Hallo,
ich benötige DRINGEND Hilfe!!
ich bin 22 Jahre und habe bis März 2016 studiert. Danach war ich bei der Agentur für Arbeit, diese sagten mir, dass ich weiterhin Kindergeld beziehen kann, wenn ich mich ausbildungssuchend melde, was ich auch getan habe, denn ich wollte ja eine Ausbildung finden. Sie sagte mir, ich solle ein Schreiben aufsetzen, worin steht, dass ich derzeit arbeitslos bin, aber mich ausbildungssuchend gemeldet habe plus meine Exmatrikulationsbecheinigung. Diese habe ich an meine Kindergeldstelle gesendet (Cottbus). Dann kam nichts weiter, also dachte ich, dass alles rechtens wäre. Allerdings habe ich vom Juni 2016-Juli 2016 gearbeitet, somit war ich wieder arbeitslos und habe für das Jahr 2016 auch keine Ausbildung mehr bekommen. Ich habe dann im November eine Neue Vollzeitstelle als Aushilfe gefunden und bin dieser bis Ende April diesen Jahres nachgegangen. Seit Anfang Mai bin ich wieder arbeitslos gemeldet.
Nun sagte mir eine Bekannte, dass ich, wenn ich Vollzeit arbeiten gehe, kein Kindergeld beziehen darf, auch wenn ich ungelernt bin.
Was soll ich nun tun? Was wird auf mich zukommen? Mir ist klar, dass ich das, was ich zu viel bezogen habe, zurückzahlen muss, aber wie läuft das ab?? Und ab diesem August beginne ich meine Ausbildung, somit bin ich Kindegeldberechtigt.
Ich hoffe, dass mir jemandhelfen kann??
Danke!
Kindergeld unbewusst unberechtigt erzogen
14. Juni 2017
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Frage vom 14. Juni 2017 | 19:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld unbewusst unberechtigt erzogen
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#1
Antwort vom 15. Juni 2017 | 01:57
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Sie müssen das zuviel gezahlte Kindergeld zurück erstatten, das wissen Sie ja schon. Zusätzlich könnte Ihnen ein Strafverfahren blühen, da - wer um seine Rechte weiß - der auch um seine Pflichten wissen muss. Das wird einfach vorausgesetzt, da Sie ganz gewiss auch eine entsprechende Belehrung erhalten haben bzw sich hätten ganz einfach informieren können.
#2
Antwort vom 15. Juni 2017 | 16:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47595 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Nun sagte mir eine Bekannte, dass ich, wenn ich Vollzeit arbeiten gehe, kein Kindergeld beziehen darf, auch wenn ich ungelernt bin.
Das stimmt so nicht. Wer ausbildungssuchend ist, hat Anspruch auf Kindergeld. Eine Einkommensgrenze wurde vor einigen Jahren abgeschafft und auch eine Vollzeittätigkeit ist erlaubt.
Solltest Du während Deiner Vollzeittätigkeit weiter als ausbildungssuchend beim Arbeitsamt gemeldet gewesen sein, so hast Du auch weiter Anspruch auf Kindergeld gehabt (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ). Wenn Du aber bereits eine abgeschlossene Ausbildung hattest (Studium?), dann dürfen nur 20h/Woche gearbeitet werden (§ 32 Abs. 4 Satz 3 EStG ).
-- Editiert von hh am 15.06.2017 16:28
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