Kindergeld bei volljährigen Kind mit Behinderung

25. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Amysha
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Kindergeld bei volljährigen Kind mit Behinderung

Guten Tag,
 
mir wurde dieses Forum empfohlen und ich hoffe hier kann man mir wirklich weiterhelfen.

Meine Oma hat für ihren Sohn (meinen Onkel) eine "Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 91 Abgabenordnung (AO )" bekommen.
Die Kindergeldstelle will das Kindergeld für die letzten 13 Monate (01/14 - 01/15) zurück, Insgesamt 2392€.
 
Begründung:
 
Der Anspruch ist für den genannten Zeitraum nicht mehr nachgewiesen.
Das Einkommen liegt 2014 (nach Abzügen aller Pauschbeträge 11715,41) über dem Bedarf von - Onkel - (11054). Bitte reichen sie auch eine Erklärung zum Kalenderjahr 2013 hier ein.
 
Weiter steht in dem BRief das geprüft wird, ob die Festsetzung ggf. aufzuheben oder zu ändern ist.
 
So wir haben nun 14 Tage zeit eine Stellungnahme zu schreiben, das Geld soll meine Oma wenigstens noch nicht direkt zurück zahlen.
 
So, wir denken das stimmt was nicht... aber was ein leie denkt und wie es richtig ist... naja
 
Mein Onkel ist anfang 40, hat einen GdB von 100% (Merkzeichen unteranderem Hilflos) und die Pflegestufe 1 (PEA).
Sein Einkommen sind 120€ Gehalt und 660€ Erwerbsminderunugsrente, sein Pflegegeld in Höhe von 305€ geht auf bdas Konto meiner Oma.
 
Gehalt + Lohn = 780€ im Monat bzw. 9360€ im Jahr.
Wir haben nun unterschiedliches gelesen, einmal heißt es das Pflegegeld zählt komplett als Behindertenbedingter Mehrbedarf und dann heißt es wieder, es würde angerechnet werden bis auf 180€.
Bei letzterem, könnte die Kindergeldstelle 125€ pro Monat anrechnen was 1500€ im Jahr währen, wäre aber immer noch ein Einkommen von insgesamt 10860€ also immer noch unter seinem Bedarf.
 
Bin ich in meiner Rechnung falsch?
Weiteres Einkommen hat er nicht !
 
Leider haben wir auch keine austellung der einzelnen Posten, wie die rechnen oder sonstwas.
 
Wie sollen wir die Stellungnahme schreiben?
Leider wollen die das wir uns schriftlich melden, am Telefon wird nicht mit uns geredet.

Liebe Grüße
 
 Amysha

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Amysha
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

Kann mir keiner weiterhelfen?

Gruß

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6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

und dann heißt es wieder, es würde angerechnet werden bis auf 180€. So ist es: http://www.kindergeld.info/behinderte-kinder.html

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Amysha
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Hey,

Ist es dann aber nicht so, dass man vom Pflegegeld montalich 180€ frei hat?

Wir haben jetzt mal eine Aufstellung der Rechnung und die haben für das ganze Jahr 2014 eonmal 180€ gutgeschrieben und den Rest vom Pflegegeld angerechnet!?

Liebe Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ist es dann aber nicht so, dass man vom Pflegegeld montalich 180€ frei hat? Nein, so ist es nicht. Es handelt sich um einen jährlichen Freibetrag, insofern ist die Rechnung des Amtes völlig korrekt. Siehe hier:https://www.kindergeld.info/einkommen.html

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 15.02.2015 13:12

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ich würde mal lieber diese Broschüre durcharbeiten:
http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rechtsratgeber/Merkblatt_Kindergeld.pdf
Seite 9 von 40

quote:
Hat das Kind eine Pflegestufe, kann – ebenfalls unabhängig davon, wo und wie das Kind lebt – anstelle des maßgeblichen Pauschbetrages für behinderte Menschen das Pflegegeld als behinderungsbedingter Mehrbedarf angesetzt werden.

1x Hilfreiche Antwort

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