>Kindergeld - muss ich Vater ausfindig machen?
quote:
wenn ich das weg lass dann schreiben die doch wieder, wohnort bekannt.
Du trägts einfach die richtige Adresse ein.
Der Grund für die Abzweigung besteht ja nicht in der Unkenntnis des Wohnortes, sondern in dem nicht Nachkommen von Unterhaltszahlungen.
Und das gisbt du auch in dem entsprechenden Feld an.
Dein Vater wird dann vermutlich einen Bescheid über den Abzweigungsantrag beziehungsweise dessen Genehmigung erhalten. Wenn er diesem widersprechen wollte, müsste er belegen, inwiefern er
Unterhalt leistet, was ihm wohl nicht gelingen wird.
Und zwischen dir und deinem Vater muss da weiterhin kein Kontakt bestehen, nichtmals brieflicher.
Um die richtige Adresse zu erhalten, machst du dich einfach mit einem Nachweis der Verwandschaft zum Ratshaus auf.
Bei der Anschrift deiner Mutter trägst du deren Namen und "
verstorben" ein.
Bei sonstige Person musst du nichts eintragen, wenn niemand für dich Kindergeld bezieht.
Wenn du es bisher selbst bezogen hast, trägst du dich selber ein.
-- Editiert am 06.07.2011 00:55
von Nick_19 am 06.07.2011 00:52
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