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Kindergeld - muss ich Vater ausfindig machen?

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Kindergeld - muss ich Vater ausfindig machen?

Hallo,

ich habe Kindergeldbeantrag...nicht das erste mal, bisher ging es immer reibungslos. Ich hab es jedes mal für mich selbst beantrag, bin jetzt 24 und wollte dies wieder tun...ich konnte das weil meine mutter vor 7jahren verstorben ist und ich nie kontakt zu meinem vater hatte.
Beim letzten antrag war ich so blöd und hab bei adresse des leiblichen vaters eine alte adresse angegeben die ich auf einem brief fand, jetzt wollen die natürlich das der Vater das Kindergeld beantrag.

Ich will aber auf garkeinen Fall einen kontakt mit ihm herstellen! kann ich das irgendwie umgehen? Sie können mich doch nicht dazu zwingen oder etwa doch? kann ich es nicht doch irgendwie für mich selbst beantragen?

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DANKE!


PS: ich glaube das gehört ins familienrecht...@moderatoren: tut mir leid, bitte verschieben.
-- Editiert am 04.07.2011 13:36

-- Editiert am 04.07.2011 14:03


von JohnC87 am 04.07.2011 13:36
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Kindergeld - muss ich Vater ausfindig machen?
Wieso hast du Anspruch auf Kindergeld?
Hast du eventuell auch Anspruch auf Unterhalt?
Dann könnte es sich doch lohnen, den Vater anzuschreiben.

Und wirklich als "Kontakt herstellen " würde ich das nicht bezeichnen.
Du kannst dir die neue Adresse beim Amt holen.


von Nick_19 am 05.07.2011 00:20
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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>Kindergeld - muss ich Vater ausfindig machen?
Kindergeld ist ein Anspruch der Eltern, der auf das Kind übertragen werden kann, wenn das Kind auswärts wohnt und die Eltern nicht genügend Bar-Unterhalt leisten.

Das ist natürlich auch noch der Fall, wenn der plötzlich aufgetauchte Vater keinen oder ungenügend Unterhalt leistet.

Nicht aber, wenn er leistet. Und er muss, soweit er kann, laut Düsseldorfer Tabelle oder laut einem eigenen Urteil.

Möchte man keinen Kontakt mit ihm, kann das das Jugendamt übernehmen. Ein Verzicht auf Papa-Unterhalt ist möglich, aber dann gibt auch kein Amt einen Ersatz dafür.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 05.07.2011 01:54
Status: Unsterblich (1321 Beiträge)
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>Kindergeld - muss ich Vater ausfindig machen?
Also ich habe bisher NIE Unterhalt erhalten.
Auch keinen ausgleich dazu ?.

Entweder Regelsatz vom Amt oder BaFög.
Wie auch aktuell besuche ich einen Kurs vom arbeitsamt (vollzeit schule)und erhalte BaB (505€) wobei ich ab nächstem monat eine ausbildung anfange.

"kontakt herstellen" ist es für mich schon, ich mussihm ja alle unterlagen geben was ich gerade tue und zuletzt getan habe, das geht ihn nichts an.

Hab ihn nie kennen gelernt. Bekannt ist er mir mehr oder weniger schon immer...ich muss ihn eben nur wegen dem kindergeld ausfindig machen.

schonmal danke.

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von JohnC87 am 05.07.2011 10:20
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Kindergeld - muss ich Vater ausfindig machen?
Ganz einfach: Sie beantragen die Abzweigung des Kindergelds an sich selber. Als Begründung reicht völlig aus, dass Ihr Vater keinen Unterhalt zahlt.

Das Formular dafür finden Sie hier:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg11e-Antrag-anteilige-Auszahlung.pdf

-- Editiert am 05.07.2011 10:45


von hamburgerin01 am 05.07.2011 10:43
Status: Tao (10052 Beiträge)
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>Kindergeld - muss ich Vater ausfindig machen?
Da du Leistungen von Ämtern beziehst, wurde die Leistungsfähigkeit deines Vaters von diesen Ämtern wohl schon berechnet und ausgeschlossen.

