Kindergeld-Rückzahlung von 2002

12. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
imoteo1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld-Rückzahlung von 2002

Hi zusammen,

ich habe einen bereits 10 Jahre alten Fall an die Familienkasse geschickt, der mich inzwischen echt ärgert. Wie ist eure Meinung dazu, wahrscheinlich ist alles verjährt, bzw. durch nicht einlegen von Widersprüchen rechtswirksam, obwohlt es eigentlich falsch ist. Ich schicke einfach mal die komplette Mail, die ich an die Familienkasse geschickt habe, bin für jeden Kommentar dankbar:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne einen Termin vereinbaren mit Ihnen zu einem länger zurück liegenden Fall. Es geht um meine Frau xxx, geborene xxxx, Geb.: xx.xx.xxxx, ehemalige Anschrift xxxx.

Damit Sie wissen, worum es geht, schildere ich Ihnen hier den Fall kurz:

Meine Frau hat für das komplette Kalenderjahr 2002 Kindergeld erhalten. Da Sie nach ihrem Brutto Einkommen über der damaligen Grenze von 7188 Euro lag, wurde der Betrag von den Eltern zurück gefordert. Diese konnten den Betrag nicht auf einmal zahlen, daher wurde eine Rate von 20 Euro monatlich vereinbart, die seit etwa Oktober 2003 gezahlt wird, inzwischen schon 100 Raten, also 2000 Euro.

Diese 20 Euro monatlich werden seit jeher von meiner Frau gezahlt, jetzt kam ein Brief, in dem noch mal 498 Euro gefordert werden. Für uns ist das Ganze inzwischen völlig undurchsichtig, gerade weil die Berechnung des Kindergeldes 2002 fehlerhaft war, da das Bundesverfassungsgericht 2005 entschieden hat, dass Sozialabgaben nicht mit in die Berechnung fließen dürften. Bei ihr wurden jedoch eindeutig nachweisbar die Brutto Löhne als Grundlage genommen. Wir haben alle Lohnzettel und Einnahmen geprüft und festgestellt, dass sie sowohl für 2002 als auch 2003 Anspruch auf Kindergeld gehabt hätte.

2003 hat sie jedoch überhaupt nichts erhalten und 2002 hat sie schon einen Betrag von rund 2000 Euro zurück gezahlt, wobei wir hier noch eine genaue Aufstellung anfordern müssen.

Für uns ist die weitere Vorgehensweise wichtig, meine Frau xxxx muss Leistungen zurückzahlen, die ihr rechtlich zugestanden haben und für das folgende Ausbildungsjahr 2003 hätte sie ursprünglich auch 1848 Euro erhalten müssen. Kann man diese Angelegenheit in Ihrer Behörde prüfen? Können wir hier ohne gerichtlichen Beistand eine Klärung herbei führen, oder müssen wir in jedem Fall einen Rechtsbeistand mit einbeziehen? Das sind alles Fragen, die wir gerne so schnell wie möglich klären wollen. Leider konnte ich mich jetzt erst damit befassen, der Fall ist schon einige Jahre her. Allerdings zahlt sie momentan einen unrechtmäßigen Betrag zurück und wir würden die Angelegenheit gerne endlich aus der Welt schaffen.

Ich hoffe, ich konnte den Fall einigermaßen verständlich ausdrücken und freue mich auf eine Antwort von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2012 23:52:01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>jetzt kam ein Brief, in dem noch mal 498 Euro gefordert werden. <hr size=1 noshade>


Könnten das die Stundungszinsen sein?

quote:<hr size=1 noshade>gerade weil die Berechnung des Kindergeldes 2002 fehlerhaft war, da das Bundesverfassungsgericht 2005 entschieden hat, dass Sozialabgaben nicht mit in die Berechnung fließen dürften.
Für uns ist die weitere Vorgehensweise wichtig, meine Frau xxxx muss Leistungen zurückzahlen, die ihr rechtlich zugestanden haben.
Allerdings zahlt sie momentan einen unrechtmäßigen Betrag zurück. <hr size=1 noshade>


Das BFH hat aber entschieden, dass bestandskräftige Bescheide nicht aufgrund einer geänderten Rechtsauffassung geändert werden können.
[URL=http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2007/xx070717.html]BFH-Urteil vom 28.11.2006 (III R 6/06 )[/URL]
[URL=http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2007/xx070714.html]BFH-Urteil vom 28.6.2006 (III R 13/06 )[/URL]
[URL=http://lexetius.com/2007,1570]BFH-Urteil vom 10.5.2007 (III R 103/06 )[/URL]
und weitere

Nach der damaligen Rechtsauffassung war die Rückforderung rechtmäßig und nicht fehlerhaft.

quote:<hr size=1 noshade>2003 hat sie jedoch überhaupt nichts erhalten. für das folgende Ausbildungsjahr 2003 hätte sie ursprünglich auch 1848 Euro erhalten müssen. <hr size=1 noshade>


