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Kindergeldrückforderung rückwirkend für das ganze Jahr

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Kindergeldrückforderung rückwirkend für das ganze Jahr

Mein Sohn hat sein Architekturstudium im
Februar 2006 beendet. Nach dem
Studium ist er als Architekt im
Praktikum tätig und zwar in
Deutschland von Febr. - Juni 06
mit € 200,--monatlich. Ab Juli 06 wurde
der Praktikumsvertrag in Deutschland abgebrochen, da er im Ausland ab 1.7.06 einen
Praktikumsvertrag (ebenfalls als Architekt im Praktikum) mit höherem
monatlichen Einkommen erhalten
hat. Dieses wurde der Kindergeldkasse mitgeteilt mit der bitte, das Kindergeld ab
1.7.06 einzustellen.
Diese fordert nun das Kindergeld für die Zeit vom
1.1.06 - 30.6.06 zurück, da
das Jahreseinkommen voraus-
sichtlich den maßgeblichen Grenzbetrag übersteigt.
Meine Frage ist:
Ist es rechtens das Kindergeld
für Jan. + Febr. 06 zurückzufordern, obwohl mein
Sohn erst zu diesem Zeitpunkt
sein Studium beendet hat, also
die Diplomurkunde erhalten hat? Ist es rechtens, seitens der Kindergeldkasse das Kindergeld für die Monate März bis Juni zurückzufordern,
da das Einkommen nur 200,--
euro betrug und zu diesem Zeitpunkt nicht klar war, dass
ein Wechsel in der Praktikumsstelle sich überhaupt ergeben würde?
Lohnt es sich Einspruch einzulegen?





von edka am 12.12.2006 23:04
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 74 weitere Beiträge zum Thema "rückwirkend".


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>Kindergeldrückforderung rückwirkend für das ganze Jahr
@edka
...da er im Ausland ab 1.7.06 einen
Praktikumsvertrag (ebenfalls als Architekt im Praktikum) mit höherem
monatlichen Einkommen erhalten hat.

Es würde doch die Diskussion wesentlich erleichtern, wenn Sie da einfach mal schreiben würden, was verdient wurde.



von hamburgerin01 am 12.12.2006 23:13
Status: Tao (11459 Beiträge)
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>Kindergeldrückforderung rückwirkend für das ganze Jahr
Der Bruttoverdienst für die Zeit von Juli 06 bis Dez. 06 beträgt 18.000,-- sfr.
Wird dieses Einkommen ab Juli 06 nun auch für die
Studienzeit Jan. + Febr. 06
noch rückwirkend angerechnet?


von edka am 13.12.2006 14:04
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kindergeldrückforderung rückwirkend für das ganze Jahr
Das Einkommen während der Ausbildungszeit darf nicht mit dem Einkommen nach der Ausbildung zusammen gerechnet werden.

Das Studium hat Dein Sohn aber nicht erst mit der Aushändigung der Diplomurkunde beendet, sondern bereits mit der letzten Prüfung bzw. der Abgabe der Diplomarbeit.

Das Praktikum war wohl nicht für die Ausbildung notwendig, somit sehe ich keinen Kindergeldanspruch für die Zeit des Praktikums. Ob für Jan-Feb ein Kindergeldanspruch bestanden hat, kann ich aus Deinen Ausführungen nicht entnehmen, da nicht erkennbar ist, ob es sich tatsächlich noch um eine Studienzeit gehandelt hat.


von hh am 13.12.2006 15:02
Status: Tao (24151 Beiträge)
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