Kindergeldrückforderung rückwirkend für das ganze Jahr
Mein Sohn hat sein Architekturstudium im
Februar 2006 beendet. Nach dem
Studium ist er als Architekt im
Praktikum tätig und zwar in
Deutschland von Febr. - Juni 06
mit € 200,--monatlich. Ab Juli 06 wurde
der Praktikumsvertrag in Deutschland abgebrochen, da er im Ausland ab 1.7.06 einen
Praktikumsvertrag (ebenfalls als Architekt im Praktikum) mit höherem
monatlichen Einkommen erhalten
hat. Dieses wurde der Kindergeldkasse mitgeteilt mit der bitte, das Kindergeld ab
1.7.06 einzustellen.
Diese fordert nun das Kindergeld für die Zeit vom
1.1.06 - 30.6.06 zurück, da
das Jahreseinkommen voraus-
sichtlich den maßgeblichen Grenzbetrag übersteigt.
Meine Frage ist:
Ist es rechtens das Kindergeld
für Jan. + Febr. 06 zurückzufordern, obwohl mein
Sohn erst zu diesem Zeitpunkt
sein Studium beendet hat, also
die Diplomurkunde erhalten hat? Ist es rechtens, seitens der Kindergeldkasse das Kindergeld für die Monate März bis Juni zurückzufordern,
da das Einkommen nur 200,--
euro betrug und zu diesem Zeitpunkt nicht klar war, dass
ein Wechsel in der Praktikumsstelle sich überhaupt ergeben würde?
Lohnt es sich Einspruch einzulegen?
von edka am 12.12.2006 23:04
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