quote:Dann brauchst du aber einen Nachweis, dass der Unterricht entweder auch Samstags stattfand oder es weder Ferien noch Urlaub gab. Sonst streicht die Familienkasse dir das zusammen.
Fahrtweg ( 250 Werktage * 18 km * 0,30€/km )
= ca. 1.350
quote:Kannst du ansetzen, sofern der Arbeitgeber das nicht ganz oder teilweise erstattet hat.
Schulgeld ( private Berufsschule )
= ca. 3.120
Dienstreise ( 6 Tage – Abwesenheit 24h -> 24€ )
= ca. 144
quote:Es gibt keinen Maximalbetrag, aber glaubhaft müssen die Werbungskosten sein.
Bin mir jetzt nicht sicher, ob es für die Werbungskosten einen maximalen Betrag gibt
quote:Die Anschaffungskosten kannst du (monatsgenau) auf 3 Jahre verteilt ansetzen. Den Umfang der beruflichen Nutzung nachweisen, sonst kann es passieren, dass die Familienkasse nur 50% anerkennt. -- Editiert am 15.03.2011 20:11
Nur nebenbei erwähnt – hab ich mit auch im vergangenen Jahr einen neuen PC (900€) zugelegt…keine Ahnung in wie weit man diesen mit in die Berechnung nehmen kann.
quote:Ja da ist mir wohl ein kleiner Fehler unterlaufen...
quote:
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Fahrtweg ( 250 Werktage * 18 km * 0,30€/km )
= ca. 1.350
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Dann brauchst du aber einen Nachweis, dass der Unterricht entweder auch Samstags stattfand oder es weder Ferien noch Urlaub gab. Sonst streicht die Familienkasse dir das zusammen.
quote:Du hast völlig richtig gelesen.
habe gelesen, dass diese Pauschale nur Anwendung findet, wenn die Werbungskosten halt unter 920 € liegen würden...als Pauschale halt
quote:Aus eigener Erfahrung: Mit Zweitgerät kann man sich die lästige Aufdöselung sparen.Grüßle
Den Umfang der beruflichen Nutzung nachweisen, sonst kann es passieren, dass die Familienkasse nur 50% anerkennt.
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