Kindergartenunfall

13. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
pips
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergartenunfall

Hallo,

ich habe ein Problem mit Schmerzensgeld. Nun erst mal die Geschichte. Meine Tochter 5 Jahre spielte auf dem Flur des Kindergartens. Auf dem Flur befindet sich eine Glastür mit einem Metallrahmen und einer Tür die sich nach innen und aussen öffnen lässt, also durchschwenken. Beim Spiel ohne Aufsicht, aber mit Genehmigung der Kindergärtnerinnen, geschah es, dass sie die Finger irgendwie ausversehen in den riesigen Spalt der Tür reingesteckt hat. An der Scharnierseite der Tür hatte sie die Finger drin. Nun hat ein kleinerer Junge 2,5 Jahre, auch ohne Aufsicht von der anderen Seite die Tür zugedrückt. Dabei hat es den Mittelfinger und den Ringerfinger der rechten Hand das oberste Glied jeweils fast abgetrennt. Sie wurde dann mit dem Notfallwagen in die Handchirurgie gefahren. Dort wurden die Finger wieder angenäht. Dann musste sie ganz ruhig 5 Tage am Tropf daliegen damit die Glieder eventuell wieder anwachsen. Am Anfang sah das gut aus, aber nach wegnahme des Tropfes wurden die Fingerglieder nach und nach schwarz und sie mussten in einer weiteren OP wieder ambutiert werden. Nun fehlen ihr diese Glieder. Daraufhin haben wir eine Schmerzensgeldklage eingereicht. Die Versicherung hat abgewiesen da sie kein Schmerzengeld zahlen nur eine Rente bei einer Schädigung ab 20% nach 6 Monaten. Laut Liste ist die Schädigung nach 6 Monaten nur noch 10%. Also bekommt sie gar nichts. Kann denn das gerecht sein. Sie hat soviel durchgemacht und bekommt gar nichts? Nun ist auch noch ein Fingernagel mitten in der Fühlzone des Ringfingers herausgewachsen ziemlich rund und spitz, der muss durch eine weitere OP irgendwann entfernt werden, im Moment können wir das unserer Tochter nicht zumuten, da sie panische Angst vor Krankenhäuser, Ärzte oder alles was damit zusammenhängt hat. Zur Ergotherapie geht sie auch noch um zu lernen die Fingerchen wieder zu benutzen.
Ich weiß einfach nicht mehr weiter, kann es denn sein dass sie da nichts bekommt?
Muss ich den Türenhersteller verklagen?
Hat jemand schon mal was ähnliches erlebt?
Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar.

Schöne Grüße.

Pips

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo,

Muss ich den Türenhersteller verklagen?

Das halte ich ehrlich gesagt für nicht sehr aussichtsreich. Sie könnten allenfalls einen Anspruch aus Produkthaftung (§ 1 ProdHaftG ) haben. Dafür müsste die Tür fehlerhaft sein. Sie würden wahrscheinlich argumentieren, dass die Tür gerade nicht geeignet ist, in Kindergärten eingesetzt zu werden. Auf der anderen Seite besteht bei einer Tür immer die Gefahr, dass sich jemand die Finger einklemmt. Hier ist eben fraglich und Tatfrage, ob die Tür die nötige Sicherheit bietet. Der Hersteller ist verpflichtet, durch klare Hinweise vor naheliegendem Fehlgebrauch zu warnen. Der Einsatz/Einbau in einem Kindergarten könnte dazu gehören - allerdings nur mit viel Phantasie.

Evtl. sollten Sie prüfen, ob ein Anspruch gegen die Aufsichtsführende Person durchsetzbar ist.

Ihrem Kind wünsche ich trotzdem alles Gute.

Steffen

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

der gesetzliche Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung sieht kein Schmerzensgeld vor. Da kannst du klagen klagen und nochmals klagen, es gibt kein Schmerzensgeld.

Den gegnerischen Jungen kannst da auch nicht verklagen, da er unter 7 Jahre alt sein wird.

Den Kindergarten wegen Aufsichtspflichtverletzungen verklagen geht auch nicht( §§ 115 ff SGB X ).

Du kannst höchstens gegen den Bescheid ( wegen der Rente ) Widerspruch einlegen und dann klagen und auf einen gut eingestellten Richter hoffen.

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#3
 Von 
pips
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Auskünfte.
Jetzt ist noch mal ein anderer Sachverhalt aufgetreten. Laut GUV Vorschriften sind Pendeltüren in Kindertagesstätten nicht zulässig. Der Kindergarten wurde aber von einem GUV Prüfer technisch abgenommen und die Pendeltüren wurden nicht beanstandet. In genau so einer Tür ist es passiert. Ist nicht der Prüfer nun als Verursacher zu belangen? Muss ein Sicherheitsdienst nicht alles sorgfältig prüfen?

mfg. Torsten

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#4
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

In solchen komplizierten Fällen wird Ihnen wohl nur ein kompetenter Rechtsanwalt weiterhelfen können.

Ich denke, wenn hier weiter bzw. genauer auf Ihren Fall eingegangen wird, könnte man leicht eine Rechtsberatung erkennen.

MFG

Blacky

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Ich denke, wenn hier weiter bzw. genauer auf Ihren Fall eingegangen wird, könnte man leicht eine Rechtsberatung erkennen.

Also das Kind ist für den Rest des Lebens gezeichnet und die Eltern sind für jeden Hinweis dankbar. Ich stelle mich da bzgl. einer Antwort aus meiner Sicht nicht quer.

Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pips
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für eure Antworten.
Das mit der Rechtsberatung. Ich habe eine Anwältin, aber da kommt nicht so viel, wie ich mir erhofft habe. Sie hat auf Schmerzengeld geklagt gegen den Träger, aber die Versicherung hat abgelehnt. Eigentlich hätte ihr das klar sein müssen. Im nachhinein habe ich mir nun Bücher besorgt und nachgeforscht und das mit der Sicherheitsprüfung herausgefunden. Ich versuche da weiter dran zu bleiben, denn auf auf die Anwältin allein möchte ich mich nicht verlassen. Ich kann es einfach nicht verstehen, nach allem was meine Kleine durchgemacht hat, dass es keinen Zuständigen geben soll.

mfg. Torsten

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