Stelle einfach den Abzweigungsantrag.

quote:
Hab ihn nie kennen gelernt.

Persönliche Frage:
Wäre es nicht sinnvoll, das Kennenlernen irgendwann einmal nachzuholen?


von Nick_19 am 05.07.2011 17:24
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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>Kindergeld - muss ich Vater ausfindig machen?
nochmal danke für das formular, dazu aber fragen:

"Angaben zur Prüfung, ob die vorraussetzungen für eine Abzweigung vorliegen"
Anschrift:vater, mutter
was trag ich da ein? wenn ich das weg lass dann schreiben die doch wieder, wohnort bekannt.

"kindergeld beziehen für" ...mich?(bei sonstige personen eintragen?

danke, ihr helft mir damit echt sehr!

zur persönliche frage:
nachdem meine mutter starb gab es ja eine verhandlung beim familiengericht weil ich noch 17jahre alt war, ob ich dann zu meinem vater soll/muss. er war anwesend hat aber auch nichts gesagt oder so, gesehn hab ich ihn dort auch nicht. 24jahre nichts, deshalb finde ich das er es allein schon garnicht verdient hat zu wissen wer ich bin und was ich mache...manche sehn das vllt anderst, aber so fühle ich nunmal.

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von JohnC87 am 05.07.2011 18:33
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Kindergeld - muss ich Vater ausfindig machen?
quote:
wenn ich das weg lass dann schreiben die doch wieder, wohnort bekannt.

Du trägts einfach die richtige Adresse ein.
Der Grund für die Abzweigung besteht ja nicht in der Unkenntnis des Wohnortes, sondern in dem nicht Nachkommen von Unterhaltszahlungen.
Und das gisbt du auch in dem entsprechenden Feld an.
Dein Vater wird dann vermutlich einen Bescheid über den Abzweigungsantrag beziehungsweise dessen Genehmigung erhalten. Wenn er diesem widersprechen wollte, müsste er belegen, inwiefern er Unterhalt leistet, was ihm wohl nicht gelingen wird.
Und zwischen dir und deinem Vater muss da weiterhin kein Kontakt bestehen, nichtmals brieflicher.
Um die richtige Adresse zu erhalten, machst du dich einfach mit einem Nachweis der Verwandschaft zum Ratshaus auf.
Bei der Anschrift deiner Mutter trägst du deren Namen und "verstorben" ein.
Bei sonstige Person musst du nichts eintragen, wenn niemand für dich Kindergeld bezieht.
Wenn du es bisher selbst bezogen hast, trägst du dich selber ein.

-- Editiert am 06.07.2011 00:55


von Nick_19 am 06.07.2011 00:52
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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>Kindergeld - muss ich Vater ausfindig machen?
Hallo,

Wollte nicht einen gesonderten Thread eröffnen, deshalb stelle ich die Frage hier :

Bezieht sich die Grenze auf das ganze Jahr oder wird jeder Monat seperat betrachtet. Soweit ich auf den Seiten der Agentur für Arbeit verstanden habe, ist er zweiteres der Fall... Stand ist dort aber 2010 !! Vllt. hat sich in mit den Änderungen bei ALG 2 auch in diesem Bereich etwas geändert.

Konkreter Fall :

Schüler beendet im Juli die Schule und ist danach arbeitslos bzw. steht dann nach kurzer Arbeitslosigkeit in einem Arbeitsverhältnis. Die Grenze von 8004 Euro wird er definitiv über das Jahr betrachtet überschreiten, da er als Schüler keine Einkünfte hatte. Bekommt er nun auch noch von August bis Dezember Kindergeld ? oder nur bis einschließlich Juli (Schuljahresende) ??

Danke für Antworten !!

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von ihef am 20.07.2011 22:09
Status: Junior (76 Beiträge)
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>Kindergeld - muss ich Vater ausfindig machen?
Mach lieber einen eigenen Thread auf.

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von Nick_19 am 20.07.2011 22:39
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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