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Kindergeldrückzahlung

Hallo,
folgendes Problem:
Eine Bekannte von mir hat eine Ausbildung gehabt und die Firma ging pleite. Sie hat sich auf dem Arbeitsamt Ausbildungssuchend gemeldet und ihr wurde gesagt das ihr bis zum 25sten Lebensjahr Kindergeld zusteht, wenn sie Ausbildungssuchend, Arbeitssuchend gemeldet ist oder einen Minijob hat. Also meldete sie sich Ausbildensuchend und hatte neben bei einen Minijob auf 400 € Basis.Sie bekam zwei oder drei Lehstellenangebote vom Arbeitsamt auf die sie sich beworben hat und hat Absagen bekommen. Diese hat sie alle Aufbewart. Sie bekam keinen Unterhalt von ihren Eltern, da sie noch zuhause lebt, keine ALG I oder II und keine sonstigen Leistungen. Nun vordert die Familienkasse das Kindergeld von dem Zeitpunkt wo sie die aus der Lehere ausschied bis zu dem Zeitpunkt wo sie 25 wurde, das Kindergeld zurück. das wäre für 13 Monate. Sie verdient im Moment aber immer noch 400 €, ALG II wurde abgelehnt, krankenkasse muss sie selber tragen mit 150 € Krankenkassenbeiträge muss sie auch noch Rückwirkend mit abbezahlen wobei die Krankenkasse meinte sie MUSS mindestens 50€ im Monat zurückzahlen. So nun braucht sie noch Wegegeld zur Arbeit, hat noch einen Kredit zurück zu zahlen und soll jetzt 2700€ Kindergeld zurück zahlen. Ratenzahlung wurde abgelehnt. Entweder zahlen oder Finger heben dann muss sie trotzdem zahlen. Was soll sie nun machen ? Hat sie eine Möglichkeit da irgendwie gut raus zu kommen ? Wie kann sie der Familienkasse gegenüber argumentieren ?

Vielen Dank erst mal !

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von Heiko30 am 07.07.2011 12:45
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Kindergeldrückzahlung
Hi,

nun ja, offensichtlich betrachtet die Familienkasse 2 bis 3 Bewerbungen in 13 Monaten als nicht ausreichend für eine Ausbildungsplatzsuche. Ob sie zahlen kann oder nicht, ist für einen Rückforderungsanspruch unerheblich.

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 07.07.2011 13:19
Status: Tao (8913 Beiträge)
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