, dass etwa das illegale Herunterladen von Filmen härter bestraft werde als der Konsum von Kinderpornos.

Häufig würden die Täter mit Geldstrafen davonkommen, dabei seien Kinderpornos oft "erste Anzeichen für spätere Übergriffe", sagte Ehrmann. Er bezeichnete es als "fahrlässig", diese Menschen nicht "frühzeitig zu stoppen". Ehrmann sprach sich vor diesem Hintergrund für eine Mindeststrafe von drei Monaten Haft für den Besitz von Kinderpornografie und von einem Jahr für den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen aus. Zudem forderte die Kinderhilfe, die Verjährungsfristen bei Missbrauch ganz zu streichen.

19. März 2010 - 07.56 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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