Kindergeld und Unterhalt - Tochter will mit Freund zusammenziehen

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Merry X-Mas44
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld und Unterhalt - Tochter will mit Freund zusammenziehen

Hallo,
heute hat mir meine Tochter / 17 Jahre, 1. Ausbildungsjahr, eröffnet, das sie voraussichtlich zum 01.05.2010 mit ihrem Freund zusammen in eine eigene Wohnung ziehen möchte. Ihr Freund beendet seine Ausbildung zum 30.06.2010.
Ich habe das alleinige Sorgerecht vom Familiegericht für sie, bin zum zweiten mal verheiratet und habe einen 400.- -Job. Ihr Vater hat Unterhaltsrückstand seit Februar 2008, eine Anwältin wurde beauftragt, bereits Anfang Januar 2008, geschehen ist bis heute nichts. Meine Tochter plant jetzt finanziell natürlich mit a. dem Unterhalt, z.zt. wird 150.- € bezahlt und dem kompletten Kindergeld, da auf jeden der beiden ca. 475.- € Festkosten pro Monat ( laut Aussage meiner Tochter sind alle wenn und aber darin berücksichtigt ) zukommen. Zudem machte mich die Aussage meiner Tochter stutzig, das ich bei ihrem Ausszug ihr gegenüber auch zur Unterhaltszahlung verpflichtet wäre. Entspricht dies der Tatsache? Wohlgemerkt, ich setze meine Tochter weder vor die Tür, kein Rauswurf, sondern sie will mit ihrem Freund zusammen ziehen, aus eigenen Stücken. Kann mir jemand Auskunft geben, was ich bezahlen muss und wo ich Stopp sagen kann?
Bin um jede Antwort dankbar.
Danke im voraus.
Grüße
Merry X-Mas44

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9 Antworten
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#1
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Entspricht dies der Tatsache?

Ja und nein. Generell wärest du zu Unterhalt ihr gegenüber verpflichtet. Allerdings bestimmen die Eltern das Maß des Unterhaltes, sprich, wenn du ihr Kost und Logis bietet, kann sie dies nicht abschlagen und sagen...ich will aber Bares.

Wenn du mit ihrem Auszug einverstanden bist, beträgt ihr monatlicher Gesamtbedarf 640,00 € zzgl. eventueller Krankenkassenkosten.

Davon abgezogen wird das volle Kindergeld, das ihr dann auszuzahlen ist, sowie ihre Ausbildungsvergütung. Den verbleibenden Rest müßten sich die Eltern, also du un der Kindesvater- dann je nach ihren Einkommen teilen.

Das wäre die grobe Rechnung. Wann wird sie denn 18?

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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ich bin der Meinung, dass auch der Vater dem Auszug zustimmen muss. Schließlich erhöht sich wie bereits geschrieben, der Unterhaltsanspruch. Und wenn der Vater jetzt schon nicht zahlt/zahlen kann?

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#3
 Von 
Merry X-Mas44
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Drom.edar;
erstmals Danke für Ihre Antwort.
Also: Meine Tochter bekommt 439,- € Ausbildungsvergütung / 1. Lehrjahr; zudem bekommt sie dann den Unterhalt ihres Vaters, der z.zt. nur 150.- € bezahlt plus das Kindergeld in Höhe von 184.- € = Gesamtbetrag von 773.- €. Muss ich somit trotzdem damit rechnen, von ihr zur " Kasse " gebeten zu werden? Wie muss ich das verstehen mit Krankenkassenkosten? Sie ist doch über Ihren Arbeitgeber krankenversichert bzw. der Betrag wird ihr vom Bruttolohn abgezogen. Die 439.- € erhält sie als Überweisung auf ihr Konto.
Anfang November 2010 wird meine Tochter 18.
Gruß
Merry X-Mas44

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#4
 Von 
Merry X-Mas44
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo meri,
zahlen könnte der Vater schon, aber leider ist seine 2. neue Frau dagegen. Die finanziellen Mittel zur Zahlung seinerseits sind vorhanden; aber leider war ich nur auf Beratungsschein beim Anwalt und muss leider wieder einmal hinnehmen, das meine finanziellen Belange nicht relevant sind. Ich habe meiner Tochter auch gesagt, sie solle bitte mit ihrem Vater auch darüber sprechen, alleiniges Sorgerecht meinerseits hin oder her, aber im Endeffekt bekomme ich sogar seinerseits / Vaters Seite zu hören, Du hast das alleinige Sorgerecht, also interessiert mich das alles nicht. Was soll ich da tun?
Gruß
Merry X-Mas44

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Bedarf eines Volljährigen, der nicht bei Muttern/Vatern wohnt: 640,-EURO.
Einkommmen Tochter: 439,- plus 184,- plus 150.- minus 90,-EURO ausbildungsbedingte Abzüge ergibt 683,-EURO, der Bedarf der Tochter ist somit reichlich gedeckt, Ansprüche an die Mutter kann sie nicht stellen....an den Vater auch nicht.


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#6
 Von 
Merry X-Mas44
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Meri,
Bedarf steht für Volljährig; aber laut Gesetz bin ich doch auch ihr gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, das sie erst Anfang November 2010 18 Jahre wird. Wie verhält es sich dann?
Merry X-Mas44

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ich sehe es so:

Sie....kann , da sie minderjährig ist, keinen Mietvertrag unterschreiben. Ohne Mietvertrag wird sie keine Mieterin und demgemäss zahlt sie auch keine Miete.
Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der Regel monatlich 640 € (darin sind enthalten Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 270 ,-EURO)....

Mit eigenem Einkommen, Kindergeld und Unterhalt vom Vater ist ihr Bedarf aber dicke gedeckt. Und wenn die 2. Ehefrau des Ex noch so dagegen ist.....Gegen einen aufgrund eines Urteils ergangenen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss z.B. kann sie gar nichts machen. Aber.....ich denke, wie geschrieben, der Bedarf des Töchterchens ist mehr als gedeckt. Wenn sie meint, sie habe etwas zu bekommen, soll sie doch klagen. Ich bezweifle, dass sie auch nur einen Cent erstreiten kann. :grins:




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#8
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo Merry X-mas, ich schätze mal du hattest kein solches...
Du siehst der Bedarf deiner Tochter ist also bereits gedeckt und Ansprüche weiterer Art wären weit hergeholt.
Biete deiner Tochter an sie nach Kräften zu unterstützen und dass sie auf jedem Fall immer wieder nach Hause zurück kann-sollte es nicht klappen mit dem Freund.
Wenn sie mit dem Geld nicht klar kommt, muss sie sich neben ihrer Ausbildung noch einen 400 Euro Job suchen. Evtl. kannst du ihr helfen einen zu finden. Da merkt sie wie das ist als erwachsener Mensch für sich selbst sorgen zu müssen und merkt evtl auch dass sie dazu noch nicht bereit ist.

LG

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"Euer Neid ist meine Anerkennung"

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#9
 Von 
Merry X-Mas44
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Danke, Danke, Danke an alle, die mir hier geantwortet haben. Ich habe meiner Tochter bereits bei den ersten Antworten die Sachlage erklärt und sie war dann doch etwas kleinlaut.
Nochmals ein dickes Danke.
Gruss an alle
Merry X-Mas44

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