Haben die Eltern deiner Frau für 2003 überhaupt einen Antrag auf Kindergeld gestellt? Wenn nicht, ist der Anspruch seit 2008 verjährt ([URL=http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html]§ 169 AO [/URL]).

quote:<hr size=1 noshade>Kann man diese Angelegenheit in Ihrer Behörde prüfen? <hr size=1 noshade>


Da wird nicht mehr zur prüfen sein.

quote:<hr size=1 noshade>Können wir hier ohne gerichtlichen Beistand eine Klärung herbei führen, oder müssen wir in jedem Fall einen Rechtsbeistand mit einbeziehen? <hr size=1 noshade>


Könnt ihr gern tun, wird aber nichts bringen außer weiterer Kosten für euch.

quote:<hr size=1 noshade>Leider konnte ich mich jetzt erst damit befassen, der Fall ist schon einige Jahre her. <hr size=1 noshade>


Einige Jahr zu spät.
Die Eltern hätten 2003 gegen den Rückforderungsbescheid für 2002 Einspruch einlegen und auf das damals anhängig Verfahren beim BVerfG verweisen können.
Nach Veröffentlichung des BVerfG-Beschlusses hatten sie noch über zwei Jahre Zeit das Kindergeld für 2003 zu beantragen.

PS: Deine Mail wird von der Familienkasse vermutlich als unzulässiger Einspruch verworfen.

-- Editiert Marmota123 am 22.02.2012 21:48

-- Editiert Marmota123 am 22.02.2012 21:55

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
imoteo1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Marmota,

vielen Dank für das ausführliche Feedback.

Hoffnung mache ich mir natürlich keine, es soll nicht so aussehen, als wollte ich unter allen Umständen hier etwas durchsetzten. Und natürlich weicht meine Auffassung von Recht auch mit der tatsächlichen in einigen Punkten ab, das ist jedoch Ansichtssache.

Die Eltern haben gegen die Rückzahlung des Jahres 2002 Widerspruch eingelegt, dieser wurde aber abgelehnt. Das sie sich dann nicht mehr zu helfen wussten, kann ich ihnen ja nicht krumm nehmen, woher hätten sie wissen sollen, dass gerade ein Verfahren läuft? Woher hätten sie wissen sollen, dass 2005 umentschieden wurde und sie zu Unrecht das Geld zurückzahlen müssen und auch Anspruch in 2003 hätten? Wenn sie im Jahr 2002 eine Ablehnung bekommen, weil die Tochter zu viel verdient, warum sollte man dann für 2003, in dem die gleiche Bemessungsgrenze liegt, nochmal einen Antrag stellen, wenn die Einkünfte durch das 3te Ausbildungsjahr sowieso noch höher sind?

Natürlich gilt hier der Grundsatz der Selbstinformationspflicht, deshalb habe ich ja nicht wirklich Hoffnung.

Mich ärgert bei der Sache nur, dass es sich hier um eine Unterstützung für die Eltern handelt, die Eltern hatten es in diesem Fall dringend nötig. Es wird zurück verlangt, man kann die Summe nicht auf einmal zahlen, vereinbart eine Ratenzahlung (zugegebener Maßen eine geringe), zahlt immer die Raten zurück und muss dann aber auf eine Summe von 1848 Euro Zinsen und Gebühren in Höhe von 620 Euro bezahlen. Das ist ein Zinssatz von 33%, da würde man sich ja lieber Geld von irgendwelchen Halsabschneidern leihen (und so möchte ich unseren Staat noch nicht bezeichnen).
Es gibt auch keine Auflistung über die Zahlungen, die Akten sind in der zuständigen Familienkasse nicht mehr auffindbar. Das ist mehr als ärgerlich.

Am Donnerstag gehe ich bei der Familienkasse vorbei und kläre das mal mit denen.

Aber nochmal, vielen Dank, dass du mir auch die Urteile geschickt hast.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.04.2012 23:52:01
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Was hat der Besuch bei der Familienkasse ergeben?

quote:<hr size=1 noshade>Es wird zurück verlangt, man kann die Summe nicht auf einmal zahlen, vereinbart eine Ratenzahlung (zugegebener Maßen eine geringe), zahlt immer die Raten zurück und muss dann aber auf eine Summe von 1848 Euro Zinsen und Gebühren in Höhe von 620 Euro bezahlen. Das ist ein Zinssatz von 33%, da würde man sich ja lieber Geld von irgendwelchen Halsabschneidern leihen (und so möchte ich unseren Staat noch nicht bezeichnen). <hr size=1 noshade>


Der Zinssatz müsste bei 0,5% für jeden vollen Monat liegen (§ 238 AO ). Das dürfte auch in der Vereinbarung über die Ratenzahlung stehen.
Es gilt der Grundsatz, „das Finanzamt/die Familienkasse ist keine Bank". (geklaut aus Wikipedia)
Wenn immer noch keine höheren Raten drin sind, sollten sie mal die Kosten für Bankkredite vergleichen. Sonst kommen sie aufgrund Zinseszins da nie raus.

-- Editiert Marmota123 am 07.03.2012 22:04

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen